Mietminderung

Hallo zusammen…
Ich gebe hier mal folgendes Szenario wieder…

Erstmal die Vorgeschichte.
Die Mieter ziehen Mitte MAi in eine Wohnung ein. Da überhaupt kein Bodenbelag vorhanden ist, vereinbaren die Mieter mit dem Vermieter, dass Laminat in Eignearbeit verlegt wird und der Vermieter die MAterialkosten bis zu einem gewissen Preis trägt. Das wird in einem Zusatzblatt im Mietvertrag festgelegt.

Die Vormieter hatten damals die Miete um 10% gekürzt, da es durch die Fenster zieht. Die neuen Mieter zahlen aber erstmal den normalen Mietpreis. Im Zusatzblatt der Mietvertrages erwähnt der Vermieter den Mängel mit der Zusage diesen durch eine Firma beheben zu lassen.
Die Firma kann die Mängel aber nicht beheben, da es an der Bauart der Fenster selbst liegt.
Nachdem das nun den Mietern bekannt ist, setzten sie ein Schreiben an den Vermieter auf, mit der Bitte um Mietminderung um 10% der Grundmiete da sich die Mängel nicht beheben lassen und bitten gleichzietig um eine Rückzahlung der zuviel gezahlten Miete, da das PRoblem ja bekannt war.

Der Vermieter antwortet darauf mit einem sehr netten Schreiben und der Bitte um einen GEsprächstermin. Vorerst lässt er die Mietabbuchung unverändert, da er hierüber noch verhandeln will. Die Mieter würden außerdem den zu hohen Betrag zurück erhalten, wenn man sich so einien würde.

Der Vermieter erscheint also bei den Mieter. Setzt wüste REden an, dass er sich über den Tisch gezogen fühle, da die Mieter ja schließlich den neuen Laminatboden hätten, den die Vormieter nicht gehabt hätten. Es würde ja nur ein bischen ziehen und das mache ja nichts, man solle froh über die Luftzirkulation sein. Die höheren Heizkosten wären auch nicht so tragisch, da die ja eh gering wären. Dass die Vormieter die Miete gekürzt hätten, würde ja nicht bedeuten, dass das bei den neuen Mietern auch so ist. etc.

Die Fensterfirma wurde jetzt nochmals beauftragt. Leider wollten diese auch beim vorherigen mal keine schriftliche Bescheinigung darüber ausstellen, dass die Mängel in der Bauart begründet liegen, da sie Firma vom Vermieter bezahlt wird.

Die Mieter sind nun erstmal etwas ratlos.
Was kann man nun am besten machen?

Danke für eine Antwort :o)

Hallo

Laminat und Mangels sind gertennt zu sehen. Auch ist getrennt das frühere Mietverhältnis mit dem heutigen Mietverhältnis zu sehen. Es ist zwar richtig, dass der Vermieter den Mangel kannt, er war jedoch zu keiner Zeit verpflichtet darauf hinzuweisen. Wenn die jetzigen Mieter wegen des Mangels Mietminderung wollen, können sie diese erst ab dem Datum der eigenen Mängelanzeige mit 10 % geltend machen. Die Mängelanzeige sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Hier gibt es jedoch rückwirkend keine Miteminderugn.

Die Mieter ziehen Mitte MAi in eine Wohnung ein. Da überhaupt
kein Bodenbelag vorhanden ist, vereinbaren die Mieter mit dem
Vermieter, dass Laminat in Eignearbeit verlegt wird und der
Vermieter die MAterialkosten bis zu einem gewissen Preis
trägt. Das wird in einem Zusatzblatt im Mietvertrag
festgelegt.

Die Vormieter hatten damals die Miete um 10% gekürzt, da es
durch die Fenster zieht. Die neuen Mieter zahlen aber erstmal
den normalen Mietpreis. Im Zusatzblatt der Mietvertrages
erwähnt der Vermieter den Mängel mit der Zusage diesen durch
eine Firma beheben zu lassen.
Die Firma kann die Mängel aber nicht beheben, da es an der
Bauart der Fenster selbst liegt.
Nachdem das nun den Mietern bekannt ist, setzten sie ein
Schreiben an den Vermieter auf, mit der Bitte um Mietminderung
um 10% der Grundmiete da sich die Mängel nicht beheben lassen
und bitten gleichzietig um eine Rückzahlung der zuviel
gezahlten Miete, da das PRoblem ja bekannt war.

Der Vermieter antwortet darauf mit einem sehr netten Schreiben
und der Bitte um einen GEsprächstermin. Vorerst lässt er die
Mietabbuchung unverändert, da er hierüber noch verhandeln
will. Die Mieter würden außerdem den zu hohen Betrag zurück
erhalten, wenn man sich so einien würde.

Der Vermieter erscheint also bei den Mieter. Setzt wüste REden
an, dass er sich über den Tisch gezogen fühle, da die Mieter
ja schließlich den neuen Laminatboden hätten, den die
Vormieter nicht gehabt hätten. Es würde ja nur ein bischen
ziehen und das mache ja nichts, man solle froh über die
Luftzirkulation sein. Die höheren Heizkosten wären auch nicht
so tragisch, da die ja eh gering wären. Dass die Vormieter die
Miete gekürzt hätten, würde ja nicht bedeuten, dass das bei
den neuen Mietern auch so ist. etc.

Die Fensterfirma wurde jetzt nochmals beauftragt. Leider
wollten diese auch beim vorherigen mal keine schriftliche
Bescheinigung darüber ausstellen, dass die Mängel in der
Bauart begründet liegen, da sie Firma vom Vermieter bezahlt
wird.

Die Mieter sind nun erstmal etwas ratlos.
Was kann man nun am besten machen?

Gruss Günter

Hallo

Laminat und Mangels sind gertennt zu sehen. Auch ist getrennt
das frühere Mietverhältnis mit dem heutigen Mietverhältnis zu
sehen. Es ist zwar richtig, dass der Vermieter den Mangel
kannt, er war jedoch zu keiner Zeit verpflichtet darauf
hinzuweisen. Wenn die jetzigen Mieter wegen des Mangels
Mietminderung wollen, können sie diese erst ab dem Datum der
eigenen Mängelanzeige mit 10 % geltend machen. Die
Mängelanzeige sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Hier
gibt es jedoch rückwirkend keine Miteminderugn.

Hallo,
der Mangel ist in einer extra Klausel im Mietvertrag erwähnt.
Unter „Reparaturen durch den Vermieter vor dem Einzug“. Hierin gibt der Vermieter an, dass es für die Fenster keine Ersatzteile gibt aber die Firma XYZ mit der Reparatur beauftragt.

Hallo,

der Versuch, weil die vertraglichen Zusagen nicht eingehalten sind, ab Vertragsbeginn zu mindern kann hier vorgenommen werden. Aber eine klare und entgültige Mietminderung sollte wirklich nur von den jetzt erst in Gang gesetzten Mängelanzeigen und Minderungserklärungen vorgenommen werden. Über das, was bisher war, sollte verhandelt werden. Stimmt der Vermieter nicht zu, sollte keine Mietminderung erfolgen. Der Mieter hätte sofort bei Einzug den hier nicht beseitigten Mangel für eine Mietminderung nehmen müssen. Aber, da ja offenbar der Mangel schon vorher vorlag, sicher auch geprüft wurde, hat es eben der Vermieter mal probiert und zumindest vorübergehend in Höhe der Miete ohne Minderung erfolgreich getrickst.

Gruss Günter

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