Mietmängelaufnahme

Hallo Ihr lieben.

Der Mieter hat Mängel in seiner Mietwohnung schriftlich beim Vermieter angezeigt.
Der Vermieter hat nun zum 15.7. um 7 Uhr angegeben das er dann die Mietmängel begutachten will!

Wie verhält es sich jetzt, der Mieter möchte natürlich einen Beweis das er Vermieter die Mängel anerkennt und beseitigt, muss das wieder schriftlich erfolgen mit der Unterschrift des Vermieters während der Besichtigung ,oder wie wird das gehandhabt.
Der Vermieter ist bekannt das er sein Wort nicht hält !
Lg Freckle

Hallo!

Morgens um 7 Uhr früh ?
Gut mit Zustimmung des Mieters kann das ja so vereinbart werden, vor der Arbeit, mag ja gut passen.
Aber generell wäre das kein „übliche“ Zeit.

Was soll beim Termin rauskommen ?

Entweder es ist ein Mangel, den der Vermieter zu vertreten hat oder nicht.
Dann wird er also sagen „Ja, lasse ich machen“ oder er wird sagen „Nein. Das ist kein Mangel“.

Und eine schriftliche Anerkennung des Mangels und der Beseitigungspflicht wird’s i. d.R. nicht geben, dass ist unüblich.
Der Mieter hat ja seine gesetzlichen Rechte um der Sache Nachdruck zu verschaffen, Mietminderung etwa oder Eigenvornahme und Kostenerstattung.

mfG
duck313