Hallo,
wir haben seit Januar eine Souterrain-Wohnung als Büro angemietet.
Vor ca. 6 Wochen trat ein Wasserschaden ein. Wir haben kein Wasser in der Wohnung, aber eine Wand im Duschraum wurde nass und dann ging es im anliegenden Zimmer weiter.
Wir haben dann bei der Mieterin angerufen und sie war zu dieser Zeit zur Kur. Wir haben die Tochter gebeten ihr dies mitzuteilen, sobald sie sich bei ihr meldet.
Nach einer Woche kam keine Reaktion. Daraufhin haben wir ihr ein Einschreiben geschickt mit der Bitte um sofortige Rückmeldung und Behebung des Problems, da nun auch Schimmel entstanden ist.
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auch eine Palette Verpackungsmaterial im Flur stehen gehabt. Abgesehen von der Ware, die keine Feuchtigkeit verträgt.
Im Duschraum haben wir nie geduscht oder Feuchtigkeit erzeugt. In der Wohnung wird auch nicht gekocht.
Es handelt sich um 2 Lagerräume (2 kleine Zimmer) und ein Büroraum mit separater Toilette und Duschecke ohne Tür.
Die Vermieterin meldete sich daraufhin telefonisch bei einer Nachbarin und meinet wir sollen mal gut lüften. Aber das liegt nicht am Lüften. Nach Eintritt des Schadens hatten wir die Heizung 3 Tage auch nachts an. Auch Lüften brachte nicht, da das Wasser immer wieder nachkam. Die Decke und die Wände sind nass.
Auch außen am Haus sieht man in Höhe der Decke einen nassen Fleck. Der Mieter über uns hat Fliesen und kann bei sich keinen Schaden feststellen.
Wir haben ihr eine Woche später noch ein Einschreiben geschickt mit der Bitte um sofortige Rückmeldung und Behebung des Problems, da wir befürchten, dass der Schaden noch größer wird.
Ich habe mich an einen Fachmann gewendet ohne den Scahden zu sehen. Er meinte es ist ein Versicherungsfall. Die Vermieterin muss es ihrer Versicherung melden.
Wir möchten die Wohnung nun fristgerecht kündigen (3 monatige Frist), da sich die Vermieterin auch bei den Nachbarn um Wasserschäden und anderen Problemen nicht gekümmert hat. Im zweiten Raum, wo sich die Ware befindet ist eine Wand von Schimmel befallen.
Nun meine Fragen:
Haben wie bislang richtig gehandelt?
Für die nächten 3 Monate möchten wir die Miete kürzen, da wir die Ware nach und nach aus den Räumen lieber in unser Privatkeller umlagern werden. Wie hoch könnte die Mietminderung sein?
Wir zahlen für 55qm 240 kalt.
Der Duschraum ist 4qm und der Lagerraum ist ca. 15 qm.
Dürfen wir die Miete einfach so kürzen, da sie sich nach 2 Einschreiben nicht mal die Mühe gemacht hat uns anzurufen bzw. eine Maßnahme zur Beseitigung des Problems zu ergreifen?
Danke!
)