Mietminderung

Hallo,
Hat ein Mieter,
dessen Klingelanlage defekt ist und somit die Gegensprechanlage nutzlos erscheint(Mieter weiss ja nicht wann jemand vor der Tür steht :smile: ,das Recht auf Mietminderung.
Der Mieter hat den Vermieter schriftlich über den Mangel in Kenntnis gesetzt und sein Mietminderungsrecht geltend gemacht.
Frist 14 Tage, Mietminderung 5%

Gruss Yogi

Hallo Yogi,

Hat ein Mieter,
dessen Klingelanlage defekt ist und somit die
Gegensprechanlage nutzlos erscheint(Mieter weiss ja nicht wann
jemand vor der Tür steht :smile: ,das Recht auf Mietminderung.
Der Mieter hat den Vermieter schriftlich über den Mangel in
Kenntnis gesetzt und sein Mietminderungsrecht geltend gemacht.
Frist 14 Tage, Mietminderung 5%

Ist eine Gegensprechanlage defekt ( nicht nutzbar ) nach Ausfall der Klingelanlage gibt es in den einschlägigen Fachschriften unterschiedliche Mietminderungen. Das AG Rostock WM 99, 64 hat hier 10 % Mietminderung anerkannt. Für nicht nutzbare Gegensprechanlagen gibt es Urteile mit 1 % bis 6 %. Für ausgefallenen Klingelanlagen - ohne Gegensprechanlage - hat das AG Potsdam 5 % Mietminderung anerkannt. Die Mietminderung beginnt ab Ausfall. 5 % dürften sinnvoll sein. Aber, wenn nach 14 Tagen die Klingel repariert ist, kann keine Mietminderung von der Monatskaltmiete vorgenommen werden sondern es muss auf die Tage umgerechnet werden an denen es den Mangel gegeben hat und von diesem Mietbetrag ist die Mietminderung zu berechnen.

Gruss Günter