Mietkürzung nach Wasserschaden?

Hallo,

mal folgender, fiktiver Fall:

Ein Mieter a wohnt in der Wohnung des Eigentümers B, der aber nicht vor Ort ist sondern am anderen Ende Deutschlands und nachweislich schwer erreichbar.
Nun hat A einen Wasserschaden, weil vom Balkon des darüber wohnenden Nachbarn Regenwasser durch eine undichte Versiegelung in die Zwischendecke läuft.
Das Wasser tropft nachts plötzlich bei A durch die Decke, genau da, wo die Lampe des Wohn/Schlafraums befestigt ist. Da sich A keinen Rat weiß, ruft er bei der Polizei an - diese verständigt die Feuerwehr. Weiter ruft A den Hausmeister an. Alle Beteiligten weisen A dringend darauf hin, die Lampe bis zum vollständigen Abtrocknen nicht mehr anzuschalten. Da es nun abends ab 17 Uhr dunkel ist, ist A gezwungen, in der Zeit bei Freunden zu wohnen (ca 10 Tage). Natürlich verständigt A den Vermieter B, dieser meldet sich nicht.
In der Zwischenzeit kamen Handwerker, um die Dichtung zu tauschen.
Ca 8 Wochen später trielt es wieder von der Decke/Lampe - der Schaden ist nun noch viel massiver, das Laminat wölbt sich, die Lampe ist ganz im Eimer, A zieht für 14 Tage aus. Informiert den Hausmeister, die Maklerin und den Vermieter per Mail und Telefon. Auch Hausmeister und Maklerin informieren den Vermieter. Zudem kündigt A an, die Miete einzubehalten und nach Behebung des Schadens evt. 50% zurück zu zahlen (immerhin konnte A nun zum zweiten mal nicht mehr in der Wohnung wohnen). Der Vermieter B reagiert nicht.
Nun bekommt A eine Mahnung über die Monatsmiete zuzüglich Zinsen. Natürlich ist A sauer über den Zustand und fragt sich nun: Nochmals anschreiben? Anrufen? Gar nicht überweisen? Überweisen? Anwalt einschalten?
Was ratet ihr A?

Danke!

…hallo…ich denke, die Kosten wird der Vermieter tragen müssen…auch Hotelkosten usw…ich würde einen Anwalt nehmen.Belegfotos machen.
mfG liebertee

Weil die Lampe im Schlafzimmer nicht nutzbar ist, 10 Tage ins Hotel?
Alles klar, deine Antworten werden auch nicht besser.

vnA

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Weil die Lampe im Wohn und Schlafrau, nicht benutzbar ist, A damit für die komplette Zeit völlig im dunkeln gesessen hätte (es gab nur diese eine Lampe in dem Raum) und A zudem allergisch gegen Schimmel reagiert, der sich nunmal nachweislich bei sowas bildet/bilden kann.
Im angedachten Fall war es Winter, also was macht man bitte, wenn man ab 17 Uhr im Dunkeln hockt?

Es soll angeblich auch Lampen gehen, die ohne Strom funktionieren. Ich glaube, die sind batteriebetrieben :wink:

Ich sehe schon dass der M keine einzige Stehleuchte besitzt… in wie fern eine Auseinandersetzung mit dem VM vor Gericht hier sinn macht kann dem M aber nur sein Anwalt erklären, der das vor Ort die ganze Geschichte vollständig beurteilen kann.

Ich halte es für gewagt, die ganze Meite einzubehalten und ein VM wird hier wahrscheinlich einen Mahnbescheid erlassen, dem widersprochen werden muss und dem geht das ganze vor Gericht…

Der VM hat m.E. gute Chancen, dass die Zurückbehaltung möglicherweise zu unrecht geschah und mit zinsen und Prozesskosten zu zahlen sind.

Gruss HighQ

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Wie wäre es mit einer Stehlampe in der Steckdose? Auch der Neukauf eines derartigen Beleuchtungsobjektes würde vermutlich im Rahmen der Kostenminderungspflicht des Geschädigten durchaus vom Schädiger zu übernehmen sein.
Anders würde es aussehen, wenn die gesamte Elektroanlage der Wohnung nicht mehr nutzbar wäre. Aber das ist im fiktiven Fall so nicht vorausgesetzt worden.
Schimmel hat die dumme Angewohnheit, dass er wachsen muss. 10 Tage ist auch für Schimmel etwas wenig um wirklich richtig zu wachsen. Außerdem benötigt Schimmel zum Wachstum Feuchtigkeit. Da kann man mit dem Einleiten von Trocknungsmaßnahmen dem Schimmelwuchs Einhalt gebieten.
Fazit:
Schadensminderungspflicht scheint für den fiktiven Mieter ein Fremdwort zu sein. Für die Versicherung bzw. einen Richter aber bestimmt nicht. Zum Glück ist der Fall fiktiv, sonst könnte das für den Mieter richtig teuer werden.

vnA

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Es soll angeblich auch Lampen gehen, die ohne Strom
funktionieren . Ich glaube, die sind batteriebetrieben
:wink:

Aha…was genau bringt denen dann die Erleuchtung?

SCNR ;o)

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…hallo von nix ahnung…in diesem Fall scheint die Sache ziemlich verfahren zu sein…nach meiner Meinung sind beide Seiten ziemlich stur…der Vermieter kümmert sich nicht…der Mieter hat ein recht auf eine einwandfreie Wohnung…beide scheinen uneinsichtig…darum der Anwalt…ich würde es jedenfalls in diesem Fall so machen…mit DAS ist das doch heute kein Problem
mfG liebertee

Die Theorie von der VM kümmert sich nicht halte ich für gewagt.

Offensichtlich kamen ja Handerker nach dem ersten Wasserschaden… wahrscheinlich auch nach dem zweiten?

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Guten Tag,

normaler weisse ist bei wasserschaden die versicherung des Vermieters zuständig. Und müßte für den Schaden aufkommen nur wenn deine Möbel wie zb. deine Lampe kommt deine Hausratversicherung auf. Trozdem würde ich mich mal erkündigen bei dein Anwalt bzw. Mieterschutzbund rechtlich Mietkürzungen.
Wenn die wohnung unzumutbar ist müßte sogar dein Vermieter dir eine Pension stellen bis alles behoben ist.