gesetzt den Fall in einer Flurgemeinschaft ist seit ca. 2-3 Monaten die Gemeinschaftsküche unbenutzbar. Ist dies ein berechtigter Grund für eine Mietminderung von Seiten des Mieters? Wenn ja, wie hoch würde man so etwas ansetzen?
Angenommen ein Stockwerk höher ist ebenfalls eine Flurgemeinschaft (ca. 7 Leute) mit einer sehr kleinen Küche ca. 2-3 m^2 Bewegungsfläche und der Vermieter sagt zu, daß die untere Flurgemeinschaft (ebenfalls ca. 7 Leute) die Küche der oberen mit benutzen kann, schließt das dann eine Mietminderung von Seiten des Mieters aus?
Und noch eine Frage zum Abschluss:
Angenommen einer der Mieter ist gerade erst eingezogen, beim Einzug wurde er darauf aufmerksam gemacht, daß die untere Küche zur Zeit unbenutzbar ist. Hat er damit automatisch den „aktuellen Zustand“ akzeptiert und darf keine Mietminderung vornehmen? Nach welcher Zeit dürfte er das (1,2 Monate?), wenn vom Vermieter eine Behebung des Schadens zugesagt wurde?
was bitte ist eine Flurgemeinschaft? WG? Oder Studentenwohnheim?
Gibt es für jede Flurgemeinschaft getrennte Mietverträge? Wenn ja, wie kommt ein VM darauf die Küchen könnten gemeinschaftlich genutzt werden? Wäre ja noch schöner wenn es sozusagen in einem Haus bloß einen funktionierenden Raum geben muss und schon kann ein VM den Mietern sagen:
Ach, Ihr Klo funktioniert nicht? Na, macht nix, Meiers haben ja auch eins! Und bei Müllers können Sie duschen, Schmidt und Krause nutzen bereits gemeinschaftlich die Küche mit der alten Frau Schneider unterm Dach. Okay, wird langsam was eng da oben, besonders die acht Krauses machen ganz schön viel Dreck, aber in Notzeiten rücken wir alle mal etwas zusammen. Macht übrigens 500,-- Euro Miete pro Monat. Billig, wenn man all die neuen Sozialkontakte berücksichtigt, was?
Bei Studentenwohnheimen gibt es da allerdings Sonderregelungen, soweit ich weiss.
die Flurgemeinschaft ist innerhalb eines Studentenwohnheims. Jeder hat ein eigenes Zimmer. Küche und Bad werden von jeweils ca. 7 Zimmern gemeinschaftlich genutzt. Jeder hat auch seinen eigenen Mietvertrag.
Die Frage ist, ob man einfach monatelang auf die viel zu kleine Küche einer anderen Flurgemeinschaft verwiesen werden kann.
die Elektrogeräte sind kaputt und die Küche ist allgemein in einem Zustand, der erstmal einer professionellen Grundreinigung bedarf. Wahrscheinlich wurde dieser Zustand von den Vormietern/einigen aktuellen Mietern mit verursacht, kann aber z.T. auch mit dem Alter der Küche zusammenhängen.
Wenn nur Herd/Backofen defekt sind, kann man laut einschlägiger Listen die Miete um 3-5% mindern.
Bei komplettem Küchenausfall (gesamte Küche nicht benutzbar) sogar um 50% laut diese Listen.
Es ist aber zu bedenken, dass eine Mietminderung m.E. niemals ohne direkten fachanwaltlichen Beistand stattfinden sollte. Dazu gibt es auf diesem Gebiet einfach zu viele Fallstricke, die unter Umständen sogar in einer Kündigung des Mietverhältnisses münden könnten.
Dazu gehört dann auch dazu, wie z.B. ein Gericht es bewertet, dass eine andere Küche zur Verfügung steht (auch wenn ich persönlich das nach wie vor eher für einen gelungenen Scherz des VM halte, auch aus dem Blickwinkel der anderen Mieter die ihre Küche teilen sollen gesehen).
Bezüglich des Mieters der hinzukommt: Wenn die Frist abgelaufen ist, die der VM für die Mangelbehebung angesetzt hat, dann müsste dieser Mieter beim Mietminderungsspiel dabeisein.