Mietkürzung wegen Schimmel?

Hallo miteinander

Eine Freundin von mir wohnt ebenerdig in einem Mehrfamilien-Fertighaus (3 Parteien). Das Haus ist schon mindestens 30 Jahre alt und in diesem Zeitraum wurde scheinbar nie etwas renoviert.
Die Wohnung ist schimmlig. Das Wohnzimmer zwar nicht mehr so arg,da der Vermieter im letzten Sommer ein Abwasserrohr der Dachrinne an die andere Hausseite verlegt hat, aber dafür nun die beiden Schlafzimmer, die sich immerhin 2 Erwachsene und seit November 3 Kinder teilen müssen. Das Schlafzimmer haben sie jetzt wegen dem Baby ins Wohnzimmer umgeräumt.
Meine Freundin hat von den anderen Mietern gehört, dass beide Vormieter vor ihr auch schon wegen des Schimmels ausgezogen sind!!
Der Vermieter hat jedesmal nur neu überstrichen und behauptet, meine Freundin würde nicht richtig lüften.
OK, jetzt endlich meine Frage: Kann sie die Miete kürzen und wenn ja, um wieviel %?

Gruss
Karen

Hallo Karen,

Eine Freundin von mir wohnt ebenerdig in einem
Mehrfamilien-Fertighaus (3 Parteien). Das Haus ist schon
mindestens 30 Jahre alt und in diesem Zeitraum wurde scheinbar
nie etwas renoviert.
Die Wohnung ist schimmlig. Das Wohnzimmer zwar nicht mehr so
arg,da der Vermieter im letzten Sommer ein Abwasserrohr der
Dachrinne an die andere Hausseite verlegt hat, aber dafür nun
die beiden Schlafzimmer, die sich immerhin 2 Erwachsene und
seit November 3 Kinder teilen müssen. Das Schlafzimmer haben
sie jetzt wegen dem Baby ins Wohnzimmer umgeräumt.
Meine Freundin hat von den anderen Mietern gehört, dass beide
Vormieter vor ihr auch schon wegen des Schimmels ausgezogen
sind!!
Der Vermieter hat jedesmal nur neu überstrichen und behauptet,
meine Freundin würde nicht richtig lüften.
OK, jetzt endlich meine Frage: Kann sie die Miete kürzen und
wenn ja, um wieviel %?

Deine Freundin muss den Mangel schriftlich melden und sämtliche mit Schimmel befallenen Räume benennen, auch deren Ausmass. In dem Brief muss der Vermieter aufgefordert werden, den Schimmel bis spätestens xx.xx.xxxx zu beseitigen. Im Winter gibt es nur das Problem, dass jetzt eine Samierung nicht viel nützt, Diese Schäden müssen im Frühjahr/Sommer beseitigt werden. In dem Schreiben hinweisen, dass bekannt ist, dass auch frühere Mieter Schimmelschäden hatten und dies bei Einzug verschwiegen wurde.
Dem Vermieter mitteilen, dass sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt geschehen und eine Mietminderung von EURO ??? ab sofort vorgenommen wird.

Zur Mietminderung: Räume, die wegen starken Schimmelbefalls nicht mehr benutzbar sind (Gesamtkaltmiete : Gesamtwohnfläche x der Wohnfläche des nichts nutzbaren Raumes = Mietminderung. In den anderen Räumen gilt, dass je nach Befall die Mietminderung erfolgt. Kleine Schimmelschäden mit 5 % der Gesamtkaltmiete, wenn alle Räume Schimmel haben, sonst ein Raum ausrechnen und dann hiervon anteilig 10 % , bei größeren 20 %.

Wichtig ist, dass in den Brief erklärt, dass „ausdrücklich vorbehalten bleibt, eine höhere Mietminderung ab Wirksamkeit der Mietminderung zu erheben“.

Ein Hinweis an den Vermieter. Überstreichen hilft nicht. Diese Wohnung muss möglicherweise ausgetrocknet werden, andererseits, was Du darstellst scheint eher ein Bauschaden zu sein oder Wassereinwirkungen von aussen. Hier muss notfalls der Gips von den Wänden, dann eine Trocknung und danach eine Spezialbehandlung gegen Schimmel. Aber zu diesem bauseitigen Problem melden sich möglicherweise einige, die mehr vom Bau verstehen als ich.

Gruss Günter

Hallo Günter

Danke für deine rasche Antwort:smile:

Was versteht man aber unter nicht nutzbarem Raum? Darf man diese Räume dann wirklich nicht nutzen (logischerweise ja nicht), oder
kann man sie trotzdem weiter nutzen, weil man keine andere Wahl hat?
Meine freundin MUSS alle Räume nutzen, da ihre Wohnung nur 3 Zimmer, Küche, Bad und kleine Abstellkammer hat.

Wenn die Trockenlegung erst im Frühjahr/Sommer gemacht werden kann, darf sie dann auch erst ab diesem Termin (Ich denk mal, Mai wäre geeignet)die Miete kürzen?

Der Vermieter weiss, dass das Haus sehr sanierungsbedürftig ist, aber da er total verschuldet ist, kann er sich das nicht leisten.
Darum wird immer nur innen überstrichen, oder so wie im letzten Sommer das Rohr verlegt, oder den Sommer davor, die Trauerweide, die anscheinend die Rohre angebohrt hat, gefällt wurde.
Allerdings steht der Stumpf noch und man weiss ja, dass Weiden dann weiterleben! Also nur blödsinnige Arbeit, statt was sinnvolles, wie freilegen der Aussenmauern und abdichten.

Gruss
Karen

Hallo Karen,

Was versteht man aber unter nicht nutzbarem Raum?

Die s sind Räume, dei so mit Schimmel befallen sind, dass ein Wohnen nicht mehr möglich ist, ohne dass erhebliche Gesundheitsgefährdungen in kauf genommen werden müssen.

Darf man

diese Räume dann wirklich nicht nutzen (logischerweise ja
nicht), oder
kann man sie trotzdem weiter nutzen, weil man keine andere
Wahl hat?
Meine freundin MUSS alle Räume nutzen, da ihre Wohnung nur 3
Zimmer, Küche, Bad und kleine Abstellkammer hat.

Es gibt Räume, dort sind ganze Wände, oft mehrere Wände mit Schimmel befallen. Andere Räume und Wände sind nur teilweise befallen.

Wenn die Trockenlegung erst im Frühjahr/Sommer gemacht werden
kann, darf sie dann auch erst ab diesem Termin (Ich denk mal,
Mai wäre geeignet)die Miete kürzen?

Sie kann ab sofort, also ab Dezember 2003 bis der Schimmel beseitigt ist.

Der Vermieter weiss, dass das Haus sehr sanierungsbedürftig
ist, aber da er total verschuldet ist, kann er sich das nicht
leisten.
Darum wird immer nur innen überstrichen, oder so wie im
letzten Sommer das Rohr verlegt, oder den Sommer davor, die
Trauerweide, die anscheinend die Rohre angebohrt hat, gefällt
wurde.
Allerdings steht der Stumpf noch und man weiss ja, dass Weiden
dann weiterleben! Also nur blödsinnige Arbeit, statt was
sinnvolles, wie freilegen der Aussenmauern und abdichten.

Deine Freundin kann natürlich im Frühjahr, wenn die Situation so ist, dass der Vermieter kein Geld hat, einen Kostenvoranschlag einholen und den Vermieter auffordern, ihr entsprechend Geld zur Renovierung/Sanierung zu übergeben oder - wenn sie kein Geld als Kostenvorschuss erhält - behält sie sich die Selbstvornahme vor und verrechnet die Kosten mit der Miete. Hier sollte sie aber einen Mieterverein/Anwalt vor Ort einschalten, da diverse rechtliche Vorgaben beachtet werden müssen, wenn sie diesen Weg geht.

Grüsse Günter

Hallo Günter

Danke dir nochmals. Du hast mir wirklich sehr geholfen !!

Ich werde meiner Freundin gleich alles berichten:smile:)

Lieber Gruss und noch eine schöne Restwoche
Karen