Mietmägelfeststellung nach Übergabe

Hallo,

wenn zwischen einem Mieter und einem Vermieter ein Übergabeprotokoll erstellt wird, wird wohl niemand sämtliche Fenster öffnen und schließen, Steckdosen oder Lampenkabel auf Stromführung überprüfen und ähnliches mehr.

Wenn der Mieter nun wenige Tage nach Einzug Mängel der genannten Art meldet, ist doch so gut wie sicher, dass sie vorhanden gewesen sein müssen und nicht von ihm verursacht wurden.

Muss dann der Vermieter sie auf seine Kosten beseitigen, oder kann er sich darauf berufen, dass der Mieter im Übergabeprotokoll erklärt hat, dass die Wohnung fehlerfrei sei.

Grüße
Carsten

wenn zwischen einem Mieter und einem Vermieter ein
Übergabeprotokoll erstellt wird, wird wohl niemand sämtliche
Fenster öffnen und schließen, Steckdosen oder Lampenkabel auf
Stromführung überprüfen und ähnliches mehr.

das übergabeprotokoll dient gerade dazu, den zustand der mietsache festzuhalten und späteren streit zu vermeiden. aus diesem grund sind nachträge sehr schwer bzw. üblicherweise (ohne weitere ausfühung im ÜP) trifft hier den mieter die volle beweislast, dass die mängel bei übergabe vorlagen bzw. nicht zum geschuldeten zustand gehören…
„so gut wie sicher“ genügt nicht.