Mietkürzung?

Hallo,
leider mußten wir festellen, dass wir teilweise feuchte Wände haben. Es ist auch schon zur Schimmelbildung gekommen. Trotz Anzeige beim Vermieter hat jener noch nichts dagegen unternommen. Wie sieht die Rechtslage denn für uns aus? Für Hinweise sind wir sehr dankbar.

Hallo,
schnellstmöglich den Vermieter schriftlich darüber informieren mit der Bitte den Mangel innerhalb einem angemessenen Frist (z.B. zwei Wochen) zu beheben. Ausdrücklich mitteilen, daß die Miete witerhin nur unter Vorbehalt einer Mietminderung bezahlt wird. Einschreiben mit Rückschein ist in dem Fall zu empfehlen. Wer länger (3 bis 6 Monate) abwartet, verliert sein Recht die Miete zu mindern. Wenn innerhalb der Frist sich nichts ändert - die Miete rückwirkend zum Datum des erhalts des Schreibens mindern.
Beispiel:
Erhalt des Anzeigebriefes - am 25.05
Es passiert nichts
Zum 01.06 eine volle Miete überweisen
Es passiert weiterhin nichts
Im Juli - Mietminderung für Juli und rückwirkend für 25 bis 31 Mai und für Juni

Über die Höche der Mietminderung findet man Infos unter http://home.nikocity.de/maetzold/page2.html oder unter http://focus.de/E/EG/EGA/ega.htm?zu1=0003&zu2=0060&r… oder unter http://www.wdr.de/tv/recht/rechtneu/rn9901/rnindex.htm oder mit eine Suchmaschine selbst suchen.
Nebeneffekt - die Freundschaft mit dem Vermieter geht vielleicht verloren

Viel Glück
Todor

bevor ihr kurzt sollet ihr gewiss sein das es wirklich des vermieters angelegeheiten ist. lüftet ihr richtig, und oft genug? kann zuviel zu wenig geschleuderte wäsche ursache sein? gibt es andes was durch eure „schuld“ feuchtigkeit ist?

erst wenn ihr alles richtig macht, könnt ihr kürzen.

die ursache kann eigentlich fast nur ein gutachter feststellen.

loewas