Mietmindern wg nicht isolierter Warmwasserleitunge

Hallo zusammen!

ich habe einen ähnlichen Beispielfall schon mal gepostet, aber da einen gravierenden fehler gemacht. Deshalb jetzt noch mal das korrigierte fallbeispiel:

Angenommen, Person A hat ein haus gemietet und es stellt sich erst nach einiger zeit heraus, dass die Warmwasserleitungen im keller nicht isoliert sind. Dadurch geht etwa das fünfache an Energie für das Heizen des Hauses drauf.
Weiter die Annahme, dass der Vermieter des Hauses sich weigert, die Leitungen zu isolieren bzw isolieren zu lassen.

dürfte Person A dann die Miete mindern? Und um wieviel %?

Dürfte die einbehaltene Miete dazu verwendet werden, dass Person A die Leitungen selbst isoliert bzw isolieren lässt?

Vielen dank schon mal für die Hilfe!
GlG, Gilai

Hallo,

eine mangelhafte Isolierung berechtigt grundsätzlich weder zu einer Mietminderung noch zu einer Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters.

Vergleiche hierzu folgende Urteile:

Schlechte Isolierung: Die Tatsache alleine, dass eine Wohnung aufgrund ihrer wärmetechnischen Eigenschaften zu hohe Heizkosten verursacht, ist nicht als Mangel der Mietsache zu werten (LG Hamburg, Az. 7 S 166/87, aus WM 1988, S. 350).

Schlechte Wärmeisolierung: Eine Wohnung, deren Wärmeisolierung den zur Zeit der Errichtung bestehenden Vorschriften entspricht, ist nicht mangelhaft. Eine Mietminderung ist daher unzulässig (LG Konstanz, aus WM 1988, S. 353).

Hallo zusammen!

Moin,

Angenommen, Person A hat ein haus gemietet und es stellt sich
erst nach einiger zeit heraus, dass die Warmwasserleitungen im
keller nicht isoliert sind.

Mieter hat also vor Unterschreiben des Mietvertrages nicht darauf geachtet.

Dadurch geht etwa das fünfache an
Energie für das Heizen des Hauses drauf.

Das ist jetzt aber doch ein Schätzwert, oder?

Weiter die Annahme, dass der Vermieter des Hauses sich
weigert, die Leitungen zu isolieren bzw isolieren zu lassen.

Ja

dürfte Person A dann die Miete mindern? Und um wieviel %?

Hat sich an der Situation seit Einzug etwas verändert? Vermutlich ist dieser Umstand schon in eine etwas niedrigere Miete eingeflossen.

Dürfte die einbehaltene Miete dazu verwendet werden, dass
Person A die Leitungen selbst isoliert bzw isolieren lässt?

Vielen dank schon mal für die Hilfe!
GlG, Gilai

vnA

Hallo,

Schlechte Wärmeisolierung: Eine Wohnung, deren Wärmeisolierung
den zur Zeit der Errichtung bestehenden Vorschriften
entspricht, ist nicht mangelhaft. Eine Mietminderung ist daher
unzulässig (LG Konstanz, aus WM 1988, S. 353).

Daran anknüpfend: Könnte es nicht sein, dass die derzeit gültige Energieeinsparverordnung das Dämmen der Warmwasserleitungen vorsieht?

Grüße
Andreas

Die Miete ist dem örtlichen mietspiegel angepasst, also nicht niedriger oder höher als andere adäquate Häuser auch.

Die Angabe des fünfachen Energieverlustes beruht in diesem beispiel auf die Schätzungen zweier von einander unabhängiger Experten.

Die Beschaffenheit der Islierung des Hauses hat doch nciht mir der Beschaffenheit der ROHisolierung zu tun, oder versteh ich das jetzt falsch…?

Die Miete ist dem örtlichen mietspiegel angepasst, also nicht
niedriger oder höher als andere adäquate Häuser auch.

Die Angabe des fünfachen Energieverlustes beruht in diesem
beispiel auf die Schätzungen zweier von einander unabhängiger
Experten.

Nur zum Verständnis: Wenn alles laut deiner Angaben zu 100% isoliert wäre, könnten mit der Einsparung 4 weiter Häuser diesen Typus geheizt werden?

mfg MC

Hallo,

Die Angabe des fünfachen Energieverlustes beruht in diesem
beispiel auf die Schätzungen zweier von einander unabhängiger
Experten.

Ich nehme mal an, Du meinst nicht Warmwasserleitungen sondern die Heizungsrohre.
Was waren das denn für Experten? Der fünffache Verbrauch würde bedeuten, dass 4mal soviel Heizleistung im Keller abgegeben wird wie im gesamten Rest des Hauses. Je nach Gegebenheiten müsste der Keller dann so Richtung 40°C oder mehr haben. Und je wärmer der Keller wird, umso geringer wird der Wärmeverlust über die nicht isolierten Rohre. Merkwürdige Experten.

Gruß, Niels

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Hallo,

Die Angabe des fünfachen Energieverlustes beruht in diesem
beispiel auf die Schätzungen zweier von einander unabhängiger
Experten.

Ich nehme mal an, Du meinst nicht Warmwasserleitungen sondern
die Heizungsrohre.
Was waren das denn für Experten?

Ein staatliche geförderter Energieberater und unabhängig davon ein entsprechender Installateur, wobei person A dem Energieberater wesentlich mehr traut.

Der fünffache Verbrauch würde
bedeuten, dass 4mal soviel Heizleistung im Keller abgegeben
wird wie im gesamten Rest des Hauses. Je nach Gegebenheiten
müsste der Keller dann so Richtung 40°C oder mehr haben. Und
je wärmer der Keller wird, umso geringer wird der Wärmeverlust
über die nicht isolierten Rohre. Merkwürdige Experten.

Der Keller mündet direkt in eine nicht richtig zu schließende Garage ohne Zwischentür in keller/Garage, daher können keine 40 Grad dort herrschen.

Gruß, Niels

Gruß, Gilai

Hallo,
Vermutlich ist hier gemeint, dass die nicht isolierten Heizungsrohre (oder Warmwasser, was auch immer) fünfmal so viel Energie abgeben wie ein isoliertes Rohr. Alles andere wäre auch Unsinn, das passt doch schon von der Möglichkeit der Wärmeabgabe her gar nicht - wozu bräuchte man sonst überhaupt Heizkörper.
Und damit relativiert sich die Sache natürlich.
Gruß
loderunner

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