Hallo Experten,
angenommen, ein Handwerker H führt im Haus des Vermieters V eine Dachreparatur durch (beispielsweise Ende Januar), während derer ein Teil des Dachs offen ist. Nun regnet es und die eingedrungene Feuchtigkeit verbreitet sich im Schlafzimmer (Decke und Wände durchtränkt, durch Tropfwasser auch der Boden) und Gästezimmer (nur die Decke stellenweise feucht) des Mieters M.
Daraufhin muss M bzw. V diese beiden Zimmer zuerst trocknen lassen (die Gebläsemaschine läuft über 3 Wochen rund um die Uhr mit gewisser Lärmentwicklung). Weiterhin kann M bis zum Abschluss der Reparaturen 3 Monate lang (beispielsweise bis Ende April) sein Schlafzimmer nicht benutzen und muss im weniger stark betroffenen, aber dennoch feuchten Gästezimmer schlafen. Weiterhin besteht während dieser 3-monatigen Reparaturphase, während derer auch die Dachreparaturen fortgeführt werden, eine erhebliche Lärm- und Schmutzbelastung (Staub dringt auch durch Türritzen in den unversehrten Wohnungsteil von M ein, das Treppenhaus sieht ziemlich verwüstet aus) durch die fleißigen Handwerker.
Wie hoch kann M bei dieser Konstellation die Mietminderung für diese 3 Monate in seinem Schreiben an V ungefähr ansetzen? Hier treffen ja gleich mehrere Mängel zusammen. Eine einfache Addition der in den Listen im WWW aufgeführten, gängigen Prozentsätze ist sicher nicht realistisch, laut derer dann ja nahezu 100% möglich wären. Sind 50% zu hoch gegriffen oder könnte es auch mehr sein?
LG
Huttatta
Hallo,
beruflich war ich 2006 bei einem der großen Hagelschäden mit solchen Problemen befasst. Mietminderungen müssen in solchen Fällen vor Ort geklärt werden, liegen jedoch selten unter 50%, in Einzelfällen ( DG ) gar bei 100 %.
Die Kosten der Trocknung musste der VM tragen. Also auch wenn es durch das Dach regnet, trägt der VM die Kosten. Die Erstattung der Stromkosten für das Trocknungsgerät wird von den Versicherungen übernommen. Feuchtigkeitsschäden muss der VM ( Tapezieren, Malerarbeiten ) übernehmen. In solchen Fällen ist der Weg zu einem Mieterverein oder einem Anwalt anzuraten. Der Mieter hat je nach Umstand sogar den Anspruch, dass ihm während der Arbeiten eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt wird und auch zusätzlich entstehende Kosten der VM/dessen Versicherung tragen muss.
Bei Wasserschäden und Hagelschäden sowie Regen durch das Dach muss das Problem durch Inaugenscheinnahme angegangen werden. Es verbietet sich daher jede ansatzweise Empfehlung wenn man das Problem nicht selbst gesehen hat.
Gruss Günter
angenommen, ein Handwerker H führt im Haus des Vermieters V
eine Dachreparatur durch (beispielsweise Ende Januar), während
derer ein Teil des Dachs offen ist. Nun regnet es und die
eingedrungene Feuchtigkeit verbreitet sich im Schlafzimmer
(Decke und Wände durchtränkt, durch Tropfwasser auch der
Boden) und Gästezimmer (nur die Decke stellenweise feucht) des
Mieters M.
Daraufhin muss M bzw. V diese beiden Zimmer zuerst trocknen
lassen (die Gebläsemaschine läuft über 3 Wochen rund um die
Uhr mit gewisser Lärmentwicklung). Weiterhin kann M bis zum
Abschluss der Reparaturen 3 Monate lang (beispielsweise bis
Ende April) sein Schlafzimmer nicht benutzen und muss im
weniger stark betroffenen, aber dennoch feuchten Gästezimmer
schlafen. Weiterhin besteht während dieser 3-monatigen
Reparaturphase, während derer auch die Dachreparaturen
fortgeführt werden, eine erhebliche Lärm- und Schmutzbelastung
(Staub dringt auch durch Türritzen in den unversehrten
Wohnungsteil von M ein, das Treppenhaus sieht ziemlich
verwüstet aus) durch die fleißigen Handwerker.
Wie hoch kann M bei dieser Konstellation die Mietminderung für
diese 3 Monate in seinem Schreiben an V ungefähr ansetzen?
Hier treffen ja gleich mehrere Mängel zusammen. Eine einfache
Addition der in den Listen im WWW aufgeführten, gängigen
Prozentsätze ist sicher nicht realistisch, laut derer dann ja
nahezu 100% möglich wären. Sind 50% zu hoch gegriffen oder
könnte es auch mehr sein?
LG
Huttatta