ich würde gerne wissen, was ein Mieter tun könnte, wenn er feststellt, dass auf Grund von mangelhafter Isolierung der Fenster (z.B. nur Einfachverglasung) sich vor allem im Winter Kondenswasser an den Scheiben niederschlägt? Kann er den Austauch der Fenster fordern? Oder eine Mietminderung durch höhere Heizkosten fordern?
Ebenfalls würde ich gerne wissen, was er tun könnte , wenn er wegen zu geringer Dämmung der Decke jeden Schritt des Obermieters (Möbelrücken, Laufen, Telefonieren, Singen, etc.) hören könnte und durch die Gewohnheiten des Übermieters (Page, d.h. nachtaktiv) oft im Schlaf gestört würde.
Vielen Dank für das Beantworten der Fragen schon einmal vorab.
Mängel muss der Mieter dem Vermieter schriftlich mitteilen. Hierbei muss er den Vermieter auffordern, den Mangel zu beseitigen und im Falle, dass der Mangel nicht behoben wird erklären, dass die Miete unter Vorbehalt gezahlt wird und eine Mietminderung vorbehalten bleibt.
ich würde gerne wissen, was ein Mieter tun könnte, wenn er
feststellt, dass auf Grund von mangelhafter Isolierung der
Fenster (z.B. nur Einfachverglasung) sich vor allem im Winter
Kondenswasser an den Scheiben niederschlägt? Kann er den
Austauch der Fenster fordern? Oder eine Mietminderung durch
höhere Heizkosten fordern?
Du meinst wohl die Minderung der Heizkosten ! Diese Form der Minderung ist relativ schwierig. Einfacher ist es, den Mangel am Fenster zum Anlass zu nehmen und hier um 5 % die Miete zu mindern.
Ebenfalls würde ich gerne wissen, was er tun könnte , wenn er
wegen zu geringer Dämmung der Decke jeden Schritt des
Obermieters (Möbelrücken, Laufen, Telefonieren, Singen, etc.)
hören könnte und durch die Gewohnheiten des Übermieters (Page,
d.h. nachtaktiv) oft im Schlaf gestört würde.
in dem Fall leider kaum etwas. Den anderen bitten den Lärm zu unterlassen notfalls muss man dem Vermieter dies als Mangel melden.
in dem Fall leider kaum etwas. Den anderen bitten den Lärm zu
unterlassen notfalls muss man dem Vermieter dies als Mangel
melden.
Gruss Günter
Ich habe das selbe Problem mit der Mieterin über mir. Das ist über Stunden ein heftiges Poltern, besonders wenn Besuch da ist.Mann hört jedes Gespräch mit, singen und Tanzen, dazu Stühle Verrücken ,( da wird jeden Tag umgebaut, so hört sich das an). Krach wie auf einer Bowlingbahn.Sie sagt sie will den Besuch nicht sagen, das sie nur schleichen sollen.Ich habe mal gelesen das ich nicht von Ihr verlangen kann das sie auf den Pakettboden einen Tepichboden verlegt.Sie will auch keinen verlegen, weil es Ihr zuteuer ist.Muss der Vermieter dann nicht für Dämmschutz sorgen ? (Ansonsten Mietminderung ankündigen?)
jetzt wird es hoffentlich kein Durcheinander geben. Im Eingangsthread hatten wir das Problemn, dass der Trittschall übertragen wurde ( und andere Mängel ). Hier wird aber ein ganz andere Situation angesprochen. Der Mieter weist seine Besucher nicht daraufhin, dass sie sich normal verhalten sollen, weil sonst jemand gestört wird. Dies aber muss der Mieter tun, wenn er schon weiss, dass eine bestimmte Hellhörigkeit in dem Haus besteht.
Der Vermieter muss nicht für Schalldämmung sorgen. Der Mieter muss auch keinen Teppich legen. Der Mieter muss aber bei Besuch den Besuch hinweisen Lärm zu unterlassen. Die Begründung, man könne die Besucher nicht um Ruhe oder ruhigeres Vorgehen bitten ist nicht richtig. Sie muss. Dieser Lärm ist nicht mehr aus dem üblichen Verhalten in der Wohnung zu begründen. Der Mangel muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden, wenn der Mieter nichts unternehmen will.
Gruss Günter
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