Mietkürzung wegen Wasser

Ich wohne in einer Dachwohnung. Vor ca. 2 Jahren wurde eine Sat-Schüssel angebracht. Kurz darauf kam Regenwasser durch das Dach (über der Wohnung ist ein Speicher der mir zur Verfügung steht). Meinen Vermieter habe ich sofort informiert. Da nichts geschah, habe ich meinen Vermieter schon 3 x unter Zeugen informiert. Da mittlerweile das Wasser in die Decke des Bad/WC läuft (das Haus ist ca. 60 Jahre alt, ähnl. Holdecken tapeziert) und sich die Tapete an der Bad/WC-Decke löst, habe ich meinen Vermieter wieder unter Zeugen (vor ca. 3 Wochen) informiert. Es passiert aber immer noch nicht`s.
**Wieviel Mietkürzung kann ich machen? Muss ich die
Kürzung schriftlich ankündigen? Geht die Kürzung von der Kaltmiete oder incl. Nebenkosten ab?

Für eine Antwort (wenn möglich mit §) wäre ich sehr
dankbar!

Viele Grüße

Anton Widmann

Hallo Anton,

Solche Fragen sollten sie den Mietverein stellen, die sind dafür Zuständig und auch kompetent.
Haben sie Ihre Briefe an den Vermieter „recommandee“ geschickt?
Mir fehlen die Kompetenzen um Ihnen weiter zu helfen. Leider.

LG,

Christine

Hallo Herr Widmann,
wie wärs mit einem auf Mietangelegenheiten spezialisierten Anwalt?
dondolo