Mietminderung?

Hallo liebe Rechtsexperten!

Ich habe hier das folgende Problem…

Seit Ende Januar wohne ich neben einer -sagen wir- "verhärmten älteren Dame (ich bin dort hingezogen, ohne von ihr zu wissen. Ansonsten hätte ich es definitiv bleibengelassen). Unter anderem hat sie inzwischen während „meiner Zeit“ u.a. die folgenden Dinge unternommen:

  • Trotz mietvertraglicher Bestimmungen (Hausordnung) reinigt sie nicht die Treppe. Ihr Hund, von dem ich mir sicher bin, dass er *nicht* gemeldet ist, hat die nette Angewohnheit, reichlich Haare zu hinterlassen.
    Trotzdem habe ich zu meinen Zeiten die Treppe immer gemacht, sie meinte allerdings, Gegenteiliges beim Hausverwalter behaupten zu müssen (große Firma, kein privater Vermieter).

  • Sie hat die Angewohnheit, Samstags morgens gegen 10 Uhr spätestens einkaufen zu gehen. Dabei lässt sie ihren Hund immer daheim. Dieser bellt und jault sich zu diesem Anlaß die „Seele aus dem Leib“ (weckt das komplette Haus!), so lange, bis sie wieder zurück ist (dauert ca. eine Stunde).

  • Überdies führt sie das Vieh im gemeinsamen Innenhof gassi anstatt das Haus wirklich zu verlassen. Leider sieht der Innenhof deswegen auch entsprechend aus -> niemand außer ihr nutzt noch den Innenhof.

Diese Probleme sind im Haus hinreichend und lange bekannt (ich weiß von zwei Mietern, die vor mir hier wohnten. Beide haben „im Nachhinein“ das bestätigen können).

Habe ich irgendwie die Möglichkeit einer Mietminderung? Der Vermieterin sollte das Problem bekannt sein (hat ja genügend Mietverhältnisse „vorzeitig beendet“).

Danke im Voraus

GM

hallo gm,

ich würde unterschriften sammeln,
dann einen brief an die
hausverwaltung schicken
und eine mietminderung
anmelden ( mit frist ).

dann würde ich das mit dem hund
dem ordnungsamt und evtl
dem tierschutzverein melden.

auch die tageszeitung könnte
man noch informieren
( hundedreck in haus und hof ).

mfg

kunde3

Trotzdem habe ich zu meinen Zeiten die Treppe immer gemacht,
sie meinte allerdings, Gegenteiliges beim Hausverwalter
behaupten zu müssen (große Firma, kein privater Vermieter).

Also Erfahrungsgemäß bringt das bestenfalls bei einem Privatvermieter was, aber eine größere Immobilienfirma werden Behauptungen wohl kaum interessieren. Wenn sich sowas nicht selbst klärt stellen die meißtens eine Reinigungsfirma an und schlagen das auf die Nebenkosten drauf… also hätte Deine Nachbarin dann auch den Salat.

Gruß,
crj

Hiho,

setz mal einen Hinweis auf diese Frage ins Rechtsbrett - dort gibt es einen netten Kerl namens Günter der ein ausgesprochener Mietrechtsexperte ist. Günter (der offensichtlich hier nicht mitliest) wird Dir genau erklären, wie Du vorgehen kannst/solltest.

Gruß
Stefan

Hallo GM,

  • Trotz mietvertraglicher Bestimmungen (Hausordnung) reinigt
    sie nicht die Treppe. Ihr Hund, von dem ich mir sicher bin,
    dass er *nicht* gemeldet ist, hat die nette Angewohnheit,
    reichlich Haare zu hinterlassen.
    Trotzdem habe ich zu meinen Zeiten die Treppe immer gemacht,
    sie meinte allerdings, Gegenteiliges beim Hausverwalter
    behaupten zu müssen (große Firma, kein privater Vermieter).

Eine große Firma wird wie ein Vermieter behandelt, wenn sie Wohnungen vermietet. Du musst die Mängel - zusammen mit anderen Mietern - der verantwortlichen Stelle als Mängelanzeige mitteilen und die Firma auffordern, die Mängel zu beseitigen bis spätestens - hier reicht der - 20.08.2003 -. Die Mietzahlungen ab sofort unter Vorbehalt zahlen. Dies der Firma erklären und ihr Mietminderung von mindestens 5 % der Kaltmiete androhen. Eine höhere Mietminderung ausdrücklich in dem Schreiben vorbehalten.

  • Sie hat die Angewohnheit, Samstags morgens gegen 10 Uhr
    spätestens einkaufen zu gehen. Dabei lässt sie ihren Hund
    immer daheim. Dieser bellt und jault sich zu diesem Anlaß die
    „Seele aus dem Leib“ (weckt das komplette Haus!), so lange,
    bis sie wieder zurück ist (dauert ca. eine Stunde).

Diese Ruhestörung durch Hundegebell müssen andere Mieter nicht hinnehmen. Hier ist es zuerst mal eine Sache des Tierschutzes und notfalls der kommunalen Behörde, ob der Hund gemeldet ist. Hinzu kommt, ob in dem Haus Tierhaltung erlaubt ist. Aber, wenn keine Tierhaltung erlaubt ist, aber ein Hund bisher schon längere Zeit geduldet wurde, die Dame, wie Du klarstellst älter sein muss, kann es durchaus sein, dass der Hund die einzige Kontaktstelle ist und ihr deshalb der Hund weiterhin erlaubt werden muss. Möglicherweise ist also nur etwas über die nicht ordnungsgemässe Tierhaltung und das Einsperren beim Weggehen zu machen. Fordere den Vermieter auf, wegen des Hundegebells die Tierhaltung zu widerrufen.

  • Überdies führt sie das Vieh im gemeinsamen Innenhof gassi
    anstatt das Haus wirklich zu verlassen. Leider sieht der
    Innenhof deswegen auch entsprechend aus -> niemand außer
    ihr nutzt noch den Innenhof.

Diese Probleme sind im Haus hinreichend und lange bekannt (ich
weiß von zwei Mietern, die vor mir hier wohnten. Beide haben
„im Nachhinein“ das bestätigen können).

Habe ich irgendwie die Möglichkeit einer Mietminderung? Der
Vermieterin sollte das Problem bekannt sein (hat ja genügend
Mietverhältnisse „vorzeitig beendet“).

Zuerst den Mangel also melden, nach dem Termin, wenn nichts geschehen ist, kannst Du die Miete mindern. Die Mietminderung kann wegen des Hundegebells auf 5 % festgelgt werden.

Noch etwas zum Schmunzeln: Das OLG Hamm (WM 90, 123) hat entscheiden, dass Hunde nur zwischen 8-13 Uhr und 15 - 19 Uhr und nicht länger als 10 Minuten am Stück und höchstens 30 Minuten insgesamt bellen dürfen. Hähne dürfen sogar nur zwischen 8 - 19 Uhr krähen, am Wochenende und an Feiertagen 1 Stunde später, also erst ab 9 Uhr. Leider haben die Viecher nicht lesen gelernt und bei allen Ideen, die unsere Bundesregierung hat, bis heute wurde noch kein Lehrstuhl für Dolmetscherkurse zur Unterrichtung von Hunden und Hähnen geschaffen. So verrückt kann Rechtssprechung sein.

Gruss Günter