Guten Tag
Wie errechnet sich eine Mietminderung?
Könnte man das irgendwo nachlesen?
LG Freckle
Guten Tag
Wie errechnet sich eine Mietminderung?
Könnte man das irgendwo nachlesen?
LG Freckle
Hallo,
klar, man kann im Netz alles nachlesen. Grundsatz für Mietminderung ist übrigens ein erheblicher Mangel an der Wohnsache. Ob dazu ein stotternder Fernsehempfang zählt?
Nu ja.
Gruß
Nita
klar, man kann im Netz alles nachlesen. Grundsatz für
Mietminderung ist übrigens ein erheblicher Mangel an der
Wohnsache. Ob dazu ein stotternder Fernsehempfang zählt?
wenn du § 536 I 2 BGB aufmerksam liest, dann steht dort:
Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
eine minderung ist also möglich, wenn die mietsache einen nicht unerheblichen mangel hat.
damit ist dein „grundsatz“ nicht korrekt, denn nicht unerheblich ist heißt nicht zwingend erheblich.
Mietminderungen setzen aber voraus, dass man den Vermieter hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt hat und eine Frist zur Behebung des Mangels gestellt wird. Da es sich aber um Kabelanschluß handelt der das ganze Haus betrifft würde ich mich mit dem Kabelanbieter in Verbindung setzen. MfG
Hallo!
Nein.
Man kann mindern sobald die Mietsache nicht in Ordnung ist.
Man muss weder ankündigen noch den Mangel anzeigen.
Man muss es aus Mietvertrag heraus anzeigen, sonst kann man sich ggf. haftbar machen, wenn unangezeigter Mangel zu Folgeschäden führt.
Und im Beispiel zahlt Mieter Kabelgebühren laut Vertrag an Vermieter, also hat er rechtlich mit dem Kabelbetreiber nix am Hut.
MfG
duck313
nein, laut Vertragsrecht und auch Metrecht ist der Vermieter in Verzug zusetzen mit einer Frist zur Behebung.Im Falle eines Rechtsstreits ist auch der Zugang der Mangelanzeige nachzuweisen. LG
bla bla bla…
Hallo duck,
kleiner Fehler,
Man kann mindern sobald die Mietsache nicht in Ordnung ist.
Man muss weder ankündigen noch den Mangel anzeigen.
der Vermieter muß Kenntnis vom Mangel haben, in der Regel erlangt er dies durch die Anzeige des Mieters. (§ 536c Abs.2 Nr.1 BGB)
Gruß
Joschi
Es handelt sich nicht nur um den Kabelanschluss alleine sondern die vielen kleinen Mängel summieren sich( zb. der Mieter wohnt Souterrain und kann ein Fenster nicht schließen), und von den Nachbarn ist bekannt das der Vermieter sich nicht kümmert( sie haben seit Monaten die gleichen Probleme)
Von 9 Mietparteien sind 3 Wohnungen schon leer , 3 haben schon gekündigt. und der Schreiber wird unter diesen Umständen auch nicht bleiben.
LG Freckle
da diese nirgends in der höhe einheitlich ist, es gibt immer nur richtwerte anhand von einzelfallentscheidungen. Daher ab zum Spezialisten vor ort, Fachanwalt mietrecht oder Mieterverein.
Schönes Wochenende