- Ich möchte gerne wissen, ob in unserem Fall eine Mietkürzung angemessen ist:
Es handelt sich um einen Altbau.
Unser Kellerraum ist so feucht, das fast nichts dort gelagert werden kann, ohne dass es kaputt geht (z.B. Bücher, Holzmöbel, Kleidung etc.)
Außerdem ist die Lüftung in unserem Bad (kein Fenster)so schlecht, dass sich selbst bei 2-stündigen Laufen der Lüftung (nach duschen oder baden) immer wieder Schimmel im Bad bildet.
Ist hier eine Mietkürzung zulässig, bzw. wer ist für die Entfernung des Schimmels zuständig?
- Nach 2 1/2 Jahren gab es in unserer WG einen Wechsel, sodass ein Zimmer nun von jemand anderem bewohnt wird. Der „Ex-Mitbewohner“ wurde zwar aus dem Mietvertrag entlassen, allerdings wurde der Neue nicht in den Mietvertrag aufgenommen, sodass wir um einen Untermietvertrag nicht herum gekommen sind. Die Frage ist nun, ob unser Vermieter uns die Erlaubnis zur Untermiete wieder entziehen könnte.
Die Erlaubnis wurde widerruflich erteilt, sollte es „Unzuträglichkeiten“ geben, wird die Erlaubnis widerrufen. Ist das so rechtsgültig? Was kann unter „Unzuträglichkeiten“ gezählt werden?
Vielen Dank für Antworten,
Alina