Hallo Ihr lieben.
Der Mieter hat Mängel in seiner Mietwohnung schriftlich beim Vermieter angezeigt.
Der Vermieter hat nun zum 15.7. um 7 Uhr angegeben das er dann die Mietmängel begutachten will!
Wie verhält es sich jetzt, der Mieter möchte natürlich einen Beweis das er Vermieter die Mängel anerkennt und beseitigt, muss das wieder schriftlich erfolgen mit der Unterschrift des Vermieters während der Besichtigung ,oder wie wird das gehandhabt.
Der Vermieter ist bekannt das er sein Wort nicht hält !
Lg Freckle