mietkürzung wegen kalter Wohnung

Hallo,
in der Wohnung gehen einige Heizkörper nicht. Der Vermieter wurde über die einzelnen Raumtemperaturen (15-17 Grad) schriftlich informiert. Er hat sich innerhalb von 2 Wochen nicht gemeldet. Kann die Miete gekürzt werden?
Danke

Hallo
Ich würde den Vermieter nochmals anschreiben, dass sie die miete bis zur Behebung der schäden ab sofort kurzen. Ich denke dann können sie die miete kürzen. Ich bin aber kein anwalt und kann nicht garantieren dass dies rechtlich einwandfrei ist. So würde ich es machen.

Vg

Zweites Schreiben per Einschreiben, das belegbar ist das er die Mitteilung auch erhalten hat.
Es muss in diesem Schreiben erwähnt werden … Schreiben vom wurde ihnen mitgeteilt…
und dann eine Fristsetzung bis wann die Reparatur zu erledigen ist
ebenso die Ankündigung der Mietkürzung rückwirkend

Viel Erfolg
Gruß Margret

Hallo … keine Frage, kann gekürzt werden. Googeln unter Mietkürzung Grüße PapaHans

Lieber Ratsuchender,
steht im Mietvertrag etwas über Wartung der Heizung? Vielleicht reicht es, die Heizkörper zu entlüften.
Um die Miete zu kürzen, müssen Sie dem Vermieter eine Frist setzen, in der realistischerweise jemand kommen und die Heizkörper in Ordnung bringen kann, und vorab mit Mietkürzung drohen, falls der Vermieter die Frist nicht einhält. Über die Feiertage war er vielleicht gar nicht da und weiß nichts davon.
Viel Glück!

hallo,
ich würde den vermieter anrufen und mit einer kürzung drohen, falls nicht umgehend die heizung repariert wird. eine mietminderung ist meines erachtens berechtigt, die wohnung ist eindeutig zu kalt.
viele grüße
maria

Hallo!
Danke für die Frage. Ich bin kein Anwalt.
Bei den Temperaturen denke ich allerdings, dass um die 20 % Kürzung berechtigt sind. Aber das sind Einzelfallentscheidungen. Bei Temperaturen um 16 Grad und niedriger wird auch von Gesundheitsgefahren ausgegangen, das dürfte dann in letzter Konsequenz zu einem Hotelbesuch auf Vermieterkosten berechtigen. Aber trotzdem bitte unbedingt den Mieterverein oder einen Anwalt aufsuchen. Ganz wichtig ist hier, keine formellen Fehler zu machen, z.B. bei der Zustellung der Mahnung und Androhung von Folgen usw.
Wünsche viel Erfolg!

Hallo ,

da Weihnachten und der Jahreswechsel war, würde ich mit dem Vermieter direkt Kontakt aufnehmen. Vielleicht war oder ist er in Urlaub!

PST

Ich denke schon. Aber den Kürzungssatz kenne ich nicht.

Ja, Miete kann gekürzt werden. Dies schriftlich dem Vermieter mitteilen auch um wieviel Prozent der KALTMIETE!! man kürzt und erneut eine Frist setzen.
Miete kann sofort gekürzt werden.

Hallo,

da bin ich leider überfragt. Sollte aber möglich sein.
Ich hoffe Du bekommst qualifiziertere Antworten.

Grüße

Hallo,

ich gehe davon aus, dass du deinem Vermieter neben dem Heizungsausfall auch mitgeteilt hast, dass du die Miete entsprechend kürzen wirst, wenn er gegen den angesprochenen Mangel nichts unternimmt bzw. diesen abstellt.

M. E. hast du ihm auch eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung eingeräumt (Stehen die genannten 14 Tage auch so in deiner Mängelanzeige?), wobei du sicherlich auch eine kürzere Frist hättest setzen können, da ein Heizungsausfall im Winter doch schon ein erheblicher Mangel ist (Zum Glück ist es ja z. Z. nicht so kalt wie im letzten Jahr.).

Wenn also der Mangel – wie oben beschrieben – an den Vermieter angezeigt wurde und du günstigstenfalls auch einen Nachweis darüber hast, dass er deinen Brief erhalten hat (Einschreiben mit Rückschein nutzen!), steht einer Mietkürzung nach m. A. nun nichts mehr im Wege.

Ich würde hierbei dem Vermieter die Höhe der Kürzung nochmals schriftlich mitteilen (wieder mit Einschreiben/Rückschein) und ab wann du damit beginnst zu kürzen.

Wie hoch die Kürzung dabei ausfällt, kann ich dir leider nicht sagen, da dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Auch kommt es darauf an, in welchen Räumlichkeiten die Heizung nicht funktioniert. Als Entscheidungshilfe hätte ich hier nur den nachfolgenden Link:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Abschließend noch ein Hinweis:
Man sollte darauf achten, dass der Gesamtbetrag der Kürzungen nicht irgendwann zu hoch wird (Ich glaube, es handelt sich hier um 3 Netto-Monatsmieten). Sollte sich nämlich mal herausstellen, dass deine Mietminderung nicht gerechtfertigt war (aus welchem Grund auch immer), hätte der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

Für diesen Fall könnte man jedoch wie folgt vorsorgen: Entweder zahlst du die volle Miete nach einiger Zeit wieder aber nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Oder aber du beseitigst den Mangel auf deine Kosten und verrechnest diese mit der Netto-Miete…

Ich hoffe für dich, dass du dich jedoch mit deinem Vermieter gütlich einigen kannst und er den Mangel beseitigt.

MfG schoerschi

PS: Abschließend der ausdrückliche Hinweis: Das oben geschriebene stellt nur meine Privatmeinung dar. Ich bin auf dem Gebiet „Mietrecht“ fachlicher Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen!

Hallo, ich meine, dass die Frist angemessen ist und die Miete kürzen.

Gruß Knarf

Lieber Fragesteller!
Das AG Bad Segeberg hat in dem Verfahren 112 C 35/76 gesagt, dass bei Ausfall der Heizung im Winter eine Mietminderung um 75 % gerechtfertigt sei.
Grundsätzlich gilt hier, dass der Mieter den Mangel an der Heizung dem Vermieter melden muss. Nun ist es einem Mieter nicht zu zumuten, dass er im Winter in einer kalten Wohnung sitzt. Mahnen Sie also sofort die Mängel an der Heizung bei ihrem Vermieter an und kündigen Sie eine sofortige Mietminderung an.
In diesem Zusammenhang sei noch gesagt, dass ich kein RA bin und nur meine Meinung dazu sage. nehmen Sie einen Beratungstermin entweder beim Mieterbund (Mitglieder) oder beim Verbraucherschutz, war.
Da Sie den Vermieter bereits über den Mangel unterrichtet haben, können Sie durchaus eine Mietminderung als Druckmittel vornehmen.
Hüten Sie sich vor einer Selbsthilfe, indem Sie Hanrwerker bestellen, die bezahlen Sie selber!
Mit freundlichem Gruß, "Großer Sucher!.

Hallo,

also laut meinem Buch kannst Du 30 Prozent bei nur 15 Grad Durchschnittstemperatur kürzen von der Nettomiete.

Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.

MfG
Sabine Kruse

Ja!

Allerdings muss die Mietkürzung angekündigt sein. Wenn in dem Schreiben vor 2 Wochen darauf hingewiesen wurde… darf die Nettokaltmiete (!) gemindert werden. Bei Temparaturen unter 20° in Wohnraumen auch glaub ich nicht unerheblich - am besten mal googlen.
Allerdings muss der Vermieter auf die Kürzung hingewiesen worden sein (Frist gesetzt?

Viele Grüße

Hallo,
Mietkürzungen sind immer ein sehr sensibles Thema. Es darf jedoch nicht sein, dass Du gerade mal 15-17 Grad in der Wohnung hast, das ist nicht tragbar und muss vom Vermieter umgehend behoben werden. SOllte er nicht reagieren würde ich umgehend einen Anwalt einschalten bzw. zum Mieterschutzbund gehen. Viel Glück.

MfG
murmeltier