Schönen Abend,
angenommen man wohnt in einer Erdgeschosswohnung die wegen eines Mieters oben drüber nun einen Wasserschaden in Bad und Küche hat.
Natürlich müssen die Räume getrocknet werden damit kein Schimmel entsteht. Die Trocknungsprozedur wird mindestens 2 Wochen betragen.
Nun zu meiner Frage: Kann der Mieter der EG-Wohnung eine Mietminderung verlangen bzw. machen, da er ja durch die Trocknungsgeräte und diverses Chaos (bedingt durch die wegen der Trocknung abmontierten Möbel) extrem in seiner Wohnung behindert wird und er ja für eine komplett intakte Wohnung bezahlt?
Freu mich auf eure Antworten
Liebe Grüße
flunkerl
Guten Abend,
ich will ja nicht quengeln, aber hab ich mich irgendwie falsch ausgedrückt?
Wenn ja dann sagt mir das bitte, dann kann ich das richtig stellen.
LG
flunkerl
Hallo Flunkerl,
man hat einen Anspruch auf Minderung der Miete.
Einen genauen Prozentsatz hierfür gibt es nicht,ist auch Verhandlungssache.
Man könnte z.B. folgende Rechnung aufmachen:
300,- Euro WARMmiete geteilt durch 30 Tage macht 10,- Euro am Tag
Arbeiten dauern 14 Tage macht 140,- Euro
Nur Bad und Küche betroffen 50% macht 70,- Euro
Dies dem Vermieter SCHRIFTLICH mitteilen,damit er dies seiner Gebäüdeversicherung mitteilen kann und ggf. Kosten ersetzt bekommt.
Man(n) muss die Miete aber nicht mindern.
der liebe Peter
Guten Tag,
natürlich ist eine Mietminderung laut BGB Mietrecht in der Zeit möglich. Schließlich befindet sich die Wohnung nicht mehr im vertragsgerechten Zustand. Was ist mit den Wasserschäden an Wänden und Decken? Auch da kann der Vermieter in Anspruch genommen werden, wenn eine Renovierung nötig ist.
Grüße - Schaddie
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Die Trocknung und Renovierung übernimmt wohl die Versicherung des Vermieters der Wohnung im 1. OG.
LG
flunkerl
Hallo,
vielen Dank auch für deine Antwort.
Man(n) wird sehen was daraus wird.
LG
flunkerl