Mietkürzung nach zerstörtem Balkon

Hallo,

der Balkon meiner Mutter und meherer weiterer Nachbarn, wurde nach dem letzten Sturm von entwurzelten Bäumen zerstört.
Können die Mieter Mietminderung beim Eigentümer geltend machen bis neue Balkone angebaut sind?
Es wurden Türe und Fenster versiegelt (das Fenster bei meiner Mutter auf Kippe gestellt). Sie muss Wäsche, die sie sonst auf dem Balkon getrocknet hat, nun in der Wohnung trocknen. Ist dies ein Fall von Mietminderung? Und falls ja, wieviel % könnten von der Miete abgezogen werden?

Vielen Dank für die Antworten - Subaki

Eine fehlender Balkon stellt zweifelsohne eine Mietmangel über duie verrgliche Gebraquchsüberlassung dar, der eine Minderung rechtfertigt.

AFAIK haben 8 erstinstanzliche Urteile 5-10% Kürzung zugesprochen, bei einem Mininbalkon zum Wäschetrocknen würde ich niedrig rangehen, um eine qualifizierte Abmahnung wg. Mietrückstand zu vermeiden.

Oder den Vermieter befragen, wann das instandgestzt wird und ob er bis dahin 10% für angemessen hält :smile:

G imager

Hallo!

es gibt zwar eine Minderungstabelle, zusammengestellt aus vergleichbaren Urteilen.
Aber es käme sicherlich immer auf den Einzelfall an.

Aber 15 % Minderung ist durchaus eher am unteren Rand.

MfG
duck313