bei einem rohrbruch war es über 14 tage nur eingeschränkt mgl die dusche zu benutzen, es war auf grund folgeschäden über 8 tage nur möglich 2 x tgl 20 minuten wasser zu bekommen und 3 tage gar keine dusche mgl wegen aus und neu einbau, es wurden 30% mietkurzung von der versicherung übernommen, ein gutachter sagte die wohnung sei voll brauchbrar und bewohnbar, wärend der 3 tage ohne dusche bin ich aber ins hotel gezogen und habe keien eigene hausrat, kann ich die hotelkosten einfach von der miete wie auch die mietminderung von der miete kürzen, oder muss ich das einklagen, die gebäudeversicherung will nicht zahlen da die sagen die wohnung sei bewohnbar und ausserdem ein schwimmbad in der nähe ich an der uni bin dort duschen könnt und gegenüber ein sportstudio wo ich ggf hätt duschen können. meine frage kann ich einfach abziehn den vermieter klagen lassen oder gefärde ich damit den mietvertrag und sollte besser klagen ,
danke
Hallo, zunächst sende ich Ihnen folgenden Link
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_w.htm
dort finden Sie die von dt. Gerichten zuerkannten Mietminderungshöhen mit Aktenzeichen.
Wenn sich die Ihnen gewährten 30% auf die ganze Monatsmiete beziehen, ist das OK, denn Sie hatten an 11 Tagen eine Beeinträchtigung. Sie sollten dann nichts mehr unternehmen. Im Klartext: Sie erhielten für ca. ein Drittel des Monats 30% Mietminderung, dies wäre auf den vollen Monat hochgerechnet eine Mietminderung von 90%! Mein Rat: lassen Sie es gut sein, alles andere kostet Sie nur Geld und bringt nichts. Einfach von der Miete dürfen Sie in diesem Fall sowieso nichts abziehen- Gruß, Achim