Liebe/-r Experte/-in,
vor längerer Zeit wurde u.a. die Balkondecke aufgrund von großflächigen Farbablössungen/Abplatzungen und Auswaschungen der Decke (Bis auf die Bewehrung, Stahlgitter war an mehereren Stellen ca. 10-15 cm sichtbar) „repariert“. Nun geht der ganze Spaß wieder los - Farbrisse, mit Wasser gefüllte Blasen, Ablösungen sind wieder da und weitere Mängel an der Innenwand+rostiges Gitter. etc.
Ich habe nun einen FAchmann gefragt. Hier bekam ich als 1. die Antwort, dass keine Reperatur im Außenbereich in der nass-kalten Jahrszeit ausgeführt werden sollte - aber die Repartur wurde im November '07 ausgeführt.
2. Der Anstrich sollte matt glänzend sein, da ein CO2 gasdichtes Acrylat nebst anderen Spezialmaterialien verwendet werden muss - aber der Anstrich ist stumpf wie normale Wandfarbe.
Nun meine Frage: Ist das nun als trotz der Zeit als nicht richtig ausgeführt zu bemängeln oder ein neuer Mangel oder was auch immer?
Um eine konkrte Hilfe bin ich sehr verlegen, da ich nichts ähnliches finden kann und freue mich aus entsprechende Antworten, danke vorab, LG
Hallo,
das sind zwar alles Mängel und ist unansehnlich, aber der Balkon ist ja benutzbar. Daher kannst Du wohl kaum eine Minderung geltend machen.
Gruss Huftier
Hallo,
aber er ist nicht mehr in dem Zustand, den er vormals zu Beginn hatte und es war in der Vergangenheit so, dass heruntergefallene Farbablösungen sich auf der Wäsche, im Essen und Getränken wiederfanden und unsere Katze es teilweise gefressen hat und versucht hat, es zu fressen. Wobei der sehr unansehnliche Zustand immer auch einen sehr selbst beschämenden Eindruck und bei Gästen macht, einen schlechten Ruf verursacht und hervorruft, der gemeinhin etwas mit Lebenshaltung und -qualität zu tun hat und im direkten Sinn mit Wohnqualität, denn man mietet eine Wohnung auch mit einem gewissen Standard, der somit deutlich vermindert wird. Da aber nicht nur der sichtbare Untergrund sondern auch die Substanz angegriffen ist, ist eine Selbstvornahme nicht möglich, weil hier bereits Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden müssen.
Jetzt ist gerade ein etwa 5 x 5 cm großes Stück heruntergefallen, inkl. eines Teils der alten Farbe bis zum blanken Betongrund.
Da ich kein Fachmann bin, so denke ich, dass in jedem Fall ein 3 bis 5faches Zurückbehaltungsrecht aus dem Betrag der Mängelbeseitigungskosten nach Frist besteht. Auch da eine Ursache nicht direkt erkennbar ist und beispielsweise hier auf jeden Fall ein Regressanspruch aufgrund eines baulichen Ausführungsmangels seitens des Eigentümers/Vermieters gegenüber der Fachfirma besteht, der eigentlich wiederrum zu einer besonders schnellen Beseitigung des Mangels führen müßte - oder ist das falsch? Gruss
Nochmal Hallo,
Regressansprüche nach 7 Jahren?? Wohl kaum.
Aber zur Sicherheit kannst Du beim Mieterbund rechtskundigen Rat holen.
Viel Glück
Gruss Huftier
Guten Abend,
die Antwort durch den Fachmann ist korrekt.Die Armierung hätte auf jeden Fall auch zusätzlich vom Rost befreit werden müssen.
Mfg
Hallo Huftier,
bei den Regressansprüchen im Text geht es um die des Vermieters, ggfs. wegen eines verdeckten Mangels in der Ausführung, der erst nach 30 Jahren verjährt. Der richtige Ansprechpartner ist dann nicht der Mieterbund. Aber als Mieter wäre er es wohl, letztlich danke für die Antwort und Grüße!
Guten Morgen, ja, das wurde auch mitgeteilt. Sogar falls die Verrostung bis an den Rand des umgebenden Betons geht, sei zusätzlich ein Abstemmen des Betons bis zum nicht verrosteten Teil des Stahlgitters notwendig und weiteres „Arbeiten“ der Stellen zu sicher zu vermeiden, dann Rostschutzgrund und eine spezielle Spachtelmasse. Danke für die Antwort + Grüße