Hallo Karen,
Was versteht man aber unter nicht nutzbarem Raum?
Die s sind Räume, dei so mit Schimmel befallen sind, dass ein Wohnen nicht mehr möglich ist, ohne dass erhebliche Gesundheitsgefährdungen in kauf genommen werden müssen.
Darf man
diese Räume dann wirklich nicht nutzen (logischerweise ja
nicht), oder
kann man sie trotzdem weiter nutzen, weil man keine andere
Wahl hat?
Meine freundin MUSS alle Räume nutzen, da ihre Wohnung nur 3
Zimmer, Küche, Bad und kleine Abstellkammer hat.
Es gibt Räume, dort sind ganze Wände, oft mehrere Wände mit Schimmel befallen. Andere Räume und Wände sind nur teilweise befallen.
Wenn die Trockenlegung erst im Frühjahr/Sommer gemacht werden
kann, darf sie dann auch erst ab diesem Termin (Ich denk mal,
Mai wäre geeignet)die Miete kürzen?
Sie kann ab sofort, also ab Dezember 2003 bis der Schimmel beseitigt ist.
Der Vermieter weiss, dass das Haus sehr sanierungsbedürftig
ist, aber da er total verschuldet ist, kann er sich das nicht
leisten.
Darum wird immer nur innen überstrichen, oder so wie im
letzten Sommer das Rohr verlegt, oder den Sommer davor, die
Trauerweide, die anscheinend die Rohre angebohrt hat, gefällt
wurde.
Allerdings steht der Stumpf noch und man weiss ja, dass Weiden
dann weiterleben! Also nur blödsinnige Arbeit, statt was
sinnvolles, wie freilegen der Aussenmauern und abdichten.
Deine Freundin kann natürlich im Frühjahr, wenn die Situation so ist, dass der Vermieter kein Geld hat, einen Kostenvoranschlag einholen und den Vermieter auffordern, ihr entsprechend Geld zur Renovierung/Sanierung zu übergeben oder - wenn sie kein Geld als Kostenvorschuss erhält - behält sie sich die Selbstvornahme vor und verrechnet die Kosten mit der Miete. Hier sollte sie aber einen Mieterverein/Anwalt vor Ort einschalten, da diverse rechtliche Vorgaben beachtet werden müssen, wenn sie diesen Weg geht.
Grüsse Günter