Einen schönen stressfreien Abend wünsche ich,
es kam beim abendlichen Plausch mal eine Frage, zu der ich zwar eine Meinung habe, aber zu der ich auch Eure Meinung mal hören möchte:
Bei Mieter M funktioniere eines Tages die Heizung nicht mehr. Vermieter VM beauftrage daraufhin umgehend einen Installateur. Dieser wäre nach mehreren Versuchen der Meinung, dass die in der Wohnung befindliche Therme ausgetauscht werden müsse. Bis die erforderlichen Materialien verfügbar sind dauert es ein paar Tage. Austausch - zu aller Zufriedenheit - findet am Tage xx.xx.xxxx statt. Genau an diesem Tage käme mit der Post von einem RA eine rückwirkende Mietminderung.
Wäre diese Mietminderung rechtens? Hilfreich wäre die zugehörige Rechtsgrundlage mit Fundstelle.
nomen est omen vnA
Einen schönen stressfreien Abend wünsche ich,
das wünsche ich auch!
Ja, meiner Auffassung nach, hat der Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses Anspruch auf den Gebrauch der Mietsache. Sobald die Mietsache einen Mangel hat, liegt der Gebrauch der Mietsache nicht vor, die Voraussetzung der Minderung ist erfüllt (§ 536 ff BGB). Für die Dauer des Mangels, die Ursache des Mangels ist dabei völlig unerheblich, besitzt die Mietsache also nicht die Vertragseigenschaften und beseitigt der Vermieter den Mangel nicht, kommt der Vermieter sogar mit seiner Leistung in Verzug, so dass der Mieter u.U. das Mietverhältnis fristlos kündigen könnte.
Viele Grüße, Theo.
der Wohnung befindliche Therme ausgetauscht werden müsse. Bis
die erforderlichen Materialien verfügbar sind dauert es ein
paar Tage.
es existieren urteile wonach dem VM eine „gewisse“ zeit
eingeräumt werden muß einen schaden zu beheben, bevor
eine minderung greift - ich denke „ein paar tage“
überschreitet diesen rahmen nicht
zudem sollte man sich mal ausrechnen was ein paar tage
minderung von ca. 10-20 % der monatskaltmiete
überhaupt ausmachen:
wegen den paar euro lohnt kein aufstand (von beiden seiten)
sollte allerdings tatsächlich gemindert werden,
dann die paar kröten einfach beim auszug von der
kaution abziehen (ist zwar genauso unberechtigt,
aber machmal heiligt das mittel den zweck)