Mietminderung

Guten Tag,

nehmen wir mal an jemand hat in seiner Wohnung einen Wasserschaden. Der Vermieter kümmert sich darum aber leider muss für eine Zeitlang in der Wohnung ein Bautrockner aufgestellt werden. Da nur ein abschnitt einer Wand nass ist wird die Wand mit Folie abgedeckt und der Trockner steht unter der Folie. Der Bautrocker soll je nach dem 2-4 Wochen stehen bleiben und natürlich so oft wie möglich angeschaltet werden.
Der Mieter hat eine Mietminderung mit dem Vermieter vereinbart, die Minderung läuft so lange bis der Schaden beseitigt ist.
Nun hat der Mieter Katzen und schaltet den Trockner in der Zeit wo er nicht anwesend ist aus, aus Angst das die Katzen sich in der Folie verfangen. Da der Mieter aber nur Stundenweise zuhause ist teilweise auch die Nächte woanders verbringt besteht nun seitens des Vermieters die Befürchtung das sich das Trocknen der wand so auf eine unbestimmte Zeit verzögert.
Kann man als Vermieter dem Mieter vorschreiben, wie viele Stunden das Trocknungsgerät täglich laufen muss damit eine effektive Trocknung überhaupt möglich ist? Wie sieht es auch mit der Mietminderung aus, wenn der Mieter die Trocknung auf diese Art in die Länge zieht und somit auch unnötig entstehenden Mietkosten für das Gerät entstehen?

Danke für die Antworten

Hallo!

Der Mieter muss die Trocknungsmaßnahme dulden und darf sie auch nicht unnötig verzögern.
Und so wie hier geschildert ist das unmöglich ! Wegen Katzen ? Warum sollten die denn unter die Folie klettern wenn dort ein lautes und warmes Gebläse läuft ? Und ist es nicht dicht abgeklebt ?

Man kann zwar zur Schlafenszeit die Geräte abschalten(wurde sicherlich auch so gesagt),aber wenn man sich kaum in Wohnung aufhält, dann müssen die Geräte laufen können um die Trocknung schnell abzuschließen.
Ein unnötiges Hinauszögern der Trocknung wäre ein Verschulden des Mieters und muss nicht hingenommen werden. Wegen der Minderung sowieso, aber besonders wegen der Gebäudeschädigung.

Die Katzen müssen dann eben in einem anderen Zimmer eingeschlossen werden oder für einige Zeit ausquartiert werden(Tierheim,Tierpension). Die Kosten müsste dann m.E. der Vermieter mit übernehmen(seine VS). Genauso wie eine Unterbringung des Mieters selbst in einem Hotel etwa, wenn Wohnen dort unzumutbar wäre.

MfG
duck313