Mietkürzung rückwirkend möglich? Wenn ja, wieviel?

Hallo,
habe eine Frage zur Mietkürzung: Angenommen eine Tür und/oder ein Fenster einer Mietwohnung sind undicht. Man hat den Vermieter mehrfach darauf aufmerksam gemacht aber dieser hat nach 3 Monaten immernoch nichts unternommen. Ist es dann möglich die Miete rückwirkend für diese 3 Monate zu kürzen und den Betrag zusammen von der nächsten Miete abzuziehen? Der Mieter wusste ja schon länger von dem Mangel. Wäre eine Mietkürzung von 15% in diesem Fall angemessen?

Freue mich über eure Antworten!

Hallo Starlight,

wenn der Mieter den Vermieter auf den Mangel aufmerksam gemacht hat, dann besteht grundsätzlich schon die Möglichkeit.

Er sollte dem VM aber auch eine angemessene Frist zur Ausbesserung gestellt haben. Und 15 % klingt in dem Fall etwas sehr viel. Mindert die undichte Tür tatsächlich den Wohnwert um diesen Prozentsatz?

Kommt natürlich auch auf die Umstände an. Bei einem 10 qm-Zimmer wäre das wohl Horror, bei einer Villa würde es eher nicht ins Gewicht fallen.

Gruß!

Horst