Mietmängel - Pressemitteilung?

Ein Mieter einer Wohnung eines Mehrfamilienwohnblocks stellt
Mietmängel in seiner Wohnung fest und teilt es dem Vermieter
(Mitarbeiter) mit. Dem Mieter wird sogleich ein
Auflösungsvertrag angeboten. Sanierung ist scheinbar nicht
geplant.

Der Mieter leidet bereits an gesundheitlichen
Beeinträchtigungen wie Allergiesymptome sicherlich verursacht
durch feuchte Wände und Schimmel u. Ä. r

Für den Mieter stellt sich die Frage, wie man einem Vermieter
das Handwerk legen kann, der an einer Sanierung kein Interesse
zeigt, dafür aber bald einen neuen Mieter haben möchte, wo
doch die Wohnung sanierungsbedürftig ist und man keinem
zumuten sollte, darin zu wohnen.

Kann der Mieter (neben dem Gang zum Mieterverein oder Anwalt)
auch einen Artikel verfassen und in der Presse
veröffentlichen?

Hallo!

Ein Mieter einer Wohnung eines Mehrfamilienwohnblocks stellt
Mietmängel in seiner Wohnung fest und teilt es dem Vermieter
(Mitarbeiter) mit. Dem Mieter wird sogleich ein
Auflösungsvertrag angeboten. Sanierung ist scheinbar nicht
geplant.

Eine Sanierung ist nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll. Manchmal ist es sinnvoller, neu zu bauen, als im Altbau viel Geld zu versenken. In manchen Gegenden lohnen sich weder Sanierung noch Neubau, weil es keine Mieter gibt, die angemessene Mieten zahlen wollen/können.

Wenn sich der Vermieter entgegenkommend zeigt, vielleicht eine andere Wohnung anbietet und den Umzug bezahlt, kann es für den Mieter vorteilhaft sein, auszuziehen. Ist vermutlich besser, als in einer feuchten Schimmelhöhle oder auf einer Sanierungsbaustelle zu leben.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Für den Mieter stellt sich die Frage, wie man einem Vermieter
das Handwerk legen kann, der an einer Sanierung kein Interesse
zeigt, dafür aber bald einen neuen Mieter haben möchte, wo
doch die Wohnung sanierungsbedürftig ist und man keinem
zumuten sollte, darin zu wohnen.

Kann der Mieter (neben dem Gang zum Mieterverein oder Anwalt)
auch einen Artikel verfassen und in der Presse
veröffentlichen?

Da wäre ich aber sehr vorsichtig!
Über die genannten Fakten sollte sich der Mieter (am besten mehr als) 100-prozentig sicher sein. Sonst riskiert er neben einer Strafanzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung auch noch einen Zivilprozess, in dem der Vermieter ihn wegen Geschäftsschädigung belangt und entsprechenden Schadensersatz einklagt.

Gruß Holger

Das Ziel sollte nie sein, „dem Vermieter das Handwerk zu legen“, damit wird nur Lebenszeit und Energie verschwendet.

Das Auflösungsangebot des Vermieters ist für sich genommen ja nicht feindselig, sondern eine Alternative, Ärger zu vermeiden. Das Auflösungsangebot als erste Reaktion ist m.E. noch nicht mit einer Verweigerung der Mangelbeseitigung gleichzusetzen.

Bei entsprechenden Mietmängeln kann unabhängig davon bis Mietende gemindert werden.

Wg. berechtigter Mängel stehen dem Mieter die gesetzlichen Möglichkeiten zu, insbesondere Klage auf Mangelbeseitigung, ggf. angemessene Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und anschließender Selbstvornahme. Bis zur Erledigung ist der Mietzins gemindert.

Ggf. Schadenersatz.

Wenn der Mieter eine Ersatzwohnung bekommt und Interessean seiner Gesundheit hat, sollte er entweder das Auflösungsangebot annehmen oder nach ergebnisloser Fristsetzung unter Schadenersatzvorbehalt kündigen, statt lange „herumzumachen“.

Die Presse darf allenfalls bei nachhaltigem Verschulden des Vermieters eingeschaltet werden, was bei üblicherweise im Laufe der Zeit auftretenden Mängeln nicht anzunehmen ist. Der Vermieter darf nicht unberechtigt vor Ausschöpfung der gesetzlichen Mittel bloßgestellt werden, anderenfalls wäre er zur fristlosen Kündigung berechtigt.

oh ja … der Mieter sollte alle Zeitungen und Fernsehsender informieren und sich so das Wohlgefallen seines Vermieters für alle Zeiten sichern. Ich persönlich finde so etwas mehr als peinlich.

Wenn die Wohnung tatsächlich soooo schlecht ist, warum verlassen diese Art von Mietern dann nicht die Wohnung.

Im übrigen ist ein Auflösungsangebot ein sehr faires Angebot des Vermieters. Damit lassen sich Jahre der Feindschaft und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]