Mietminderung?

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich wohne mit meiner Freundin im 4 OG, da diese eine Dachgeschoss Wohnung ist ist es im Sommer sehr Heiß und im Winter sehr sehr kalt.
Nun haben wir das Problem das eine Mieterin (Frau L.) im 3 OG im Winter wenig heizt sogar fast gar nicht. Noch dazu kommt dass sie im Winter ständig und dauerhaft die Hausfluren Fenster geöffnet hält, wenn man sie darauf anspricht gibt es gleich eine Diskusion zwischen allen Mietern und Ihr.

Die kalte luft strömt vom Hausflur direkt in die Wohnungen der Mieter so das die Zimmertemperatur gerade mal 21 Grad beträgt. Die Mieterin Frau L. beharrt auf ihr recht das alle um sie herum heizen und sie das nicht für notwendig hällt mit zu Heizen da ihre wohnung ja warm genug wäre.

Gibt es die möglichkeit bei diesem Fall eine Mietminderung zu veranlassen oder ähnliches???

mit freundlichen Grüßen M…

Guten Tag, leider kann ich dazu nichts sagen, da es nicht mein Fachgebiet ist. 20 Grd halte ich aber für durchaus vertretbar. Weitführende Hilfe ist in Jedemfall ein Ra oder der Mieterverein.
Grüsse
Thomas

Hallo Figaro,

die Hitze im Sommer und im Winter die Kälte lässt darauf darauf schließen, daß das Haus entweder alt oder schlecht isoliert ist.
Was sagt denn der Vermieter zur Dauerlüfterin?
Für eine Mietminderung sehe ich keine Veranlassung.
Aber man kann Türen abdichten gegen Zugluft und Teppiche und Läufer gegen die Kälte von unten auslegen.
Oder eine andere Wohnung suchen, am besten im EG.

Gruss Huftier

Hallo Herr M.,

das ist eine knifflige Frage, die vor allem spezialisierte Rechtsanwälte beantworten können.
Viel Erfolg
Bernd Hagen

i

cSh kann ihnen leider nicht helfen.ehr geehrte Damen und Herren.

Ich wohne mit meiner Freundin im 4 OG, da diese eine
Dachgeschoss Wohnung ist ist es im Sommer sehr Heiß und im
Winter sehr sehr kalt.
Nun haben wir das Problem das eine Mieterin (Frau L.) im 3 OG
im Winter wenig heizt sogar fast gar nicht. Noch dazu kommt
dass sie im Winter ständig und dauerhaft die Hausfluren
Fenster geöffnet hält, wenn man sie darauf anspricht gibt es
gleich eine Diskusion zwischen allen Mietern und Ihr.

Die kalte luft strömt vom Hausflur direkt in die Wohnungen der
Mieter so das die Zimmertemperatur gerade mal 21 Grad beträgt.
Die Mieterin Frau L. beharrt auf ihr recht das alle um sie
herum heizen und sie das nicht für notwendig hällt mit zu
Heizen da ihre wohnung ja warm genug wäre.

Gibt es die möglichkeit bei diesem Fall eine Mietminderung zu
veranlassen oder ähnliches???

mit freundlichen Grüßen M…

Meine Stärke ist mit Sicherheit nicht das Mitrecht. Mich kann man über Kfz Tehnik und übers Wandern fragn.
mfG

Hubert Neudecker

Hallo:smile:
Leider kann man niemand dazu zwingen seine Wohnung zu heizen.Das mit dem Hausflur vielleicht,aber nicht in Ihrer Wohnung.Ich denke da können Sie nichts machen.Mietminderung denke ich auch nicht das sie damit durchkommen würden.

MfG

Hallo,

gegenüber der Mitmieterin besteht keine Chance. Wenn Die Wohnung unzureichend gedämmt ist, bestehen evtl. Ansprüche/Forderungen gegen den ET. Welches Baujahr hat das Haus?
mfg
D. R.