Mietminderung?

Hallo,
habe eine neue Mietwohnung bezogen. Vor unserem Haus ist aber noch eine Baustelle und hinten zur Gartenseite ebenfalls. Bei Vertragsabschluss musste ich unterschreiben, dass ich keine Mietminderung geltens machen kann, wegen den Bauarbeiten.
Meine Fragen:
Ist das rechtlich erlaubt?
Über welchen Zeitraum ist dies zu vertreten?

Gruß
Cem

Hallo Cem

Die Frage hättest du eher im Brett „Mietrecht“ oder „Rechtsfragen“ stellen sollen.
Würde mal davon ausgehen das diese Vereinbarung rechtens ist, denn dieser Zustand wurde vor Bezug der Wohnung schriftlich festgehalten und somit darauf hingewiesen. Mit deiner Unterschrift hast du dieser Klausel zugestimmt.

So würde ich das persönlich sehen.
Aber vielleicht haben ja noch andere eine andere Meinung dazu.

Gruß
Nelsont

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Hallo Cem

Ist das rechtlich erlaubt?

Ja.

Über welchen Zeitraum ist dies zu vertreten?

Bis die Bauerei fertig ist.

Merke: Der Vermieter hat Dich darauf aufmerksam gemacht. Du hast mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Wohnung besichtigt
und die Baustelle gesehen.
Die Klausel ist nicht sittenwidrig und deshalb auch von Dir
rechtsgültig unterschrieben.

Du kannst also nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Gruss
Heinz

Hallo

nee, haben sie nicht.

Der Mangel war bekannt, Mieter hat dies durch seine Unterschrift akzeptiert.

Gruß

Hallo,
du hast eventuell eine Chance auf Minderung, wenn die Baustelle ungewöhnlich laut, schmutzig und lange dauert. Wenn die Belästigung größer ist, als im (ich nehme mal an es gibt ihn) Informationsplan an die Anwohner angekündigt war.
Ich mußte mal unterschreiben, wegen sehr alter und undichter Fenster keine Minderung zu machen. Aber da die Rahmen sich im Zustand der Verwesung befanden, war die Rechtsgrundlage ganz schnell von allein geschaffen, denn er war nach einem Jahr von ganz allein ein anderer als bei Einzug.
Ansonsten hilft nur durchhalten.
lieben Gruß
Susanne