Mietminderung

Hallo ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Aufgrund einer Beschwerde wegen defektem Abfluss (Verdacht auf Verstopfung) der Dusche, wurde ein Klempner bestellt (mit Einverständnis des Vermieters). Dieser stellte jedoch fest, dass bei der Sanierung - Einbau der Dusche - die Dusche zu tief eingebaut wurde und deswegen kein korrekter Abfluss des Wassers möglich ist. Es sammalt sich also immer Wasser beim duschen (Rücklauf). Hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung? Wenn ja, in welcher Höhe? Ich bedanke mich schonmal im Voraus :smile:

Hallo,

diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da der Umfang des Mangels und die Möglichkeit der Beseitigung nicht bekannt ist. Eine Mietminderung - die schriftlich erklärt werden muss - ist aus meiner Sicht nicht mehr als 3 %. Hier sollte versucht werden zu klären, mit welchen Massnahmen der Mangel beseitigt werden kann.

Gruss Günter

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laut der Aussage des Klempners ist keine Reperatur möglich, da die Dusche bei der Sanierung vor einigen Jahren falsch eingebaut wurde…

laut der Aussage des Klempners ist keine Reperatur möglich, da
die Dusche bei der Sanierung vor einigen Jahren falsch
eingebaut wurde…

hallo,

es ist schon eine Reparatur möglich. Diese wird aber sehr teuer werden, denn man wird letztlich Abflussrohre neu verlegen müssen.

Grüsse Günter

also könnte man es ja mit einer Mietminderung versuchen, der Vermieter wird sich sicher den Aufwand sparen wollen, die Rohre neu zu verlegen…
Vielen Dank erstmal :smile:

also könnte man es ja mit einer Mietminderung versuchen, der Vermieter
wird sich sicher den Aufwand sparen wollen, die Rohre neu zu verlegen…

Dann ist dein eigentliches Ziel also die Mietminderung. Und mit dem Zustand als solchen bist du im Prinzip zufrieden, sonst würdest du ja, egal was es den Vermieter kostet, auf Nachbesserung drängen.

Na, wenn das der Richter merkt …

Gruß
Peter

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also könnte man es ja mit einer Mietminderung versuchen, der Vermieter
wird sich sicher den Aufwand sparen wollen, die Rohre neu zu verlegen…

Dann ist dein eigentliches Ziel also die Mietminderung. Und
mit dem Zustand als solchen bist du im Prinzip zufrieden,
sonst würdest du ja, egal was es den Vermieter kostet, auf
Nachbesserung drängen.

nein wer ist schon zufrieden damit, in 10cm hohem Wasser zu stehen beim duschen…