Hallo!
Wäre super, wenn Ihr mir helfen könntet.
Wie kann ein Mieter den bereits gezahlten Mietzins zurückerhalten, wenn ein Mangel der Mietsache nach Mietzinszahlung eingetreten ist und wie kann er für den Folgemonat mindern.
Beispiel:
Am 19.06. tritt Mangel (100% nicht bewohnbar) ein und Miete wurde bereits für Juni gezahlt. Beseitigung des Mangels wird sich ev. bis Ende Juli hinziehen.
Kann der Mieter wie folgt vorgehen:
Er zieht die Minderung von Juni (12Tage) von der Juli-Miete ab und zahlt, wenn der komplette Juli nicht bewohnbar ist, die Miet von Juli im August( also keine Miete im August, wenn kompletter Juli unbewohnbar ist.)
Beispiel: Mieter zahlt im Normalfall 600 € Mietzins. Im Juli zahlt er:
600 € - 240 € (12 Tage im Juni)= 360 €
(Hoffentlich verständlich!)
Oder er fordert die durch den Magel entstandene Minderung von Juni (240 €) zurück (also 12 Tage nicht bewohnbar) und zahlt im Juli keine Miete, bis zu dem Zeitpunkt in dem der Magel behoben wird.
Mieter möchte dies schriftlich angeben, wie kann er dies formulieren?
Vielen Dank und hoffentlich versteht Ihr mein Problm!
Ody
Moien!
Erstmal solltest du angeben welcher Mangel existiert - sonst ist jegliche antwort unnütz…
Bernd
Hallo!
Also, folgender Sachverhalt liegt vor:
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Mietwohnung ( 3 Zimmer)wird durch einen Wasserschaden, der sich in der darüberliegenden Dachgeschosswohnung ereignete, massiv beschädigt. Schlafzimmer (Matratzen, Bettzug,etc.) und Wohnzimmer (Schänke, Sofa, Elektrogeräte) sind beschädigt worden. Die Eingangstür wurde massiv beschädigt, um in die Wohnung zu gelangen. Nach Aufräumarbeiten ist Esszimmer mit Sachen aus Wohn-/Schlafzimmer zugestellt. Vermieter erkennt mündlich Unbewohnbarkeit an, gibt an (mit Vorbehalt), dass Sanierungsarbeiten bis zu 4 Wochen dauern könnten.
Schadensauslöser: ein Riss von ca. 2 cm Länge und ca. 1 mm Breite im Kaltwasserzulaufsschlauch einer im Dachgeschoßappartement installierten Kitchenette (dem Vermieter gehörend). Der Schlauch war an der Austrittsstelle porös und verkalkt.
Folgen: Wohnung ist nicht mehr bewohnbar. Miete wurde bereits für den Monat in dem der Schaden eintrat gezahlt (im Juni 12 Tage nicht bewohnbar).
Wohnung wird im Folgemonat nicht bewohnbar sein (Juli kann Sanierung 4 Wochen dauern).
Gruß und Danke Ody
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
werde hier nicht ausführlich auf den Vorgang eineghen, denn Du hast direkt eine Antwort erhalten und bei expertensuche.de eine Hinweis.
Gruss Günter
PS. Dies ist ein Versicherungsfall, der neben dem Auszug aus der Wohnung , einer vollständigen Sanierung mit derzeit notwendigen Bohrungen von Löchern in die Decken und den Fussboden, Schadenersatz und Entfeuchtung umfassend Arbeiten verlangt und erst ewta nach 10-12 Wochen wird ein Rückzug in diese Wohnung wieder möglich sein.
Gruss Günter