Herr Ruhig ist Mieter und wohnt in einer Wohnung in der Dorfmitte.
Einmal jährlich an einem Wochenende findet im Dorf das öffentlich von der Gemeinde und den örtlichen Vereinen organisierte Dorffest statt.
Dazu gehört Blasmusik, Trinken, Lachen usw., was ein Fest eben so mit sich bringt.
Herr Ruhig erwägt nun eine Mietkürzung wegen des alljährlich stattfindenen Lärms vorzunehmen. Insbesondere fühl er sich um seine Nachtruhe gebracht.
Welche Chancen könnte Herr Ruhig auf eine Mietkürzung haben und wie hoch könnte diese ausfallen?
Wenn Herr Ruhig durchkommt, welche Chancen bestünden für den Vermieter, die Festveranstalter in Regreß zu nehmen für die entgangene Miete?
Herr Ruhig ist Mieter und wohnt in einer Wohnung in der
Dorfmitte.
Einmal jährlich an einem Wochenende findet im Dorf das
öffentlich von der Gemeinde und den örtlichen Vereinen
organisierte Dorffest statt.
Dazu gehört Blasmusik, Trinken, Lachen usw., was ein Fest eben
so mit sich bringt.
Herr Ruhig erwägt nun eine Mietkürzung wegen des alljährlich
stattfindenen Lärms vorzunehmen. Insbesondere fühl er sich um
seine Nachtruhe gebracht.
Das ist Brauchtumspflege:wink:
Herr Ruhig sollte sich einen Sag kaufen und bei diesem Anlaß eine Nacht im geschlossenen Sarg schlafen.
Dann hat er’s ruhig:wink:
Mein Gott- sofort an eine Mietkürzung denken…
Er soll mitsaufen gehen.
Herr Ruhig erwägt nun eine Mietkürzung wegen des alljährlich
stattfindenen Lärms vorzunehmen. Insbesondere fühl er sich um
seine Nachtruhe gebracht.
Welche Chancen könnte Herr Ruhig auf eine Mietkürzung haben
und wie hoch könnte diese ausfallen?
Hi,
~10 % sind sicher angemessen und gerechtfertigt.
Das Ganze natürlich bezogen auf den Zeitraum der gestörten Nachtruhe, etwa von 22:00 Uhr - 1:00 Uhr am Tage des genannten Festes. Somit ergäbe sich folgende Rechnung:
Miete / 30 Tage / 24 h * 3 h = 0,42 % der Monatsmiete.Diese Kürzung dem VM dezidiert begründet schriftlich mitteilen, möglichst Einschreiben/Rückschein.
Die Kürzung minus Portokosten für Manni’s untenstehenden Vorschlag verwenden.
Wenn Herr Ruhig durchkommt, welche Chancen bestünden für den
Vermieter, die Festveranstalter in Regreß zu nehmen für die
entgangene Miete?
Diese Chancen sehe ich bei Null, das müsste dann eben ausprozessiert werden.
Kopfschüttelnde Grüße
Keki
[Ironie] - Dieser Tag kann (muss aber nicht) nach Gutdünken an beliebiger Stelle meines Textes eingesetzt werden
Einmal jährlich an einem Wochenende findet im Dorf das öffentlich von der Gemeinde und den örtlichen Vereinen organisierte Dorffest statt.
Dazu gehört Blasmusik, Trinken, Lachen usw., was ein Fest eben so mit sich bringt.
Herr Ruhig erwägt nun eine Mietkürzung wegen des alljährlich stattfindenen Lärms vorzunehmen. Insbesondere fühl er sich um seine Nachtruhe gebracht.
Welche Chancen könnte Herr Ruhig auf eine Mietkürzung haben und wie hoch könnte diese ausfallen?
Die sehe bei Null. Und dabei muss nicht mal drüber nachgedacht werden, ob es tatsächlich eine Mangel wäre. Wenn es einer ist, dann sicher schon seit Jahrzehnten/Jahrhunderten, also auch bereits bei Einzug vorlag und bekannt. Hinsichtlich der Minderungsansprüche gilt dann: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536b.html
Wenn Herr Ruhig durchkommt, welche Chancen bestünden für den Vermieter, die Festveranstalter in Regreß zu nehmen für die entgangene Miete?
Darüber braucht er sich schon keine Gedanken mehr machen.
Grüße
P.S. Mit diesem Mieter wird man sicher noch viel Freude haben.
Herr Ruhig sollte sich einen Sag kaufen und bei diesem Anlaß
… das Zeug heisst „Sark“, nicht „Sag“, um genau zu sein Cutty Sark
(http://www.cutty-sark.com)
Eine Flasche pro Nacht dürfte reichen, damit der Mieter gut schlafen kann.
Diese Empfehlung darf der VM dem M geben, denn auch meiner Meinung nach hat der M hier wenig Aussicht auf Erfolg.
Nehmen wir jetzt doch mal an, der Hauptklagepunkt des Herrn Ruhig bestünde nicht im Geräuschpegel der vom regulären Festbetrieb ausgeht, sondern er behauptete, die Nachtwache des Festes ließe ihn von 24 bis 6 Uhr nicht schlafen.
Nehmen wir weiter an, diese Nachtwache sei unbedingt notwendig. Die Nachtwache verursache naturgemäß einen höheren Geräuschpegel als allgemein üblich, sei sich aber einer von ihr verursachten übermäßigen Geräuschentwicklung nicht bewußt.
… das Zeug heisst „Sark“, nicht „Sag“, um genau zu sein
Cutty Sark
(http://www.cutty-sark.com)
Eine Flasche pro Nacht dürfte reichen, damit der Mieter gut
schlafen kann.
…wäre auch eine Möglichkeit.
Er kann die Flasche hilfsweise mit in den Sarg nehmen:wink:
Es würde nichts an meiner unmaßgeblichen Interpretation des von mir verlinkten § ändern, wonach dieser Mangel schon bei Einzug vorlag und dies dem Mieter bekannt sein muss. Wenn ich in München am Mittleren Ring eine Wohnung zur Straßenseite miete, dann ist klar, dass es da mehr Straßenlärm gibt, als auf dem Dorf mit Blick zum Wald.
Und wenn ich eine Wohnung mit Blick auf die Theresienwiese miete, dann ist da seit 200 Jahren klar, dass dort Ende September/Anfang Oktober ein bißchen mehr los ist, inklusive Lärm beim An- und Abbau etc. pp.
Wer in geschlossenen Ortschaften mit einer Population von 1+x eine Wohnung mietet, wird in Deutschland praktisch überall mit einem oder mehreren mehr oder minder großen „Volksfesten“ rechnen müssen, womit dieser „Mangel“ bei Einzug bekannt ist und ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zustehen.
Und ich will annehmen, dass kein Gericht bis zum EuGH der Argumentation folgen würde, dass der Vermieter arglistig das Oktoberfest auf der Theresienwiese verschwiegen hätte ;o)
Oder man stelle sich vor jeder Mieter würde so um die Zeit 31.12./01.01. die Miete kürzen können, weil es da mal etwas lauter und heller wird, als sonst gegen Mitternacht. Das soll natürlich keineswegs bedeuten, dass es nicht irgndwelche Schlaumeier gibt, die sowas vor Gericht zotteln.
Nehmen wir jetzt doch mal an, der Hauptklagepunkt des Herrn
Ruhig bestünde nicht im Geräuschpegel der vom regulären
Festbetrieb ausgeht, sondern er behauptete, die Nachtwache des
Festes ließe ihn von 24 bis 6 Uhr nicht schlafen.
Nehmen wir weiter an, diese Nachtwache sei unbedingt
notwendig. Die Nachtwache verursache naturgemäß einen höheren
Geräuschpegel als allgemein üblich, sei sich aber einer von
ihr verursachten übermäßigen Geräuschentwicklung nicht bewußt.
Was darf man unter einer Nachtwache verstehen ?
Sind dies Personen die das Zelt/Platz bewachen und dabei Lärmen und Schreien ?
Dann sollte Herr Ruhig, bei der Polizei anrufen und eine Anzeige machen wegen nächtlicher Ruhestörung.