Hallo,
ich wohne nun seit knapp 4 Jahren in einer Wohnung mit zugehörigem Abstellkeller. Bei der Besichtigung damals kam heraus, dass dieser Keller (ca 10qm) noch vom Vormieter zugestellt und mit Vorhängeschloss abgeschlossen war. Uns wurde die Räumung zugesichert, dies wurde auch im Mietvertrag festgehalten.
Bis heute ist der Keller noch nicht geräumt worden. Das erste mal wurde 2010, ca 1 Jahr nach einzug die Räumung erneut gefordert. Dies ist wieder nicht passiert und in Vergessenheit geraten. Zu beginn dieses Jahres, ca Feb. 2013, habe ich erneut nachgefragt und ca im 3 Wochen Rythmus bis mitte Juni telefonisch darauf bestanden, dass der Keller leergeräumt wird.
Da sich bis heute noch nichts getan hat, habe ich die Nase voll und möchte eine Mietkürzung durchführen.
Jedoch bin ich mir nicht sicher an welche Bedingungen das gebunden ist, in welcher Höhe die Mietkürzung vorgenommen werden kann und ob dies auch Rückwirkend möglich ist. Es Handelt sich hier immerhin um ca 46 Monate. Ich hoffe mir kann jemand hierbei helfen.
Vielen Dank im Vorraus.