Mietminderung

Hallo ,
Habe folgendes Problem und deshalb auch 2 Fragen.

Problem :
Vor 1 1/2 Jahren war der Eigentümer und die Hausverwaltung bei uns in der Wohnung zwecks Schimmel befall an den Fensterlaibungen ( Dachschräge ) . Schimmel kam durch Baumangel sprich es Fehlten Dämmfolie , Dämmmatte usw.
So nun wollten die im September für 3 Wochen meine kpl. Obere Etage ( Maisonetten Wohnung ) zur Baustelle machen , musste die kpl. Etage Räumen. Da wir ne Familie mit 7 Personen sind habe Ich und meine Frau auf dem Boden Schlafen müssen auf Matratzen.
Die Bauarbeiten haben Begonnen Ende September , habe für diese 3 Wochen 75 % Mietminderung und Entschädigung auf meinem Konto Überwiesen bekommen. Die Bauarbeiten liefen nicht 3 Wochen sondern 16 Wochen.

Fragen :

  1. Muss Ich die 1. Mietminerung + Entschädigung dem Jobcenter Zurück Überweisen ?

  2. Werde jetzt gegen dem Eigentümer Klagen auch Entschädigung da sich die Arbeiten über 13 Wochen gegenüber den 3 Wochen Überzog. Muss Ich die Mietminderung + Entschädigung dem Jobcenter auch Zurückzahlen ?

  3. Kann Ich evtl. noch was Klagen , weil es hat keiner die Wohnung gereinigt , von dem Staub usw. auch wurden Sachen Zerstört zb. Mosaik Fliesen auf den Fensterbänken die wir selbst draufgeklebt hatten ( Kosten ca. 150,- ). Laut Schreiben wird es Ersetzt , wurde durch Normale Weisse Fensterbänke Erneuert.

Frage , weil Ich habe Ja mit der Einengung und Qualen Leben müssen 3 1/2 Monate nicht das Jobcenter.
Oder Kann Ich was Klagen wo Ich dem Jobcenter nichts Erstattetn bzw. Überweisen muss .

Vielen dank erstmal
Natascha82

Hallo,
ich kann soviel dazu sagen, daß man sich für die Grundreinigung der Wohnung nach solchen Bauarbeiten eine eine Putzfrau oder Reinigungsfirma bezahlen lassen kann.
Für die anderen Fragen wegen Mietminderungsgeldern kann ich nix sagen. Ich empfehle, einfach mal dort nachzufragen. Am besten zweimal im Callcenter anrufen, dann gehen unterschiedliche Mitarbeiter dran und man sieht an der Antwort, woran man ist. Oder den Sachbearbeiter fragen. Die sehen es ja sowieso an den Kontoauszügen, die man vorlegen muss.
Viel Glück
Gruss Huftier

Ein sehr umfangreiches Thema, dass mit einfachen Hinweisen und OHNE umfangreiche Spezialkenntnisse so nicht zu beantworten ist.

Deshalb rate ich folgendes:

  1. zuständiges Amtsgericht und dort Rechtsantragsstelle aufsuchen - zumeist weiß der Wachtmeister an der Pforte nach kurzer Erklärung wohin man genau muß (Stockwerk, Zimmer, Name des Rechtspflegers etc. pp.)
  2. Antrag auf Beratungshilfeschein stellen - hierzu wird mind. der ALG I oder II Bescheid benötigt. Ergänzend noch das Einkommen des Lebenspartners durch geeigneten Belege nachweisen; die im Haushalt lebenden Kinder nachweisen z.B. durch amtliche Meldebescheinigung
  3. mit dem Beratungshilfeschein zum Fachanwalt für Mietrecht - da sollte man entweder bei Nachbarn oder guten Freunden nachfragen, die mit einem solchen Fachanwalt SEHR gute Erfahrungen gemacht haben. Auch bei denen gibt es sehr sehr große Unterschiede.

Dem Fachanwalt kann dann explizit der Fall geschildert werden und er hat auch die Möglichkeit eine der Sache angemessene Einschätzung und Rat zu erteilen.

Alles andere wäre Kaffeesatzleserei.

Leider kann ich da nicht weiter helfen!
LG