Hallo Ava Adore,
puhh, das ist ja ein ganzer Fragenkatalog. Ok, mal sehen, wie ich das alles auseinandernehmen kann. Dies wird aber nicht ohne Gegenfragen klappen.
Fangen wir mal an:
Maßgeblich sind grundsätzlich erst einmal die Festlegungen im Mietvertrag. Wenn Ihr also unterschrieben habt, dass Ihr generell den Winterdienst machen sollt, dann sind hier einige Punkte zu beachten:
Es muss genau festgelegt sein, welche Flächen hier gemeint sind. Ist dies der Fall? Die Annahme, dass hier die Stadt für Gehwege vor dem Haus verantwortlich sind, ist leider nicht richtig, hierfür haftet der Eigentümer oder dessen Beauftragte®. Dies kann auch eine Firma sein, die für Räumdienste beauftragt werden kann. Damit ist der Vermieter schön aus dem Schneider und kann alles auf andere abwälzen. Voraussetzung ist allerdings, er kann beweisen, dass er hier jemand mit einem genauen Auftragsvolumen mittels eines Vertrags betraut hat. Hierzu ein erster Link zur Information:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/winterd…
Bitte achte auf den Passus, dass bei einem Mehrfamilienhaus nicht alles auf EINEN Mieter umgelegt werden kann! Dies ist nicht zulässig. Eine Regelung oder einen Grundsatz, wonach insbesondere die Erdgeschossmieter für den Winterdienst zuständig sind, gibt es nicht (OLG Frankfurt, Az.: 16 U 123/87; LG Stuttgart, Az.: 5 S 210/87). Siehe hierzu den nächsten Link:
http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/55-hausordn…
Uber notwendige Gartenarbeiten gibt es ebenfalls Beschränkungen für den Mieter. Hierzu noch ein Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garten…
Grundsätzlich müssen die Arbeiten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sein. Nach Deinen Aussagen trifft dies allerdings nicht zu. Daher empfehle ich Folgendes: Macht Euch von allen Flächen ein Aufmaß, die der Vermieter von Euch zu pflegen verlangt. Fotografiert bitte akribisch jeden Winkel und schreibt Euch dazu die Abmaße auf. Da, wie Du ja schreibst, der Vermieter kein Interesse an einer für alle Beteiligten vernünftigen Lösung interessiert ist, brauchst Du eben Beweise seiner Willkür.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten, wie man weiter verfahren kann:
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Geht mit allen Dokumenten (Fotos, Aufmaße und Mietvertrag) zu einem Mieterschutzverein und lasst den Mietvertrag darauhin mietrechtlich inhaltlich überprüfen. Oftmals stellt sich heraus, dass etliche Forderungen von vorn herein rechtswidrig und somit nichtig sind.
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Mir dem Ergebnis der Prüfung vom Mieterverein setzt Ihr entweder ein Schreiben an den Vermieter auf, indem Ihr ihn auf evtl. Rechtswidrigkeiten hinweist, oder geht
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gleich zu einem Rechtsanwalt. (unbedingt einen Fachanwalt für Mietrecht wählen, weil es ein schwieriges Rechtsgebiet ist, welches „normale“ Anwälte meist schon im Ansatz überfordert) Angesichts der nächsten Probleme mit Ölgerüchen und Schimmel halte ich das ohnehin für dringend geboten. Da kommt Ihr allein wohl kaum zurecht. Auch ich kenne solche Vermieter, die immer erst versuchen, alles auf die Mieter abzuwälzen. Von drei Prozessen von mir wurden damals alle drei gewonnen! Also, Ihr seht, so einfach kann sich das kein Vermieter machen. Wenn Ihr Euch zur Wehr setzt, werden die vorsichtig, weil verlorene Prozesse auch deren Geld kosten!
Nach meinen bisherigen Erfahrungen sind Schimmelansätze in der Wohnung zu 80% Isolierprobleme und KEINE vom Mieter verursachten Schäden. Und weil das sehr teuer wird, wehren sich die Vermieter Wehement gegen Trockensanierungen. Ihr solltet schnell handeln, denn Schimmelsporen sind hoch toxisch und können sehr schnell zu chronischen Erkrankungen führen. Erst recht, wenn sich noch ein Kind im Haushalt befindet. Dies lässt sich durch eine Fachfirma mittels Messgeräten und anerkannten Protokollen sehr leicht gerichtsfest dokumentieren.
Für die Öldämpfe schafft Euch Zeugen ins Haus, die dies evtl. auch später vor dem Richter aussagen können. Oder besser: Ebenfalls eine Fachfirma dafür beauftragen, die die Ursache aufspüren können. Wenn Ihr später vom Gericht Recht bekommt, könnt Ihr alle Kosten vom Vermieter wieder einklagen. Entweder in Bar, oder als Ausgleich für einen bestimmten Gegenwert die Mietzahlungen aussetzen. Aber darum wird sich schon Euer Anwalt kümmern. Die machen das nicht zum ersten Mal.
Ich hoffe, ich konnte Euch ein wenig Mut machen. Solltet Ihr einen Rechtsschutz haben, der auch das Mietrecht mit einschließt, um so besser. Ihr wisst doch: ADVOKAT…DES ANWALTS LIEBLING! Diesen Vermieter würde ich fertig rühren! Garantiert!