Mietminderung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Ich habe eine badewanne die rostet, da haben meine vermieter die neu
beschichten lassen. die wanne sah ein paar wochen toll aus. inzwischen rostet es
wieder um den ablauf, und die ganze wanne ist rau und stumpf.

desweiteren wurde mir bei vertrags unterschrift mündlich zugesagt den hausflur
neu zu renovieren, der sieht schlimm aus, ( Blümchentapete )!!! das sollte bereits
letztes jahr so weit sein, und ist es heute noch nicht.

dann noch eins, vor 2 wochen bei dem unwetter ist unser keller voll gelaufen. das
wasser kam aus dem gulli im keller hoch. meiner meinung nach weil da ein gulli
ohne rückschlag drin ist. heute kamen die vermieter und haben mir erklärt wenn
es doll regnet muß ich in den keller laufen und am gulli so einen hahn zudrehen.
dann wäre der dicht. naja nass sind meine sachen jetzt schon, und es kann doch
nicht sein das man den rückschlag von hand bedienen muss.

also meine konkrete frage darf ich in den fällen miete zu kürzen? wenn ja wie
gehe ich da vor?

noch kurze erklärung. habe den vermietern bereits einen brief geschrieben und
diese 3 mängel darin deutlich erklärt. darauf hin waren die ja heute hier um mich
davon zu überzeugen das ich das alles grundsätzlich falsch sehe und ich schuld
an allem bin.

mfg Rolf

Lieber Rolf

vorweg möchte ich schon mal sagen das Sie ja bis jetzt alles richtig gemacht haben, schriftl. Mängelanzeige und der Vermieter hat die Mängel ja bereits in Augenschein genommen. Da Sie schreiben das der Vermieter jegliche Schuld von sich weist, gehe ich davon aus, das dieser sich auch nicht zur Beseitigung der Mängel geäussert hat. In einem zweiten Schreiben bezugnehmend auf das Erste müssten Sie nun die umgehende Beseitigung des Mangels verlangen. Im Schreiben sollte man nun auch darauf hinweisen das im Falle der Nichtbeseitigung der Mängel die Miete rückwirkend ab Anzeige des Mangels gemindert wird. Wenn daraufhin nach 14 Tagen noch nichts unternommen wurde, kann man die Miete ohne weitere Anzeige mindern. Die prozentuale Minderung von der Kaltmiete finden Sie im Internet (einfach mal bei google Mietminderung Badewanne etc. eingeben). Die Sache mit dem Keller kommt mir allerdings sehr ominös vor. Falls Sie im Mietvertrag auf diese Besonderheit nicht hingewiesen wurden, würde ich auf Schadenersatz der beschädigten Sachen drängen. Einfach mal eine Liste mit den vom Wasser beschädigten Dingen machen, an den Vermieter schicken und um Weiterleitung an dessen Haftpflichtversicherung bitten, bzw. verlangen. In solchen verzwickten Fällen ist man meist gut beraten wenn man sich an den DMB (Mieterschutzbund) wendet. Für 40,00€ Jahresbeitrag wird einem dort im Streitfall auch ein Anwalt zur Verfügung gestellt.

LG katja

Guten Morgen Rolf!
Die Badewanne müssen auf jedenfall, die Vermieter machen,ohne frage,und da könnte man dann eine Mietminderung machen.Wieviel,weiß ich leider auch nicht.Mit der Blümchentabete?Sofern sie nicht kaputt ist,denke ich nicht,da ich auch in einem Haus zur Miete wohne,wo die Vermieter schon seitdem ich eingezogen bin(3Jahre)den Hausgang streichen sollten,und die Aussentreppe machen müssten,und noch vieles Mehr.So lange das keine Wohnbeeinträchtigung ist?Und Mündlich,zahlt heut zu tage gar nichts mehr.Allers schriftlich machen.Das mit dem Brief ist gut gewesen.Ich habe damals,einen Mietrechtschutz abgeschlossen,für solche Fälle,da kann man dann auch nach fragen.Tut mir leid,daß ich Ihnen da nicht sonderlich weiter helfen kann.Mit dem Gulli,kann schon sein,je nachdem,wie alt das Haus ist.Bei uns ist das auch so.

Wünsche einen schönen Tag!LG Sonja

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