Mietkürzung wegen vollgestelltem Keller

Hallo,

ich wohne nun seit knapp 4 Jahren in einer Wohnung mit zugehörigem Abstellkeller. Bei der Besichtigung damals kam heraus, dass dieser Keller (ca 10qm) noch vom Vormieter zugestellt und mit Vorhängeschloss abgeschlossen war. Uns wurde die Räumung zugesichert, dies wurde auch im Mietvertrag festgehalten.

Bis heute ist der Keller noch nicht geräumt worden. Das erste mal wurde 2010, ca 1 Jahr nach einzug die Räumung erneut gefordert. Dies ist wieder nicht passiert und in Vergessenheit geraten. Zu beginn dieses Jahres, ca Feb. 2013, habe ich erneut nachgefragt und ca im 3 Wochen Rythmus bis mitte Juni telefonisch darauf bestanden, dass der Keller leergeräumt wird.

Da sich bis heute noch nichts getan hat, habe ich die Nase voll und möchte eine Mietkürzung durchführen.

Jedoch bin ich mir nicht sicher an welche Bedingungen das gebunden ist, in welcher Höhe die Mietkürzung vorgenommen werden kann und ob dies auch Rückwirkend möglich ist. Es Handelt sich hier immerhin um ca 46 Monate. Ich hoffe mir kann jemand hierbei helfen.

Vielen Dank im Vorraus.

nabend

erstmal Respekt vor deiner geduld
4 Jahre ohne Keller den ich bezahle gehtr gar nicht!!!

Mängelanzeigen immer schriftlich (Einschreben /Fax oder email) inklusive Kopie für dich (zwecks Beweislage)

Würd jetzt noch mal schreiben aufsetzen mit ner Frist von 2 -4 Wochen und mit Anwalt drohen
Anwalt kann dir auch sagen ob du Rückwirkend Miete kürzen kannst.

hier noch nen link zur info
http://www.mietminderung.org/mietminderung-keller-ni…

viel erfolg das du endlich deinen keller nutzen kannst
hätte ihn schon längst beräumt selbst wenn ich ne Räumungsklage einreichen müsste

Hallo,
bei Mietkürzungen würde ich mich immer an einen Anwalt halten,da es da doch sehr untersachiedliche Meinungen gibt. mit Hilfe des Anwaltes kann man auch die Räumung des Kellers erreichen.
Viel Erfolg

Vielen Dank für die Antwort, werde wohl nicht um einen Anwalt herum kommen.

Danke für die Antwort!

Tut mir Leid, dabei kann ich Dir nicht helfen, Ich drück Dir aber die Daumen, dass alles positiv abläuft…

Hallo alex2786,
bevor Du eine Mietkürzung vornimmst, würde ich dem Vermieter nochmals einen kurzfristigen letzten Termin zur Räumung des Kellers geben, mit dem deutlichen Hinweis, dass Du bei Nichteinhaltung des Termines eine Mietkürzung von 10% Deines Mietpreises vornehmen wirst. Eine rückwirkende Mietkürzung ist wohl nicht möglich, zumindest habe ich davon noch nie etwas gehört.
Mfg Falk