Rückwirkend mit Beweis, seit wann die Mängel bestehen und seit wann man also auch z.B. im Schwimmbad duschen oder sogar im Hotel übernachten musste.
Allerdings muss der Vermieter natürlich in Kenntnis davon sein, ab wann der oder die Mängel bestehen.
Dann ist die Hotelrechnung sicher geltend zu machen.
Also mit Zeugen müsste auch die Notwendigkeit der Fremdlogie nachträglich durchzusetzen sein.
Die genaue Frist, wann ein Mieter davon wissen muss, weiß ich nicht, aber wer hält mit Mängeln da gerne lang hinterm Berg ?
Wäre ja dumm und es gibt Faxe oder viele andere Kommunikationsmöglichkeiten, wenn man nicht gleich telefonieren kann.
Marleen