mietkürzung nach wasserschaden

Hallo,
wir haben seit Januar eine Souterrain-Wohnung als Büro angemietet.
Vor ca. 6 Wochen trat ein Wasserschaden ein. Wir haben kein Wasser in der Wohnung, aber eine Wand im Duschraum wurde nass und dann ging es im anliegenden Zimmer weiter.
Wir haben dann bei der Mieterin angerufen und sie war zu dieser Zeit zur Kur. Wir haben die Tochter gebeten ihr dies mitzuteilen, sobald sie sich bei ihr meldet.
Nach einer Woche kam keine Reaktion. Daraufhin haben wir ihr ein Einschreiben geschickt mit der Bitte um sofortige Rückmeldung und Behebung des Problems, da nun auch Schimmel entstanden ist.
Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auch eine Palette Verpackungsmaterial im Flur stehen gehabt. Abgesehen von der Ware, die keine Feuchtigkeit verträgt.
Im Duschraum haben wir nie geduscht oder Feuchtigkeit erzeugt. In der Wohnung wird auch nicht gekocht.
Es handelt sich um 2 Lagerräume (2 kleine Zimmer) und ein Büroraum mit separater Toilette und Duschecke ohne Tür.
Die Vermieterin meldete sich daraufhin telefonisch bei einer Nachbarin und meinet wir sollen mal gut lüften. Aber das liegt nicht am Lüften. Nach Eintritt des Schadens hatten wir die Heizung 3 Tage auch nachts an. Auch Lüften brachte nicht, da das Wasser immer wieder nachkam. Die Decke und die Wände sind nass.
Auch außen am Haus sieht man in Höhe der Decke einen nassen Fleck. Der Mieter über uns hat Fliesen und kann bei sich keinen Schaden feststellen.
Wir haben ihr eine Woche später noch ein Einschreiben geschickt mit der Bitte um sofortige Rückmeldung und Behebung des Problems, da wir befürchten, dass der Schaden noch größer wird.

Ich habe mich an einen Fachmann gewendet ohne den Scahden zu sehen. Er meinte es ist ein Versicherungsfall. Die Vermieterin muss es ihrer Versicherung melden.

Wir möchten die Wohnung nun fristgerecht kündigen (3 monatige Frist), da sich die Vermieterin auch bei den Nachbarn um Wasserschäden und anderen Problemen nicht gekümmert hat. Im zweiten Raum, wo sich die Ware befindet ist eine Wand von Schimmel befallen.

Nun meine Fragen:
Haben wie bislang richtig gehandelt?
Für die nächten 3 Monate möchten wir die Miete kürzen, da wir die Ware nach und nach aus den Räumen lieber in unser Privatkeller umlagern werden. Wie hoch könnte die Mietminderung sein?
Wir zahlen für 55qm 240 kalt.
Der Duschraum ist 4qm und der Lagerraum ist ca. 15 qm.

Dürfen wir die Miete einfach so kürzen, da sie sich nach 2 Einschreiben nicht mal die Mühe gemacht hat uns anzurufen bzw. eine Maßnahme zur Beseitigung des Problems zu ergreifen?

Danke!

Moin!

Eine Mietkürzung erfolgt meist ohne Zustimmung der Vermieters - das ist also kein Problem. Ein Schreiben über die Tatsche dass gekürzt werden soll und die Höhe der Kürzung reicht. die Höhe würde ich vorerst einfach bestimmen, man kann im Inernet suchen oder sich überlegen, zu wieveil % die Whg. unbrauchbar wird. Die endgültige Festlegung ist dem Laien ja nicht zuzumuten, man sollte sich aber logische und begründbare Argumente bzw. Rechenwege überlegt haben. Wichtgig ist aber, ein FRIST zu setzen! Die Vermieterin muss die Möglichkeit der Behebung des Mangels bekommen - wenn in den bisherigen Einschreiben schon Termine genannt waren, gelten die (das Wort „Frist“ muss nicht explizit vorkommen).

Bei dem Verhalten würde ich sogar eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen. Zwei Einschreiben ohne Rückmeldung, keine Reaktion der Vermieterin - das ist keine Basis für ein vertragliches Verhältnis mit dieser Person. Die fristlose Kdg. kann man ja versichen, die Vermieterin kann dies akzeptiren oder nicht - wenn nicht, kann man immer noch darüber nachdenken, ob man das bis vor Gericht eskaliert oder nicht.

Hallo Willi.

vor Gericht solle es nicht gehen, da wir keine Zeit für sowas haben. Wir kündigen um uns den Stress zu ersparen. Auch wenn jetzt noch ein Handwerker kommen würde, würde er uns an der Arbeit hindern und wir sind gezwungen auch hier zu sein, auch wenn wir nicht gerade arbeiten. Wir machen die Tätigkeit nebenbei und sind ca. 4 Stunden täglich hier.

Wir hatten ihr leider keine Frist gesetzt sondern und sofortige Beseitigung des Problems.
Da Sie in Bayern wohnt und wir in NRW ist das mit der Kommunikation schwer. Aber sie hat unsere Rufnummer und unsere E-Mail Adresse. In jedem Kurort wird es ein Telefon oder Postdienst geben auch wenn kein Internet vorhanden ist.
Die anderen Mieter laufen seit Jahren wegen undichte Fenster in einer Dachgeschosswohnung hinhterher.
Wir hatten beim Einzug schon ein Problem gehabt und sie hat sich nicht angesprochen gefühlt(der Nachbar über uns hatte unsere Wohnung vorher auch angemietet gehabt und die Außenbeleuchtung seines separaten Eingangs über unsere Wohnung laufen lassen). Es zog sich ganze 3 Wochen bis wir mit Hilfe eines Freundes einen für die Vermieterin billigen Elektriker auftreiben konnten.

Wenn wir fristlos kündigen, müssten wir dann Ende Juni schon raus?

Seitdem die neuen Mieter in der 1. Etage da sind hat das Problem angefangen. Der Vormieter hatte aber damals auch in der Wohnung geduscht und da gab es keinen Wasserschaden. Jedoch ist es nicht meine Aufgabe das Haus zu röntgen um die Ursache zu finden.

Juju

Ich habe was vergessen:
Wir wollten eigentlich heute die fristgerechte Kündigung absenden, da wir die Frist nicht versäumen wollen und Ende September dann hier raus sind.

Wenn die Vermieterin der fristlosen Kündigung nicht zustimmt bzw. sie sich wieder nicht meldet, so müssen wir noch einen Monat länger Mieter bleiben und das möchten wir nicht.

Kann ich in der Kündigung dann folgendes Schreiben?
"Bochum, 24.06.10
Kündigung der Mietwohnung Herner Str. xxx (Souterrain)

Sehr geehrte Frau xxxx,

wir möchten die o.g. Mietwohnung fristgerecht zum 30.09.2010 kündigen.

Sie haben leider auf unsere Einschreiben-Briefe vom 4.6. und vom 11.06.10 nicht reagiert.
Der Wasserschaden ist größer geworden und die Schimmelbildung auch.
Wir haben den Duschraum geleert und müssen bald den Nebenraum auch leeren, da die Ware die Feuchtigkeit nicht verkraften würde.

Wir hatten in beiden Einschreiben-Briefe um schnellstmögliche Rückmeldung und Beseitigung des Problems gebeten.

Leider kam weder eine Rückmeldung noch wurde von Ihnen etwas unternommen um die Ursache des Schadens zu finden und diese zu beseitigen.

Anbei Bilder vom Schaden kurz nach der Entstehung. Die Schimmelbildung war noch minimal. Jetzt ist es noch schlimmer, da die Wand immer noch nass ist und alleine nicht trocknen wird.

Wir werden die Miete für die Monate (JULI/AUGUST/SEPTEMBER) wie folgt kürzen:
55qm Wohnfläche davon Duschraum und Nebenraum 4+15 qm = 19qm
55qm 240 Kaltmiete
-19 qm = 157 Euro Kaltmiete.

Bitte teilen Sie uns Ihre Antwort bis zum 28.06.2010 per Brief oder E-Mail mit.
Desweiteren teilen Sie uns auch mit an wem wir die Schlüssel/Strom und Heizkörperzählerstände übergeben sollen. Die einbehaltene Kaution bitten wir bis zum 10.10.10 auf unser Konto zu überweisen."

Moin!

Mein Vorschlag wäre:

Sehr geehrte Frau xxxx,

hiermit kündigen wir die o. g. Mietwohnung fristlos zum 01.07.2010, ersatzweise fristgerecht zum 30.09.2010.

Das Recht auf fristlose Kündigung mache wir geltend da Sie auf unsere Einschreiben-Briefe vom 4.6. und vom 11.06.10 nicht reagiert haben und der Wasserschaden größer geworden ist.
Die Schimmelbildung hat zugenommen.

Sie haben keinerlei Maßnahmen unternommen, dies einzudämmen oder uns Maßnahmmenplanungen mitgeteilt.

Wir mussten den Duschraum leeren und müssen bald den Nebenraum ebenfalls leeren, da die Ware die Feuchtigkeit nicht verkraften würde.

Für bereits entstandene Schäden behalten wir uns vor, Schadenserstzforderungen zu stellen **(Das dürfte eher kein Erfolg haben… Aber es ist nicht unmöglich und unterstreicht den Ernst der Lage!)**

Anbei Bilder vom Schaden kurz nach der Entstehung. Die
Schimmelbildung war noch minimal. Jetzt ist es noch schlimmer,
da die Wand immer noch nass ist und alleine nicht trocknen
wird.

Bitte teilen Sie uns Ihre Antwort bis zum 28.06.2010 schriftlich mit.

Desweiteren teilen Sie uns auch mit an wen wir die
Schlüssel/Strom und Heizkörperzählerstände übergeben sollen.

Die einbehaltene Kaution bitten wir bis zum 15.07.10 auf unser Konto zu überweisen."

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Die Mietkürzung würde ich geltend machen, wenn die fristlose Kündigung abgelehnt wird.
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Für die verbleibenden Monate JULI/AUGUST/SEPTEMBER werden wir eine Mietkürzung anteilig zur Wohnfläche vornehmen:

55qm Wohnfläche davon Duschraum und Nebenraum 4+15 qm = 19qm
55qm 240 Kaltmiete
-19 qm = 157 Euro Kaltmiete.

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************************
Ein Tipp für die Zukunft: Man kann Kautionen in Form eines AVALS hinterlegen.

Ein AVAL ist eine Art Kreditzusage von der Bank. Man zahlt dafür eine Gebühr (ich glaube, so 2-5€/mtl. oder so…),
und wenn der Vermieter den Aval zieht, dann hat man den Kredit in der entsprechenden Höhe zu bedienen. Für den Vermieter ist dies wie Bargeld, und er MUSS den Aval akzeptieren (ich würde dennoch erst bei der Unterzeichnung des Mietvertrages darauf hinweisen… :wink: )

Denn der Unterschied ist: Wenn der Vermieter den AVAL ziehen will, dann kann er das nur mit Ihrer Zustimmung. Ohne Zustimmung muss er nachweisen, dass er das Recht hat, den AVAL zu ziehen (Schiedsstelle oder Gericht).

Bei der Kaution befürchte ich, dass ihr derzeitiger Vermieter versuchen wird, diese zumindest teilweise einzubehalten - dann müssen Sie klagen, um diese zurück zu erhalten. Beim Aval müsste der Vermieter klagen, um es zu bekommen. Aber die Sache ist: Das Geld ist 100%ig da, wenn der Vermieter das Recht hat! Und das soll es dann ja auch!

Viel Glück!

Hallo Willi und danke für die Rückmeldung!
Das Schrieben haben ich übernommen und werden es ihr heute per Einbschreiben senden.
Wir haben noch keine Ersatzräume, aber wir haben mit der Tätigkeit in unserem Keller angefangen und dort werden wir es noch hinbekommen. Schlimmstenfalls fragen wir den Vermieter (Privatwohnung), ob er uns noch einen Kellerraum zur Verfügung stellt. Eine Garage haben wir auch noch! Das Auto müsste dann draußen bleiben.
Eine Nachbarin war hier und hat sich den Schaden angeschaut. Bei ihr in der Wohnung wurde ein Schaden am Fenster nicht behoben. Sie war letzte Woche beim Mieterverein und siehe da: gestern kam eine Firma und hat sich den Fall angeschaut. Es muss wohl ein Dachdecker kommen, weil der Schaden von aussen ist.
Die neuen Mieter (1.Etage) haben sich wohl auch schon beschwert, da sie wohl Probleme bei der Benutzung von warmen Wasser haben. Das könnte mit unserem Schaden zusammenhängen. Der Vormieter war damals nur kurz in der Wohnung und hatte die Küche nie benutzt, da er keine Küchenmöbel hatte. Er war noch beim renovieren und umbauen und musste aus privaten Gründen wieder ausziehen.

@Willi,

was ist wenn Sie sich auch diesmal nicht meldet?
Gilt dann die fristlose Kündigung dann noch?

Wegen der Kaution ist es nicht so schlimm. Wir hatten damals nur 1 Monatsmiete kalt vereinbert, da wir die Wohnung über einen Bekannten vermittelt bekommen haben und die Maklerin auf ihre Provision bestanden hat.
Wir haben dann mit der Vermieterin 1 MM für sie und 1 MM für die Maklerin.
Sollte Sie der frstlosen Kündigung nicht zustimmen und wir befürchten schon, dass sie die Kaution nicht zurückzahlt. Können wir dann die Kaution in der Mietminderung einbeziehen?

Hallo ich fühe keine Rechtsberatung durch.kann ihnen jedoch sagen das dies zwischen 30 und 40 % liegen kann.Sollte ihnen ein Schaden bezüglich Material entstanden sein so können Sie auch dort eine Aufrechnung bis zur entgültigen Klärung einbehalten.
Zum Thema Schimmel.Wie sieht er aus ??!!!
Die Vermieterin muß den Schaden ihrer Gebäudeversicherung melden.

LG .P.Schneider

Hallo Herr Schneider,

erst war die Decke und ein Teil der Wand nass.
Dann färbten sich diese gelb. Der Schimmel bildete sich genau zwischen Decke und Wand entlang (ein Streifen). Da immer wieder Wasser nachkam, wurden auch andere Teile der Wand nass. Es kam kein Wasser raus. Die Nässe ist in der Wand drin. Der Schimmel ist nun schwarz und hat solche weißen Flecken. Sieht aus wie beim verschimmelten Joghurt mit weißen „Fäden“ drauf und diese sind erst seit diesem Wochenende aufgetreten und sind kreisrund.
An er Decke sind auch teilweise braunrote Flecken zu sehen.
Material haben wir aus der Gefahrenzone rausgenommen, da wir so wenig wie möglich Schaden erleiden wollen. Das ganze Theater hinterher wollen wir uns ersparen.
In dem einen Raum, wo noch Ware gelagert wird, kontrollieren wir die Nässe täglich um evtl. schnell zu handeln.
Wir hatten der Vermieterin bis heute Zeit gegeben sich zu melden. Ich finde es schon unverantwortlich genug sich seit dem ersten Einschreiben vom 4.6. nicht zu melden. Es hat sich auch sonst keiner hier gemeldet(Versicherung/Handwerker). Im Schreiben waren unsere Privatnummer, sowie Handynummer und E-Mail Adresse angegeben.
Uns war bekannt, dass sie zur Kur fährt, aber sie hat eine minderjährige Tochter unter der angegebenen Adresse und mit dieser Tochter habe ich 2x telefoniert mit der Bitte es der Mama schnellstmöglich mitzuteilen.
Die Tochter wird auch nicht allein im Haushalt sein.
Die Kur sollte 6 Wochen ab Anfang Mai dauern. Sogar diese Zeit haben wir berücksichtigt.

Kann ich hier Fotos veröffentlichen? Dann würde ich ein paar Bilder vom Anfangzustand einstellen!

So damit kann ich ein wenig mehr sagen.
Ich gehe davon aus das bei ihnen ein massiver Befall von /Stachybotrys oder Chaetomium globosum vorhanden ist.Aufgrund ihres hohen
Feuchtebedarfs gelten beiden Pilzarten als Anzeiger einer längeren Durchfeuchtung. Die Stoffwechselprodukte
von /Stachybotrys chartarum/ gelten als toxisch. Es sollte eine Bestandsaufnahme der Pilzbelastung im Objekt vorgenommen werden.
Nach ihrer Beschreibung dürfte auch der Putz Schimmelbelastet sein.

Hinweis :
Zur Verdeutlichung für Nicht-Schimmelfachleute, was Ihre Befunde bedeuten:
Bei einer Schimmelpilzsanierung bzw. -beseitigung ist im Rahmen des Arbeitsschutzes (Sanierer) und des Personenschutzes (Gebäudenutzer), neben dem Arbeitsschutzgesetz, die Biostoffverordnung und Gefahrstoffverordnung mit den zugehörigen TRBA und TRGS (u.a. die kombinierte TRGS/TRBA 406) zu beachten. Die Sanierungsleitfäden des UBA und des LGA Baden-Würtemberg gelten zudem als Stand der Technik bei solchen Arbeiten.
Die BG Bau hat unter Berücksichtigung obiger Leitfäden und gesetzlichen Vorschriften die BGI 858 herausgegeben. Dort heißt es: „Bei begründetem Verdacht, dass toxinproduzierende Schimmelpilze, wie z.B. Stachybotrys chartarum, vorhanden sind, ist zumindest von der Gefährdungsklasse 1 auszugehen.“

Mit der Einstufung der Gefährdungsklasse sind bestimmte Schutzmaßnahmen erforderlich (Staubminimierung, Abschottung usw.).

Die Miete können und sollten Sie auf jeden Fall kürzen.
Wichtig ist jedoch das Sie einen Schimmelschnelltest durchführen lassen.Zwwar gehen diese Kosten vorab zu ihren Lasten können die aber im Fall eines nachgewiesenen Befund mit der Miete aufrechen.

LG.P.Schneider

Hallo Herr Schneider,

danke für die schnelle Rückmeldung!
Jetzt bin ich sehr besorgt, da unsere Kinder 1-2 Stunden täglich dabei sind. Zumindest ist ein Kind da, weil ich im letzten Jahr keinen Betreuungsplatz hatte.
Meine Tochter hat Asthma. Wenn Sie hier ist schlißen wir aber die Türen bzw. geht sie lieber nach draußen in den Garten spielen.

Wer macht diesen Schimmelschnelltest? An wen muss ich mich wenden?

Jetzt warten wir noch bis Mittwoch ab. Wenn sich die Vermieterin nicht meldet, bleiben wir erstmal in der Wohnung und werden erstmal keine Miete für Juli zahlen.
Denn irgendwann muss sie sich doch melden.
Am liebsten würde wir alles am 30.6. leer räumen und die Schlüssel gegen Unterschrift bei der Maklerin abgeben.

Wo Wohnen Sie denn? Vieleicht kann ich ihnen einen Kontakt in ihrer Gegend benennen.
Das mit dem Asthma ist nicht gut das es bei einen Schimmelbefall arge Probleme geben kann.
Ich gebe ihnen hier mal eine Beschreibung von den einen Pilzen.

Der zelluloseabbauende Schimmelpilz Stachybotrys chartarum ist in Innenräumen meist nach Wasserschäden auf Gipskartonplatten, Tapeten u. a. zellulosehaltigen Materialien zu finden. Er ist ein Mykotoxinbildner und als Erreger der Stachybotrymykose gefürchtet. Die gebildeten Toxine (Satratoxin, T2-Toxin, Trichothecene) können auch durch Hautkontakt aufgenommen werden.
Zu den beobachteten Symptomen gehören unter anderem:

Kopfschmerzen
Schwindelgefühle
Übelkeit
Konzentrationsschwächen
Müdigkeit
Haarausfall
grippeähnliche Symptome
Störung der unteren Atemwege (Bronchitis, Asthma, chronischer Reizhusten), Atembeschwerden
Hautreizungen, nässende Hautentzündungen
gerötete und geschwollene Gesichthaut
Augenbeschwerden
konstitutionellen Beschwerden (Grippegefühl, Muskelschmerzen, allgemeines Unwohlsein)
Veränderung des weißen Blutbildes
Nasenbluten und sogar Lungenbluten
Störung der Immunabwehr
entzündliche und blutende Lungenerkrankungen bei Säuglingen
Herzrhythmusstörungen
Stachybotryose
Bei Stachybotrys chartarum können schon bei geringer Sporenkonzentration in der Raumluft Toxinwirkungen auftreten(!). Auch tote Sporen können toxisch und allergen wirken. Bemerkenswert ist es, das Stachybotrys chartarum in der Lunge die Synthese eines Enzyms verhindern kann, das die Lungenbläschen unter Spannung hält, damit diese nicht zusammenfallen.

Stachybotrys chartarum verursacht Vergiftungen durch vom Pilz gebildete Schimmelpilzgifte (Mykotoxine). Bei diesen können vier verschiedene Stadien unterschieden werden:

Im ersten Stadium treten Geschwüre in der Mundschleimhaut auf, verbunden mit vermehrter Speichelbildung (bis zu 12 Liter pro Tag), Nasenschleimhautentzündung und Entzündungen der Bindehaut des Auges.
Das zweite Stadium ist gekennzeichnet durch Verminderung der weißen Blutkörperchen.
Im dritten Stadium ist die Blutgerinnung blockiert. Erhöhte Temperatur und Durchfall sind weitere Kennzeichen diese Stadiums.
Im vierten Stadium ist keine Nahrungsaufnahme mehr möglich. Es kommt zum Tod.
Einen optimalen Nährboden für diesen Schimmelpilz bilden zellulosehaltige Baustoffe, speziell Gipskartonplatten und Tapeten. In den häufigsten Fällen zeigt sich der Stachybotrys schleimig und mit schwarzer bzw. dunkelgrauer Färbung. Speziell auf Gipsbauplatten erscheint er in Form einer schwarzen Rußschicht. Ein Nachweis von Stachybotrys in Wohn- und Arbeitsräumen kann durch eine erste Probeentnahme mit einem Direktpräparat (z.B. mit Tesafilm) erfolgen. Diese Methode ist zu Anfang sehr sinnvoll, weil die recht charakteristischen Konidien und manchmal sogar konidiogenen Zellen von Stachybotrys darauf bereits mikroskopisch sichtbar sind und dadurch zumindest eine Verdachtsdiagnose möglich ist. Selbstverständlich müssen nach einer positiven Erstdiagnose weitere Untersuchungsmethoden angewandt werden. Diese sind auf den jeweiligen speziellen Einzelfall abzustimmen.

Zur Gattung Stachybotrys gehören folgende Arten:

Stachybotrys albipes
Stachybotrys chartarum
Stachybotrys cylindrospora
Stachybotrys dichroa
Stachybotrys echinata
Stachybotrys elegans
Stachybotrys kampalensis
Stachybotrys longispora
Stachybotrys mangiferae
Stachybotrys microspora
Stachybotrys nilagirica
Stachybotrys oenanthes
Stachybotrys parvispora
Stachybotrys theobromeae
Stachybotrys zeae
Wie bereits erwähnt sollten Sie eine Schimmelbetestung machen.Die Miete würde ich auf jeden Fall auch zurückbehalten is der Schaden behoben wurde.Sollte die Vermieterin der Meinung sein es läge an ihren Lüftungsverhalten können Sie gleich sagen das dies nicht sein kann da der gesamte Putz feuchte und Schimmelbelastet ist.
Sollte sich der Befund bestätigen muß entsprechend saniert werden.Das heißt…Putz runter…Neu Verputzen,Tapezieren etc.

Weitere Infos gerne auf Anfrage

LG .P.Schneider

Hallo Herr Schneider,

danke für die Infos. Da wird mir schon beim Lesen schlecht.

Wir sidn in Bochum. Ich habe im Telefonbuch nur einen Eintrag gefunden und dort auf AB gesprochen um um Rückruf gebeten. http://www.bautechnik-adomeit.de

Ich warte auf Rückmeldung!

Ich habe die Maklerin angeschrieben und schon kam eine Rückmeldung. Sie wird versuchen die Vermieterin zu erreichen. Es könnte wohl sein, dass Sie die Kur verlängert hat. Aber das ist nicht mein Problem.
Die Maklerin wird keinen Schlüssel von uns annehmen, solange sie keinen Auftrag von der Vermieterin hat.

Der Mieter über uns hat sich bereit erklärt den Wohnungsschlüssel anzunehmen. Wir haben diesen auch bei der Wohnungsübergabe von ihm erhalten, da die Maklerin keinen Schlüssel hatte.

Wir werden noch Bilder machen und Kopien alle Schreiben an die Vermieterin, die Rechnung für den Schimmeltest sammeln und ihr die Unterlagen nochmals per DPD Paket senden.

Da wir nicht wissen, ob wir die Schlüssel per Paket schicken dürfen, geben wir diese beim Nachbarn ab.

Ich würde nicht so vorgehen.
Der andere Mieter hat damit nichts zu tun…Einen Schimmeltest sollten Sie hier beauftragen…Die sind sehr gut und zuverlässig.
Die Firma die sie meinen hat sich auf Bautenschutz spezialisiert ist jedoch keine Fachfirma für die Schimmelsanierung.Hier können Sie den Schimmeltest machen lassen.Einfach den Test bestellen

http://www.schimmel-ibr.de/page17.php

LG .P.Schneider

Hallo Herr Schneider

die anderen Mieter hatten immer einen Schlüssel von der Wohnung, wenn Besichtigungstermin war o.ä.
Da die Vermieterin in München lebt, kann sie selbst nicht erscheinen. Entweder war die Maklerin dabei oder wenn wie unserem Fall ein Mieter des Hauses uns die Wohnung gezeigt hatte.

Wir warten bis Mittwoch. Das ist doch genug Zeit um sich wenigstens zu melden.

Ich muss täglich dort 2-3 Stunden arbeiten und meine Tochter hat bald Ferien und dann müsste ich sie mitnehmen. Das ist mir aber zu riskant. Ich bin froh, dass sie seit einem Jahr beschwerdefrei ist.

Darf sich solch einen TEst selbst machen?
Müssten wir irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen (Maske, Handschuhe)?

Hallo Herr Schneider,

ich habe mir das 3er Set angeschaut und da müsste passen, da bei uns 2 Zimmer betroffen sind.

Ist die Zeit 1-2 Wochen bis das Testergebnis da ist ok?
Denn wir möchten da eh raus und werden uns jetzt nicht mehr mit der Vermieterin einigen wollen um da zu bleiben.

  1. zu gefährlich
  2. sollte der Schaden beseitigt werden, muss ich mitd en Kindern vor Ort sein je nach dem, wann sie die Reparaturen durchführen lassen möchte
  3. muss ich dort in Ruhe arbeiten können

Den Test können Sie behutsam allein durchführen.Ist alles sehr gut beschrieben.
Sollte sich meine Vermutung bewarheiten sollte bei einer Sanierung auf keinen Fall ein Kind anwesend sein.
Sollte sich der Befund bestätigen können Sie davon ausgehen das sich die Schimmelsporen auch in der Raumluft befinden…sowit also auch auf ihren Möbeln.Kleidern ,TV Geräten etc.die wären dann natürlich auch entsprechend zu reinigen da sonst die Gefahr besteht das Sie die Schimmelsporen in die neue Wohnung mitnehmen.Würde mich freuen wenn Sie mir das Ergebnis des Schimmeltest mitteilen würden.

LG .P.Schneider

was ist wenn Sie sich auch diesmal nicht meldet?
Gilt dann die fristlose Kündigung dann noch?

Ich bin mir da nicht sicher, gehe aber davon aus, dass sie sich unverzüglich melden muss, wenn sie die Kündigung ablehnt.

Wenn es - hoffentlich - ein Übergabeeinschreiben war, müsste sie m. E. spätestetens nach einer Woche antworten.

Ich würde in jedem Fall ausziehen…

Wegen der Kaution ist es nicht so schlimm. Wir hatten damals
nur 1 Monatsmiete kalt vereinbert, da wir die Wohnung über
einen Bekannten vermittelt bekommen haben und die Maklerin auf
ihre Provision bestanden hat.
Wir haben dann mit der Vermieterin 1 MM für sie und 1 MM für
die Maklerin.
Sollte Sie der frstlosen Kündigung nicht zustimmen und wir
befürchten schon, dass sie die Kaution nicht zurückzahlt.
Können wir dann die Kaution in der Mietminderung einbeziehen?

Nein, geht glaube ich nicht - würde ich einen Anwalt fragen.
Wenn die Kaution wg. des Schimmels einbehalten werden soll, müssen sie widersprechen (selbst wenn das Geld wg. der evtl. geringen Höhe verschmerzbar wäre): Sonst wird das nachher als Schuldeingeständnis gewertet, dass sie den Schimmel verursacht haben - das wäre dann sehr ungünstig.

Ganz wichtig; ich weiß nicht, ob ich das so deutlich gesagt hatte:

GRUND für die fristlose Kdg. ist das nicht-melden und nicht-kümmern der Vermieterin.

Schimmel alleine kann eine fristlose Kdg. nur begründen, wenn nachgewiesen ist, dass der Schimmel gesundheitsschädlich oder, in ihrem Fall, schädlich für die Waren ist (ideal wäre es, wenn Sie Lebensmittel lagern - da gibt es dann ja eindeutige Gesetze). Das aber auch wieder nur, wenn der Vermieterin der Zweck der Wohnung bekannt war…

Wenn sich Probleme mit der Vermieterin einstellen, würde ich einen Anwalt aufsuchen… Ein Brief mit offiziellem Logo kostet nicht viel, erledigt aber so was oft schon von selbst…

Hallo Willi,

wir machen heute den Schimmelschnelltest.
Heute Abend räumen wir die Wohnung.
Morgen werden wir noch Fotos machen und den Schlüssel in der Arztpraxis über uns abgeben.
Der Arzt sowie die Mieterin darüber waren gestern Abend hier und haben sich den Schaden auch angeschaut.

Die Frau vom Arzt hatte Jahre davor diese Räume als Büro angemietet. Damals war wohl an der gleichen Stelle auch Schimmel aufgetreten. Damals soll es unten eine Verstopfung gegeben haben.

Die Maklerin meldete sich auf meine gestrige E-Mail hin.
Ich hatte ihr Bilder gesendet, die wir in der ersten Woche gemacht haben. Sie kam sofort zum Ergebnis: Wasserrohrbruch - auch ohne hier zu sein.
Das hätte ich genauso von der Vermieterin erwartet.
Wir hatten ihr im letzten Schreiben Bilder ausgedruckt.

In den Schreiben davor hatten wir um ihre E-Mail Adresse gebeten um ihr Bilder zu senden.

Die Maklerin wird veruchen die Vermieterin zu kontaktieren. Das ist nun zu spät.

Wir haben nun genug Zeugen vor Ort gehabt, die den Schaden gesehen haben. Der Schimmeltest wird dann noch gemacht. Wir hatten 3x nur einen Einwurf Einschreiben gesendet worauf sich die Vermieterin aber bei meiner Nachbarin meldete. Also hat sie ein Einschreiben zumindest gelesen oder gelesen bekommen.
Vor Gricht zählt doch ein Einwurf Einschreiben, da sie eh zur Kur ist und die Tochter die Post annimmt.
Ich habe mit meinem Vermieter (Privatwohnung) gesprochen. Er hat in solchen Fällen (Urlaub, Krankheit etc…) einen AB an und wir haben seine Handynummer und er hat auch eine Person, die sich während seiner Abwesenheit kümmert.

Die neue Nachberin hat gestern meinem Mann gegenüber geäußert, dass Sie kein Heißwasser benutzt, weil die Rohre dann komische Geräusche von sich geben und sie dann doch lieber kalt abspült.
Der Mieter zuvor (wohnte noch als wir hier einzogen) hatte nir eine Küche gehabt und deswegen die Rohre auch nicht „beansprucht“.