Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Mietminderung.
Meinen Vermieter habe ich schon öfter auf folgende Probleme angesprochen,doch leider gab es keine Besserung oder der gleichen.
Es geht um unsere Nachbarn unter uns.
Wenn diese den Balkon öffnen stinkt es so dermaßen aus ihrer Wohnung nach alter nasser Wäsche,Zigarettenrauch und Deospray.Wenn ich am Balkon bin muss ich rein,weil es nicht zum ausshalten ist.
Sie haben einen Hasen am Balkon der nicht gemißtet wird.Das Stroh liegt am ganzen Balkon und breitet sich auch aufs Gras aus.
Meist hat er kein Wasser und kein futter ,von daher kratzt er andauernd.
Das Haus wird nicht mit geputzt.Der Müll wird nicht mit entsortgt…
Lauter solche Sachen.Ich sehe nicht mehr ein die volle Miete zu zahlen,da es meine Wohnqualität beeinträchtig.
Kann ich Miete mindern?
Vielen Dank schon mal für ihre Hilfe.
LG
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Mietminderung.
Meinen Vermieter habe ich schon öfter auf folgende Probleme
angesprochen,doch leider gab es keine Besserung oder der
gleichen.
Es geht um unsere Nachbarn unter uns.
Wenn diese den Balkon öffnen stinkt es so dermaßen aus ihrer
Wohnung nach alter nasser Wäsche,Zigarettenrauch und
Deospray.Wenn ich am Balkon bin muss ich rein,weil es nicht
zum ausshalten ist.
Sie haben einen Hasen am Balkon der nicht gemißtet wird.Das
Stroh liegt am ganzen Balkon und breitet sich auch aufs Gras
aus.
Meist hat er kein Wasser und kein futter ,von daher kratzt er
andauernd.
Das Haus wird nicht mit geputzt.Der Müll wird nicht mit
entsortgt…
Lauter solche Sachen.Ich sehe nicht mehr ein die volle Miete
zu zahlen,da es meine Wohnqualität beeinträchtig.
Kann ich Miete mindern?
Vielen Dank schon mal für ihre Hilfe.
LG
Hallo,
das Problem müsst Ihr möglichst so präzise wie möglich dem Vermieter in schriftlicher Form (Einschreiben) mitteilen. Darin enthalten mußß sein:
-ab wann besteht das Problem
-in wie weit ist der Mietfrieden gestört
-gibt es gesundheitkiche Probleme durch die Störung etc.
Der Vermieter ist verpflichtet alles zur Wahrung des Mietfriedens zu tun. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb von 14 Tagen auf das Schreiben, ist ein neuer Brief mit der Androhung von Mietminderung um 25-30% von der Kaltmiete zu verfassen. Dieser Brief muß unbedingt den Hinweis enthalten das Sie sich nun noch 14 Tage gedulden, wenn dann das Problem nicht behoben wurde, wird die Mietkürzung rückwirkend ab Datum der Mängelanzeige vorgenommen. Auch wenn Ihnen der Vermieter antwortet und allerlei Versprechungen macht, aber nichts passiert ist so zu verfahren.
Die hier von mir prozentuale Angabe basiert lediglich auf meinen eigenen Erfahrungen und Kenntnissen, bitte recherchieren Sie dies bezüglich vorsichtshalber noch einmal nach Urteilen zur Belästigung durch Nachbarn,im Internet.
Hilfreich zur Sache wäre sicherlich auch, wenn sich noch weitere Nachbarn die solch eine Beschwerde schreiben, finden würden.
MFG Katja