Hallo,
habe eine Frage zur Mietkürzung: Angenommen eine Tür und/oder ein Fenster einer Mietwohnung sind undicht. Man hat den Vermieter mehrfach darauf aufmerksam gemacht aber dieser hat nach 3 Monaten immernoch nichts unternommen. Ist es dann möglich die Miete rückwirkend für diese 3 Monate zu kürzen und den Betrag zusammen von der nächsten Miete abzuziehen? Der Mieter wusste ja schon länger von dem Mangel. Wäre eine Mietkürzung von 15% in diesem Fall angemessen?
Freue mich über eure Antworten!