Hallo,
am vergangenen Montag wollte wir mit unseren Mietern eine Wohnungsübergabe machen. Nachdem eigentlich alles soweit ok war, wurde uns mitgeteilt dass wir noch eine Brief vom Mieterschutzbund wegen der letzten Mietzahlung erhalten werden. Daraufhin hat mein Mann das Wohnungsübergabeprotokoll wieder zu sich genommen und das Gespräch dann abgebrochen, da wir ja nicht wussten was in dem Brief steht. Er wollte die Kaution mit der letzten Nebenkostenabrechnung 11 und der noch ausstehenden Miete für Februar verrechnen.
Nun haben wir den Brief erhalten und darin steht, dass aufgrund Schimmels die Mieten für die Monate Nov. Dez. 11 und Jan. und Feb. 2012 nachträglich um 25% gekürzt werden. Damit sei die Miete Februar abgegolten und die Mieter hätten jetzt ein Guthaben von 345 € die wir mit der in nächster Zeit anfallenden Nebenkostenabrechnung verrechnen sollen.
Weiterhin fordert man von uns noch 125 € für die letzten 3 Winter für die Entfernung und Arbeitszeit wegen Schimmel.
Eine Kopie vom Schimmelentfernungsmittel wurde beigefügt.
Frage: Kann der Mieter Miete im nachhinen kürzen. Wir habe die vollständige Miete Januar bereits erhalten. Sie kam pünktlich wie immer.
Sind 25% Kürzung ok? Müßen die 125€ für Schimmelentfernung bezahlt werden. Der Beleg ist über 24,90 Ausgestellt und in kopie.
Wir würde einer Kürzung von den 345 € zu 25% zustimmen, die Schimmelbelege würden wir auch zahlen, wenn wir die Originale bekommen. Oder wäre unser Verhalten dann falsch???
Wir haben keine Lust auf Rechtsstreit und ewiges hin- und her, da wir das Haus verkaufen möchten. Es waren die letzten Mieter im Haus.
Ich danke Euch für das Lesen meiner vielen Fragen und würde mich über eine Antwort freuen.
Liebe Grüsse und einen schönen Abend
02.03.2012
Hallo Kerstin,
die Fragen berühren ein schwieriges Rechtsgebiet. Ich darf keine Rechtsauskünfte ohne Anwaltszulassung geben.
Nur so viel:
Das Recht auf Mietmindereung entsteht Kraft Gesetzes durch den beanstandeten Sachverhalt (hier Schimmel).
Allerdings hat der Mieter eine Anzeigepflicht (damit dem Vermieter Gelegenheit gegeben ist, den Mangel zu beheben). Hat der Mieter den Mangel nicht angezeigt, hat er kein Minderungsrecht. Hat er hingegen angezeigt und trotzdem ohne Vorbehalt die volle Miete gezahlt, geht das Recht auf nachträgliche Minderung verloren.
Ich empfehle zum Nachlesen: Beck-Rechtsberater im dtv: „Das neue Mietrecht“ von Norman F. Spreng, dtv ISBN 3423056878 Buch anschauen ab Seite 353 (evtl. neuere Auflage).
Mein Rat: Nach Lektüre antworten, nichts tun und abwarten, ob geklagt wird. Der Mieterschutzbund ist hinsichtlich der Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen zu seinen Gunsten gern recht weitherzig.
Hallo Henning,
vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin mir sicher, die hätten nie den Mieterschutzbund eingeschalten, wenn sie keine andere Wohnung gefunden hätten. Das mit der neuen Wohnung ging recht schnell und wir haben einer 4 wöchigen Kündigung ohne Murren zugestimmt. für 90qm 590 Euro warm sind im Stuttgarter Raum sehr günstig. Wir wollten ihnen sicher nix böses, haben auch ein Gutachten 2009 erstellen lassen da da schon wegen Schimmel ein Thema auf dem Tisch war, der Gutachter sowohl mir wie auch den Mietern mitgeteilt hat was falsch läuft und ich/wir dann 10000 Euro für Dämmung ausgegeben haben… Seis drum, damals hat man ihnen zugesichert, daß sie jederzeit sofort ausziehen können. Dann war ruhe… jetzt sind sie ausgezogen und ich denke dass versucht wird finanziell noch was rauszuholen. Ich denke, wir werden einer Mietminderung der restlichen Miete von 25% zustimmen, die Nebenkostenabrechnung abwarten und dann noch eine „Schimmelbeseitungspauschale“ ansetzen und dann alles verechnen.
Mal sehen was passiert, jetzt muss ich erst mal die Daten und Fakten von Wasser, Gas Heizkosten etc. zusammen suchen.
VIIIIIELEN DANKE nochmal und eine schönes Wocheende
Kerstin
moin,moin
M.E ist das Problem keines.Ein Mieter kann nur aufgrund des Nichttätigwerdens des Vermieters eine noch nicht entrichtete Miete kürzen. Wenn dem Vermieter die Schäden bekannt sind und er keine Abhilfe schafft, ist eine Kürzung berechtigt. Über die Höhe der Kürzung gibt es unterschiedliche Auffassungen, ich meine aber in einem Urteil bereits genannt.
Ich würde nicht aufgrund des Briefes vom Verein sofort und ohne Grund nachgeben. Eine Einigung ist immer möglich.
Viel Spaß DR
allo,
am vergangenen Montag wollte wir mit unseren Mietern eine
Wohnungsübergabe machen. Nachdem eigentlich alles soweit ok
war, wurde uns mitgeteilt dass wir noch eine Brief vom
Mieterschutzbund wegen der letzten Mietzahlung erhalten
werden. Daraufhin hat mein Mann das Wohnungsübergabeprotokoll
wieder zu sich genommen und das Gespräch dann abgebrochen, da
wir ja nicht wussten was in dem Brief steht. Er wollte die
Kaution mit der letzten Nebenkostenabrechnung 11 und der noch
ausstehenden Miete für Februar verrechnen.
Nun haben wir den Brief erhalten und darin steht, dass
aufgrund Schimmels die Mieten für die Monate Nov. Dez. 11 und
Jan. und Feb. 2012 nachträglich um 25% gekürzt werden. Damit
sei die Miete Februar abgegolten und die Mieter hätten jetzt
ein Guthaben von 345 € die wir mit der in nächster Zeit
anfallenden Nebenkostenabrechnung verrechnen sollen.
Weiterhin fordert man von uns noch 125 € für die letzten 3
Winter für die Entfernung und Arbeitszeit wegen Schimmel.
Eine Kopie vom Schimmelentfernungsmittel wurde beigefügt.
Frage: Kann der Mieter Miete im nachhinen kürzen. Wir habe
die vollständige Miete Januar bereits erhalten. Sie kam
pünktlich wie immer.
Sind 25% Kürzung ok? Müßen die 125€ für Schimmelentfernung
bezahlt werden. Der Beleg ist über 24,90 Ausgestellt und in
kopie.
Wir würde einer Kürzung von den 345 € zu 25% zustimmen, die
Schimmelbelege würden wir auch zahlen, wenn wir die Originale
bekommen. Oder wäre unser Verhalten dann falsch???
Wir haben keine Lust auf Rechtsstreit und ewiges hin- und her,
da wir das Haus verkaufen möchten. Es waren die letzten Mieter
im Haus.
Ich danke Euch für das Lesen meiner vielen Fragen und würde
mich über eine Antwort freuen.
Liebe Grüsse und einen schönen Abend
eine Mietkürzung im Nachhinein ist eigentlich nicht zulässig. Es reicht wohl, wenn der Mieter das mit dem Schimmel in Vergangenheit schon mal erwähnt hat, eine Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wenn er das schon nmal erwähnt hat, kann er die Mietminderung auch später verlangen dann aber nur für die Zukunft, was bei Ihnen dann ja nicht mehr zutreffen würde.
Ein Mieter ist auch verpflichtet einen Mangel zeitnah zu melden und dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen, den Mangel selber zu entfernen. Sollte durch den Schimmel nun weitere Mängel im Haus enstanden sein und der Mieter hat das 3 Jahre nicht gemeldet, ist der sogar schadensersatpflichtig. Dass die Mieter den Schimmel selber weg gemacht haben, hätte ohne Absprache und Fristsetzung eigentlich nicht erfolgen dürfen.
Im Anbetracht der Tatsache, dass Sie das Haus verkaufen wollen, würde ich da wahrscheinlich auch nicht zu sehr auf mein Recht pochen. Die Höhe der Mietminderung hängt auch davon ab, wo genau der Schimmel ist und wieviel. Bei 25 % sollte ein Raum wie z. B. das SChlafzimmer kaum noch zu benutzen sein. Die Bezahlung der Schimmelentfernung wäre höchstens Kulanz, ein Recht hat der Mieter darauf nicht, da er das hätte anzeigen müssen, Gefahr im Verzug war ja nicht, dann kann er das ohne Anzeige und Fristsetzung machen.
hallo und guten Morgen,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich werde die 25% Mietkürzung für den Monat Feb. annehmen und dies mit der noch ausstehenden Restnebenkostenabrechnung für die letzten 4 Monate verrechnen. Die Reinigungskosten für die Schimmelreiniger werde ich bei übergabe des Orignalbeleges anrechnen. Evlt. werde ich eine „Arbeitszeitpauschale“ noch anrechnen. Ich denke damit werde ich nichts falsches machen. Ich habe 2009 bereits einen unabhängigen Gutachter die Wohnung anschauen lassen, auch die Mieter haben einiges falsch gemacht, aber ich habe keinerlei schriftliche Meldung über Schimmel. Auch wurden sie vom Gutachter darauf hingewiesen, dass es nicht gut sein, mit 3 Personen in einem Schlafzimmer zu schlafen. Aber das ist alles Vergangenheit und ich will da auch nicht rummachen.
Ich habe diese Familie in dem Haus machen lassen was sie wollten bin auch auf ihre Kündigung innerhalb 4 Wochen sofort eingegangen… 590 Euro für 90qm warm und Garage war sicher nicht teuer.
Ich danke sehr für die Unterstützung, ich will nichts falsch machen und habe auf Rechtsstreit keine Lust.
Ich wünsche einen schönen Sonntag und nochmal vielen DANK Grüssle Kerstin Vogel
das ist eine schwierige Situation und ich würde dir und deinem Mann raten sich bei einem Anwalt für Mietrecht eine Auskunft einzuholen. Da euer Mieter sich ebenfalls fachkundig Beraten lässt.
Eine günstigere Variante ist die Auskunft bei der Verbraucherschutzzentrale in deiner Nähe.
Hatte der Mieter euch vorher bereits mitgeteilt, das er Schimmelbefall in der Wohnung hat ?
Oder sind es Stockflecken, die passieren, wenn:
Schränke zu dicht an Wänden stehen.
Bäder und Küchen, sowie Wohnräume nicht ausreichend gelüftet werden ?
Ich wünsche euch viel Glück und
einen zügigen Hausverkauf
Hallo
danke für die schnelle Rückantwort. Wir haben 2009 bereits einen unabhängigen Gutachter eingeschaltet und der hat sowohl uns wie auch den Mietern „Fehler“ mitgeteilt. Wir haben eine Hauswand bereits für über 10000 Euro dämmen lassen, leider war das Kontingent dann ausgeschöpft, wir haben den Mietern damals dies gesagt, dass wir erst wieder sparen müssen und sie jederzeit ausziehen können. Er wurde dann krank und arbeitslos und so konnten sie wohl nicht ausziehen. Haben 590 Euro für 90qm bezahlt und es kamen keine Klagen mehr. Auch wenn wir die Kehrwoche oder Gartendienste im und am Haus machten, kamen keine Klagen, so waren wir in der Annahme, dass durch die Lüftungsanweisungen und Möbelstellung und Waschmaschine/Trockner im Badezimmer Anweisungen vom Gutachter eine Besserung da war. Leider war das nicht so aber ich habe keine schriftliche Aufforderung etwas zu ändern. Vor einem Jahr habe ich den Mietern bereits mitgeteilt, dass ich durch den Tod meines Bruders das Haus verkaufen will, und somit auch nichts mehr in das Haus reinstecken will. Nun bekam ich diese Retourkutsche.
Ich werde jetzt die Nebenkostenabrechnung für die letzen 4 Monate erstellen lassen und dann eine Aufrechung mit Kaution ./. Nebenkosten 2011 ./. Nebenkosten 2011/ Jan.Feb.12 machen und dann werden wir sehen was übrig bleibt. Evlt. muss ich ja auch noch was bezahlen, dann bekommen sie ihr Geld, wegen 300-500 Euro mach ich nicht rum… für diese Leute ist es viel Geld, für mich zwar auch, aber ich will meine Ruhe und habe daraus gelernt, dass ich nichts mehr für andere Leute an Immobilie kaufen oder vermiete… man hat nur Ärger und wird irgendwie „modern Enteignet“. VielenDank und eine schöne Woche K. Vogel
Hallo Kerstin
Haben eure Mieter vorher schonmal mit euch über Schimmelbefall das Gespräch gesucht zu Ihnen?
Wenn eure Mieter schon vorher was zu Ihnen gesagt haben und sie nix unternomen haben dann zu 25% ja.
Der Schimmelbefall muß aber dokumentiert sein und Fotos müssen vorhanden sein.
Kann nur aus meiner Erfahrung Sprechen.