Hallo eklastic,
So wie ich es bisher verstanden habe, ist Mietminderung keine
Strafe für den Vermieter, auch keine Möglichkeit,
prinzipiell weniger Miete zahlen zu müssen
richtig, der Minderungsanspruch besteht nur für die Dauer des Mangels.
sondern eine Maßnahme, um einen unzumutbaren Zustand
aufzuheben.
Nein, die Mietminderung ist ein Ausgleich für den geminderten Wohnwert. Dadurch, dass der Vermieter nun weniger Miete erhält, stellt es natürlich für ihn einen zusätzlichen Anreiz da, den Mangel schnellstmöglich zu beseitigen. Dies ist aber nicht der eigentliche Sinn.
Ich dachte auch immer, eine Mietminderung
- müsste erst angedroht werden -
Nein, muß sie nicht, eine Minderung ist anzuzeigen, dass bedeutet der Mieter muß den Vermieter in Kenntnis setzten, dass nur eine geminderte Miete aufgrund eines Mangels bezahlt wird.
Er muß dies auch nicht erst androhen.
Besteht ein Mangel, so ist der Vermieter auf diesen Mangel hinzuweisen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter von dem Mangel Kenntnis erlangt hat kann die Miete gemindert werden.
Als Beispiel:
Die Heizung fällt am 01.11.09 aus.
Der Mieter setzt den Vermieter am 05.11.09 davon in Kenntnis. Er fordert den Vermieter auf, die Heizung bis zum 20.11.09 in Stand zu setzten.
Der Vermieter lässt die Heizung am 15.11.09 reparieren.
Aufgrund der Gegebenheiten würden wir eine Minderung von 50% voraussetzen.
Die Miete inkl. Nebenkosten würde sich auf 600€ belaufen.
Nun ergibt sich folgendes:
Die Heizung war für 15 Tage außer Betrieb.
Minderungsanspruch besteht jedoch erst ab Kenntnis des Vermieters, nämlich ab 05.11.09 bis zur Beseitignung des Mangels am 15.11.09, ergibt 11 Tage.
Berechnung:
600€ /Monat * 11 Tage / 30 Tage/Monat * 50% = 110 € Minderungsanspruch
Gruß
Joschi