Mietminderung

Mieter A stellt nach 2 Monaten mehrere Mängel an der Wohnung fest. Wasserschaden im Wohnzimmer (feuchte Wände), Parkett am Balkonelement feucht, Parkett quillt teilweise auf, Balkon noch nicht komplett renoviert (Baumaterial u. Fließen noch nicht vollständig verlegt), Heizung ab 23:00 Uhr wird abgestellt, (Feuchtigkeit) in einem Fenster im Wohnzimmer (angelaufen/blindes Fenster).

Mieter A hat mehrmals Vermieter B auf die Mängel hingewiesen. Würde Mieter A die einzelnen Punkte zusammenaddieren, käme er an die 70% Mietminderung. Ist das gerechtfertigt? Wie sollte Mieter A hier vorgehen?

Hallo

was heißt denn Wasserschaden? Wann ist dieser aufgetreten und durch was/wen verursacht? Oder nimmt Mieter nur an, dass ein Wasserschaden vorliegt?

Waren diese Mängel bei Einzug schon vorhanden - was steht im Protokoll?

Addieren kann man einzelne Punkte nicht so einfach…
Und wenn der Balkon noch „im Bau war“ hat der Mieter dies auch gewusst und kann nicht so einfach mindern.

Gruß

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Wasserschaden heisst, Feuchte gelbe Stellen an der Wand ca. 3,5 m X 40 cm. Vor 11 Tagen von Vermieter A festgestellt. 2 X Ingenieur X dagewesen, der keine Ursachenforschung begangen hat. Wasserschaden/Flecken an Wand breitet(breiten) sich weiter aus (4 cm pro Tag). Bei Einzug waren keine Wasserschäden vorhanden. Es wurde jedoch dem Vermieter bei Einzug zugesagt, dass das defekte Balkonelement „vorraussichtlich“ Ende Januar ausgetauscht wird.

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Hallo

dann soll der Vermieter mal eine Fachfirma beauftragen, die ein Gerät hat, welches punktgenau messen kann an welcher Stelle sich die Ursache für Feuchtigkeit befindet, Messung kostet weniger als 4 x Ingenieur kommen lassen.

„Voraussichtlich bis“ auszubauen ist ein dehnbarer Begriff und gerade bei der Verfliesung Balkon kann man davon ausgehen, dass hier auch das Wetter mitspielen muss, Kälte, Schnee - sind keine guten Begleiter für Fliesenarbeiten.

Man sollte dem Vermieter wegen des Wasserflecks obige Info zukommen lassen, ihm nochmals eine Frist setzen mit der Maßgabe evtl. selbst tätig zu werden und Mietminderung ankündigen.
Diese kann in keinem Fall bei dem geringen Schaden bei 70% liegen.
Im schlimmsten Fall hätte dies eine fristlose Kündigung zur Folge wenn der einbehaltene Betrag (unberechtigt) 2 KM übersteigt.Also Vorsicht.

Gruß

Hallo,

zu den von Irene schon getätigten Äusserungen noch folgendes:

Heizung ab 23:00 Uhr wird
abgestellt, (Feuchtigkeit) in einem Fenster im Wohnzimmer
(angelaufen/blindes Fenster).

Eine Nachtabsenkung der Heizung ist völlig i.O. Zwischen 23 und 6 Uhr darf der VM die Heizung herunterfahren, natürlich nicht ganz abschalten.

M.E. kann man aber auch mit einer auf vollen Touren laufenden Heizung keinen echten Wasserschaden bzw. Feuchtigkeit aufhalten.

Mieter A hat mehrmals Vermieter B auf die Mängel hingewiesen.
Würde Mieter A die einzelnen Punkte zusammenaddieren, käme er
an die 70% Mietminderung. Ist das gerechtfertigt? Wie sollte
Mieter A hier vorgehen?

Nach Beratung mit einem Fachanwalt könnte man auch (nach mehrmaliger Ankündigung) evtl. Reparaturen selbst vornehmen lassen und den Betrag von der Miete abziehen. Welche Parameter hier im einzelnen gelten und anzuwenden sind sollte aber unbedingt vorher mit einem RA vor Ort durchgesprochen werden. Da kann man sich - genauso wie bei der Mietminderung - schnell mal vergaloppieren und sich selbst ins Unrecht setzen.

Gruß
Nita

Schonmal vielen Dank an Irene und Nita!

Fakt ist, dass Vermieter A darauf hingewiesen wurde, dass die Heizung ab 23:00 Uhr komplett abgestellt wird. Nach 12 Tagen hatte Vermieter A nichts unternommen.

Zu dem Wasserschaden war es so, dass Mieter B sich die Reparatur nicht leisten konnte.

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