Hallo zusammen,
mal angenommen die Miete fuer eine 60m2 Wohnung betraegt 300 EUR. Diese Wohnung wird jetzt durch einen Wasserschaden in einem Raum beeintraechtigt und ca. 15 m2 sind nicht nutzbar. Das eine Mietminderung berechtigt ist, ist irgendwie klar - mich wuerde mal interessieren bis zu welcher Hoehe eine Minderung noch als angemessen betrachtet werden kann z.B. 66%.
Gruss
LCS
66% Minderung??? Das wäre ja zu schön. Nein, das ist zu viel. Vermieter haben auch Rechte.
Ich bin mir nicht sicher und ich weiß auch nicht wie schlimm der Wasserschaden ist. Die Wohnung ist doch noch bewohnbar und uneingeschränkt nutzbar? Oder?
Ich denke mal in Abhängigkeit der größe des Schadens und der beeinträchtigung der Wohnqualität daraus könnten ca. 5 bis 25% der Miete gemindert werden.
Mietminderungen sind immer ein schwieriges Thema. Sie können das Geld auch nicht einfach weglassen und anderweitig ausgeben. Wenn der Vermieter nicht sein Einverständnis zur Minderung und zur Höhe der Minderung gibt, würde ich entweder den Minderungsbetrag bis zur Klärung der Angelegenheit auf ein extra Konto einzahlen oder dem Mieter schriftlich mitteilen, dass Sie die Miete ab Tag: X mindern wollen / werden den vollen Betrag jedoch unter Vorbehalt weiter zahlen und ggf. später aufrechnen.
hallo lcs…
ich kenne einen ähnlichen fall und bitte ersteinmal zu beachten, daß ich kein fachmann bin, jeder fall anders ist und du zu einem verein wie dem mieterverein o.ä. gehen solltest. die helfen da sehr gut.
in dem mir bekannten fall wurde gesagt, daß man nach schriftlicher ankündigung (einmal die „drohung“ falls nicht innerhalb von einer frist was passiert und dann der brief, daß ab jetzt gekürzt wird) einen teil der miete einbehalten darf. die muss aber auf ein unterkonto gezahlt werden. ausserdem sagte man, daß in so gut wie keinen fällen eine minderung jenseits der 25% anerkannt wird. selbst in diesem fall, wo die dusche, als einzige waschgelegenheit, als nicht mehr nutzbar anerkannt wurde, waren es am ende 20%.
ich rate dringend sich beraten zu lassen, denn wenn man hier fehler macht oder viel zu viel abziehst (66%), kann man am ende pech haben, selbst wenn man grundsätzlich im recht war, weil sozusagen formfehler begangen wurden.
hoffe ich konnte helfen und viel glück,
januschka