Hallo,
der Balkon meiner Mutter und meherer weiterer Nachbarn, wurde nach dem letzten Sturm von entwurzelten Bäumen zerstört.
Können die Mieter Mietminderung beim Eigentümer geltend machen bis neue Balkone angebaut sind?
Es wurden Türe und Fenster versiegelt (das Fenster bei meiner Mutter auf Kippe gestellt). Sie muss Wäsche, die sie sonst auf dem Balkon getrocknet hat, nun in der Wohnung trocknen. Ist dies ein Fall von Mietminderung? Und falls ja, wieviel % könnten von der Miete abgezogen werden?
Vielen Dank für die Antworten - Subaki