Mietminderung?

Angenommen jemand zieht in eine komplett vom Kern neu renovierte Altbauwohung. Bei Einzug bemerkt er folgende Mängel
Das Badfenster besteht aus zwei Fensterflügeln, je ein Holzrahmen mit einer Scheibe, KEINE Gummidichtung…

Alle komplett neu verlegten Fußböden haben ein Gefälle von (mind. 10 cm auf 5 m Länge).

Das Untergeschoß (Gewerberäume) befinden sich noch immer im Bau (Arbeiter, Baulärm, Bauschmutz)

Der angrenzende Hof ist eine reine Bauruine und kann nicht genutzt werden.

Der im Mietvertrag festgehaltene Kabelanschluß ist nicht geklemmt.

Die Briefkästen befinden sich im abgeschlossenen Hauseingang, somit können diese nicht genutzt werden.

Die Gewerberäume im Untergeschoß sollen als Praxis benutzt werden. Laufender Kundenbetrieb soll dann plötzlich nicht über die Seitentür sondern durch den Haupteingang wandern. (Lärm, Schmutz, usw.)

Würde dieser jemand eine Miedminderung bekommen, bzw. Wofür bekommt er Miedminderung?

Danke für Lösungsvorschläge

Hi Karsten,

bevor Du minderst, musst Du dem VM die Moeglichkeit zur Maengelbeseitigung geben.

D.h. Brief schreiben, Maengel genauestens darstellen & wie dieser Mangen Dich beeintraechtigt; darlegen, gegen welche Vereinbarung dieser Mangel verstoesst (z.B. kann ich auch renovieren, und dann trotzdem nicht-isolierte Fenster einbauen (Bad); macht zwar keinen Sinn, soll aber schon vorgekommen sein). Dann um Stellungnahme bitten & eine Frist setzen (realistisch!), bis wann die Maengel behoben sein sollen. Die Konsequenz darstellen, was passiert, wenn die Maengel nicht behoben werden (z.B. 20% Mietkuerzung ab Fristverstreichung solange, bis Mangel behoben wurde).

In diesem Fall lohnt sich bestimmt auch der Gang zum Mieterverein.

Gruss
G

bevor Du minderst, musst Du dem VM die Moeglichkeit zur
Maengelbeseitigung geben.

D.h. Brief schreiben, Maengel genauestens darstellen & wie
dieser Mangen Dich beeintraechtigt; darlegen, gegen welche

Dann um Stellungnahme bitten & eine Frist setzen.

(realistisch!), bis wann die Maengel behoben sein sollen. Die
Konsequenz darstellen, was passiert, wenn die Maengel nicht
behoben werden (z.B. 20% Mietkuerzung ab Fristverstreichung
solange, bis Mangel behoben wurde).

Maengel aufschreiben ist klar…
Nur, was denjenigen beschäftigt,
Sind das überhaupt Maengel die eine Mietminderung rechtfertigen und wenn ja welche?

Danke

Hi Karsten,

in Kurzform, ohne weitere Pruefung der Hintergruende & Vereinbarungen:
(ja heisst: Mietminderung gerechtfertigt, wenn Maengel nach o.g. Vorgehen nicht abgestellt werden).

Fenster - ja, wenn diese auch mit renoviert wurden in den anderen Zimmern.
Baumassnahmen - ja, wenn Mieter dadurch gestoert & beeintraechtigt wird.
Hofnutzung - wenn vertraglich zugesichert, dann ja.
Kabelanschluss - wenn nicht vorhanden, aber vertragl zugesichtert, dann ja.
Briefkaesten - muessen fuer den Brieftraeger zugaenglich sein. Definitiv ja, wenn dies nicht der Fall ist.
Bzgl. der Seitentuer kommt es auf die Vereinbarungen an. War von vornherein klar, dass UG gewerblich genutzt wird?

Im ganzen wuerde ich hier ca. 20-30% ansetzen, Schwerpunkt legen auf Briefkaesten & Baumassnahmen - kommt drauf an, wie die Wohnung als solche zu akzeptieren ist. die %-Saetze entsprechende der Schwere der Beeintraechtigung verteilen. Bei den Boeden bin ich mir nicht sicher, stelle mir hier die Beweisfuehrung auch schwierig vor.

Gruss
G

Hallo Karsten,

Gandalf hat ja schon zu ein paar Punkten geschrieben, aber hier sehe ich das Problem gar nicht:

Die Briefkästen befinden sich im abgeschlossenen Hauseingang,
somit können diese nicht genutzt werden.

In allen meinen bisherigen Wohnungen waren die Briefkästen hinter dem abgeschlossenen Hauseingang. Die Post hat einen Schlüssel, ebenso wie der Zeitungszusteller. Das ist doch viel sicherer als wenn die Briefkästen jedem zugänglich sind!

Viele Grüße

Andrea

Einziehen und dann jammern

Angenommen jemand zieht in eine komplett vom Kern neu
renovierte Altbauwohung.

Sehr schön, gratuliere.

Bei Einzug bemerkt er folgende Mängel
Das Badfenster besteht aus zwei Fensterflügeln, je ein
Holzrahmen mit einer Scheibe, KEINE Gummidichtung…

Vermieter unter Fristsetzung in Kenntnis setzen und darum bitten, dass der „Mangel“ - sofern es beeinträchtigt - behoben wird.

Alle komplett neu verlegten Fußböden haben ein Gefälle von
(mind. 10 cm auf 5 m Länge).

Na ja, das haben Altbauten oftmals so an sich, Wände und Böden sind manchmal schief. Um das alles auf ein gleiches Niveau zu bringen, müsste man entkernen, was vom Denkmalschutz meistens nicht möglich ist bzw. nicht erwünscht wird.

Das Untergeschoß (Gewerberäume) befinden sich noch immer im
Bau (Arbeiter, Baulärm, Bauschmutz)

Das war bei Anmietung bekannt nehme ich mal an.

Der angrenzende Hof ist eine reine Bauruine und kann nicht
genutzt werden.

Wofür soll der Hof denn genutzt werden? Wurde der Hof denn mitvermietet? Wenn nein, warum sollte das die Miete mindern?

Der im Mietvertrag festgehaltene Kabelanschluß ist nicht
geklemmt.

Selbst ist der Mann, wie hoch ist der Arbeitsaufwand? 5 Minuten?

Die Briefkästen befinden sich im abgeschlossenen Hauseingang,
somit können diese nicht genutzt werden.

Ist in jedem Gebäude so. Tür ist geschlossen, Postbote hat Schlüssel. Privatpersonen klingeln, wenn sie Briefe einwerfen möchten.

Die Gewerberäume im Untergeschoß sollen als Praxis benutzt
werden. Laufender Kundenbetrieb soll dann plötzlich nicht über
die Seitentür sondern durch den Haupteingang wandern. (Lärm,
Schmutz, usw.)

Soll der Vermieter dazu verpflichtet werden, sein Objekt nur an 90-jährige bettlägerige Singles zu vermieten? Wo sollen die Patienten sonst in die Praxis kommen, wenn nicht über den Haupteingang? Gewerbliche Nutzung ist gang und gäbe, vor allem in sanierten Altbauten und in der Innenstadt. Niemand kann dem Vermieter verbieten, an Ärzte oder sonstige Freiberufler zu vermieten.

Würde dieser jemand eine Miedminderung bekommen, bzw. Wofür
bekommt er Miedminderung?

Dieser „jemand“ sollte sich die Wohnungen vor Bezug ansehen. Es ist wirklich schon unerträglich, wie oft schon einen Tag nach Einzug versucht wird, Miete zu „sparen“. Es geht gar nicht mehr um wirkliche Mängel, sondern nur noch darum, dass der Mieter keine Lust mehr hat, die Vereinbarungen einzuhalten und versucht, den Preis zu drücken.

Hallo Karsten,

so wie Leopold sehe ich es auch.
Ich habe wenig Verständnis dafür,
dass man in einem solchen Fall gleich
an Mietminderung denken muss.
Im Wesentlichen waren die Umstände
bekannt und der Rest sind Kleinigkeiten,
über die man auch freundlich regeln kann.

Für mich sieht es sehr stark danach aus,
als würdest du das Haar in der Suppe suchen.
Bist du wirklich auf die paar Euro angewiesen,
die du eventuell sparen könntest? - falls du
überhaupt recht bekommen solltest - falls nicht
oder nur zum Teil hast du vielleicht auch
ganz schnell recht hohe Kosten zu tragen, die
im Zuge eines Rechtstreites entstehen.

So etwas kann leicht eskalieren und glaube mir
der Vermieter wird sich merken, wie
du dich ihm gegenüber verhältst.
Es ist recht wahrscheinlich, dass auch er
Gelegenheit haben wird, seine Möglichkeiten
auszureizen.

Meine Meinung dazu.

Gruß
Sascha

Angenommen jemand zieht in eine komplett vom Kern neu
renovierte Altbauwohung.

Sehr schön, gratuliere.

DANKE

Bei Einzug bemerkt er folgende Mängel
Das Badfenster besteht aus zwei Fensterflügeln, je ein
Holzrahmen mit einer Scheibe, KEINE Gummidichtung…

Vermieter unter Fristsetzung in Kenntnis setzen und darum
bitten, dass der „Mangel“ - sofern es beeinträchtigt - behoben
wird.

BERIETS GETAN, WIRD ABGESTELLT

Alle komplett neu verlegten Fußböden haben ein Gefälle von
(mind. 10 cm auf 5 m Länge).

Na ja, das haben Altbauten oftmals so an sich, Wände und Böden
sind manchmal schief. Um das alles auf ein gleiches Niveau zu
bringen, müsste man entkernen, was vom Denkmalschutz meistens
nicht möglich ist bzw. nicht erwünscht wird.

NIEMAND SAGT ETWAS VON DENKMALSCHUTZ. UND ZUM ANDEREN IST DAS HAUS VOLLKOMMEN ENTKERNT WORDEN. FUSSBÖDEN WURDEN ALLE KOMPLETT NEU VERLEGT. DA SPRICHT MAN ALS BAUKENNER NICHT VON „Altbau“ SONDERN VON BAUPFUSCH.
FRAGE: WER ZAHLT DIE DADURCH BESCHÄDIGTEN MÖBEL???

Das Untergeschoß (Gewerberäume) befinden sich noch immer im
Bau (Arbeiter, Baulärm, Bauschmutz)

Das war bei Anmietung bekannt nehme ich mal an.

DAS WAR ES NICHT: ES HIE? BEI EINZUG IST ALLES FERTIG. NUR DESWEGEN WURDE DER EINZUGSTERMIN JA NOCH EINEN MONAT NACH HINTEN VERLEGT.

Der angrenzende Hof ist eine reine Bauruine und kann nicht
genutzt werden.

Wofür soll der Hof denn genutzt werden? Wurde der Hof denn
mitvermietet? Wenn nein, warum sollte das die Miete mindern?

EIN ANGRENZENDER HOF GEHÖRT IMMER ZU DEN MIETWOHNUNGEN WENN DIESES NICHT AUSDRÜCKLICH AUSGENOMMEN IST. WO LÄSST MANN SONST DIE WÄSCHE TROCKEN? (In der Wohnung?) IST LAUT MIETVERTRAG VERBOTEN!!
(Wo stellt ihr die Mühltonnen hin?) INS WOHNZIMMER?

Der im Mietvertrag festgehaltene Kabelanschluß ist nicht
geklemmt.

Selbst ist der Mann, wie hoch ist der Arbeitsaufwand? 5
Minuten?

SOLLTE MAN DAS WIRKLICH VERSUCHEN?? NEIN!!! IST NÄMLICH VERBOTEN!!!

Die Briefkästen befinden sich im abgeschlossenen Hauseingang,
somit können diese nicht genutzt werden.

Ist in jedem Gebäude so. Tür ist geschlossen, Postbote hat
Schlüssel. Privatpersonen klingeln, wenn sie Briefe einwerfen
möchten.

GENAU DAS IST NICHT DER FALL. LAUT URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGGERICHTES DÜRFEN POSTBBOTEN KEINE SCHLÜSSEL FÜR HAUPTEINGANGSTÜREN MEHR AUSGEHÄNDIGT WERDEN. ZUM ANDEREN MUSS DER POST EIN SCHNELLER UND UNKOMPLIZIERTER ZUGANG ZU DEN BREIFKÄSTEN GEWÄHRLEISTET WERDEN.

Die Gewerberäume im Untergeschoß sollen als Praxis benutzt
werden. Laufender Kundenbetrieb soll dann plötzlich nicht über
die Seitentür sondern durch den Haupteingang wandern. (Lärm,
Schmutz, usw.)

Soll der Vermieter dazu verpflichtet werden, sein Objekt nur
an 90-jährige bettlägerige Singles zu vermieten? Wo sollen die
Patienten sonst in die Praxis kommen, wenn nicht über den
Haupteingang? Gewerbliche Nutzung ist gang und gäbe, vor allem
in sanierten Altbauten und in der Innenstadt. Niemand kann dem
Vermieter verbieten, an Ärzte oder sonstige Freiberufler zu
vermieten.

VÖLLIG GLEICH. FAKT IST, DASS ES BEI EINZUG HIESS "DIE GEWERBERÄUME WERDEN DURCH DIE EXTRA IN DIE MAUER GELASSENEN AUSSENTÜRÖFFNUNGEN BETRETEN.
DIESES IST NUN NICHT MEHR DER FALL.

WAS SIND DAS HIER ALLES FÜR SPEZIALISTEN DIE SICH MELDEN. KENNEN KEINE PARAGRAPHEN UND GESETZE.
GIBT ES HIER AUCH LEUTE DIE AHNUNG HABEN?

Würde dieser jemand eine Miedminderung bekommen, bzw. Wofür
bekommt er Miedminderung?

Dieser „jemand“ sollte sich die Wohnungen vor Bezug ansehen.
Es ist wirklich schon unerträglich, wie oft schon einen Tag
nach Einzug versucht wird, Miete zu „sparen“. Es geht gar
nicht mehr um wirkliche Mängel, sondern nur noch darum, dass
der Mieter keine Lust mehr hat, die Vereinbarungen einzuhalten
und versucht, den Preis zu drücken.

ICH WÜRDE MAL SAGEN ES GEHT HIER ÜBERHAUPT NICHT UM EINE MIETMINDERUNG SONDERN NUR DARUM OB DIES BEI BEKANNTEN MÄNGELN GERECHTFERTIGT IST. EIN PRODUKT, dAS NICHT DEM ZUGESICHERTEN ZUSTAND ERHÄLT WIRD DOCH WOHL KEINER `NIEMAND DEN VOLLEN PREIS ZAHLEN, ODER?
UND NOCHMAL; ES GEHT HIER NICHT UM KLEINIGKEITEN SONDER UM ERHEBLICHE EINSCHRÄNKUNG DES WOHNKOMFORTS

WAS SIND DAS HIER ALLES FÜR SPEZIALISTEN DIE SICH MELDEN.
KENNEN KEINE PARAGRAPHEN UND GESETZE.
GIBT ES HIER AUCH LEUTE DIE AHNUNG HABEN?

Da kann man dem Verfasser nur viel Erfolg mit den
Paragrafen und Gesetzen wünschen!

Es soll ja sogar Rechtsanwälte geben, die soviel
Ahnung davon haben, dass sie damit ihren
Unterhalt verdienen.

Vielleicht berichtet er mal davon,
wie die Sache ausgegangen ist, damit die
Leser und Schreiber in diesem Forum ihren Horizont
noch etwas erweitern können.

Gruß
Sascha

Hallo an alle,
Ich kann Carsten schon gut verstehen, denn wenn folgendes stimmt:

Alle komplett neu verlegten Fußböden haben ein Gefälle von
(mind. 10 cm auf 5 m Länge).

würde da ein kinderwagen (z.b.) stehen bleiben --> das ist schon ein erwähneswerter grund, und meiner ansicht nach auch ein mangel. fragt sich, ob diese „schiefe“ des gebäudes bei einzug zu erkennen war.

Na ja, das haben Altbauten oftmals so an sich, Wände und Böden
sind manchmal schief. Um das alles auf ein gleiches Niveau zu
bringen, müsste man entkernen, was vom Denkmalschutz meistens
nicht möglich ist bzw. nicht erwünscht wird.

wieso geht der antworter gleich von altbau und denkmalschutz aus…??? ist doch völlig unklar; selbst wenn, ist es möglich, die böden horizontal zu verlegen.

Das Untergeschoß (Gewerberäume) befinden sich noch immer im
Bau (Arbeiter, Baulärm, Bauschmutz)

Das war bei Anmietung bekannt nehme ich mal an.

wieso nimmst du das so einfach an???

frag doch lieber nach, bevor du hier so’n kram in den raum stellst, und dann war es ja auch nicht so…

ich meine damit: WARUM IMMER SO PAUSCHAL???
ist mir hier schon oft aufgefallen.

DAS WAR ES NICHT: ES HIE? BEI EINZUG IST ALLES FERTIG. NUR
DESWEGEN WURDE DER EINZUGSTERMIN JA NOCH EINEN MONAT NACH
HINTEN VERLEGT.

Der im Mietvertrag festgehaltene Kabelanschluß ist nicht
geklemmt.

Selbst ist der Mann, wie hoch ist der Arbeitsaufwand? 5
Minuten?

SOLLTE MAN DAS WIRKLICH VERSUCHEN?? NEIN!!! IST NÄMLICH
VERBOTEN!!!

Die Gewerberäume im Untergeschoß sollen als Praxis benutzt
werden. Laufender Kundenbetrieb soll dann plötzlich nicht über
die Seitentür sondern durch den Haupteingang wandern. (Lärm,
Schmutz, usw.)

Soll der Vermieter dazu verpflichtet werden, sein Objekt nur
an 90-jährige bettlägerige Singles zu vermieten? Wo sollen die
Patienten sonst in die Praxis kommen, wenn nicht über den
Haupteingang? Gewerbliche Nutzung ist gang und gäbe, vor allem
in sanierten Altbauten und in der Innenstadt. Niemand kann dem
Vermieter verbieten, an Ärzte oder sonstige Freiberufler zu
vermieten.

VÖLLIG GLEICH. FAKT IST, DASS ES BEI EINZUG HIESS "DIE
GEWERBERÄUME WERDEN DURCH DIE EXTRA IN DIE MAUER GELASSENEN
AUSSENTÜRÖFFNUNGEN BETRETEN.
DIESES IST NUN NICHT MEHR DER FALL.

WAS SIND DAS HIER ALLES FÜR SPEZIALISTEN DIE SICH MELDEN.
KENNEN KEINE PARAGRAPHEN UND GESETZE.
GIBT ES HIER AUCH LEUTE DIE AHNUNG HABEN?

Würde dieser jemand eine Miedminderung bekommen, bzw. Wofür
bekommt er Miedminderung?

Dieser „jemand“ sollte sich die Wohnungen vor Bezug ansehen.
Es ist wirklich schon unerträglich, wie oft schon einen Tag
nach Einzug versucht wird, Miete zu „sparen“. Es geht gar
nicht mehr um wirkliche Mängel, sondern nur noch darum, dass
der Mieter keine Lust mehr hat, die Vereinbarungen einzuhalten
und versucht, den Preis zu drücken.

ICH WÜRDE MAL SAGEN ES GEHT HIER ÜBERHAUPT NICHT UM EINE
MIETMINDERUNG SONDERN NUR DARUM OB DIES BEI BEKANNTEN MÄNGELN
GERECHTFERTIGT IST. EIN PRODUKT, dAS NICHT DEM ZUGESICHERTEN
ZUSTAND ERHÄLT WIRD DOCH WOHL KEINER `NIEMAND DEN VOLLEN PREIS
ZAHLEN, ODER?
UND NOCHMAL; ES GEHT HIER NICHT UM KLEINIGKEITEN SONDER UM
ERHEBLICHE EINSCHRÄNKUNG DES WOHNKOMFORTS

viele grüße,
irgendwasisjaimmae