Mietminderung

Hallo,

Ich habe eine Wohnung gemietet, welches nach Mietvertrag 30 qm groß ist, nachdem ich es aber ausgemessen habe, komme ich nur auf 26 qm, ist das ein Grund zur Mietminderung? Ich zahle derzeit 380,- DM kalt.

MfG,

Noel

Hi Noel,

Es wäre in der Tat angebracht, hier die Miete entsprechend der qm-Zahl anzupassen

Vorausgesetzt, aus dem Vertrag geht hervor, daß die Wohnfläche genau 30 qm hat und deine Messung stimmt. Als Laie kann man sich da mit dem Vermessen einer Wohnung schnell mal verhauen.

Suche das Gespräch mit dem Vermieter, sprich ihn freundlich aber bestimmt auf das Thema an, evtl. liegt ihm ein Grundriss vor. So hat er die Möglichkeit, auf deine Vorderung zu reagieren, denn es ist ja möglich, daß er aus Unwissenheit 30 qm angegeben hat, weil er die Wohnung vielleicht hat modernisieren lassen und evtl. Dämmungen Platz eingenommen hab (das ist nämlich eine Erfahrung, die ich als Vermieterin gemacht hab). Sollte es so sein oder so ähnlich sein müßtest Du den Vermieter bitten, einen komplett neuen Mietvertrag aufzusetzen bzw. einen entsprechenden Anhang an den bestehenden Vertrag zu machen und Dir die bereits zuviel gezahlte Miete mit einer Frist von 10 Tagen zurückzuüberweisen.

Deshalb hier der Tip einer Vermieterin, nicht der einer Anwältin…

Wenn Du mit Deinem Vermieter gesprochen hast, solltest Du im Anschluß eine Gesprächsnotiz über den Verlauf und das Ergebnis des Gesprächs aufsetzen und deinem Vermieter schicken, es ist immer besser, etwas schriftlich in der Hand zu haben, auch wenn der mündliche Weg oft der schnellere und unkompliziertere ist.

Lieben Gruß,
Vabe

in den meisten Mietverträgen ist die Größe der Wohnung mit " ca. " angegeben. Ein Balkon oder eine Terrasse ist ebenfals mit 50 % einzurechnen. Die Angabe der Wohnungsgröße ist zudem keine zugesicherte Eigenschaft. Es gibt zu solchen Vorfällen unterschiedliche Gerichtsurteile. Entscheidend ist, das es zu einer erhelblichen Gebrauchsminderung der Mietsache kommen muß. Frage ist auch, ob du da richtig gemessen hast. Versuche mal von deinem Vermieter einen Grundrissplan von der Wohnung zu bekommen.

Wenn zwischen dem Feststellen der Fläche und dem Mitbeginn eine sehr lange Zeit liegt (m.E. 1 Jahr) hat man kein Recht die Miete rückwirkend zu mindern. Genaueres beim Mieterssschutzverein bzw. Anwalt für Mietrecht. Auf jeden Fall die Miete ab sofort unter Vorbehalt zahlen.