Mietminderung

Liebe/-r Experte/-in,
Erstmal einen guten Tag.
Wenn eine nachtspeicherheizung von November bis April Defekt ist und teilweise zu viel heizt
Und teilweise garnicht, kann der Mieter dann rückwirkend mietkostenrückerstattung beantragen? Und wieviel Prozent wären das dann ca?
Als zweites möchte ich fragen ob ein stromanbieter den Zähler auswechseln darf ohne dass der Hausbesitzer oder der Mieter etwas davon weiß?
Mein wissen zu den Themen ist gering.
Ich bedanke mich im voraus und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit Besten Grüßen

arkovacs

Hallo verehrte/r User/in,
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

eine nachträgliche Mietminderung ist grundsätzlich nicht möglich. Sie hätten dem Vermieter den Mangel melden müssen, schriftlich mit Nachweis, und ihm eine Frist zur Beseitigung des mangels setzen. Mietminderung können Sie erst ab dem Zeitpunkt dieser Mängelmeldung durchführen.

Der Elektrozähler ist Eigentum des Energieversorgungsunternehmens und dieses kann damit machen, was es will. Auch, ihn auswechseln. Es sollte jedoch vorher der Mieter informiert werden, da dabei der Strom abgeschaltet werden muss und somit einige elektrische Geräte nicht mehr richtig funktionieren. Wenn diese Geräte durch diesen Stromausfall eventuell kaputtgehen, dann ist dafür unter Umständen der Energieversorgungsbetrieb beantworte ich, wenn er den Mieter nicht vorher informiert hat.

vielen dank,
ich werd auch morgen erstmal zum mieterbund gehen.

beste grüße
arkovacs

auch ihnen recht herzlichen Dank für die schnelle Antwort

mit besten grüßen

arkovacs

Rückwirken und ohne vorherige schriftlichenMitteilung an den Vermieter, die diesem die Gelegenheit gibt, den Schaden zu beseitigen, geht garnichts! Sie können den Stromanbieter wechseln, am Zähler haben Sie nichts zu suchen, außer vielleicht, den mal zur Kontrolle Ihres Verbrauchs abzulesen!

Hallo,

die Miete mindern können Sie nur, wenn Sie den Mietmangel angezeigt und der Vermieter erfolglos zur Behebung des Mangels aufgefordert haben. Ansonsten dürfte das mit Ihrer Heizung aber im Rahmen der Nebenkostenabrechnung eine Rolle spielen.

Die Frage mit dem Stromanbieter kann ich Ihnen aus dem Stand nicht beantworten. Wo genau liegt denn dabei das Problem?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

eine Minderung wegen der Heizung ist zwar möglich, aber erst ab dem Zeitpunkt, wo man dem Vermieter eine Frist gesetzt hat, diese verstrichen ist und man ihm dann gesagt hat, das er im Verzug ist.

Mit den Zählern ist das so eine Sache. Die Stromzähler sind Eigentum des Stromanbieters. Er kann an und abbauen wenn er mag. Dies jedoch ohne eine Information an den Nutzer (Mieter) zu machen halte ich für sehr gewagt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
also „rückwirkend“ kann man gar nichts. Entweder man informiert den Vermieter sofort und kündigt bei keiner erfolgten Reparatur in einer benannten Zeitspanne (2 Wochen) eine Mietminderung an-oder man lebt damit, so wie Sie.
Ein Stromanbieter kann den Zähler austauschen und muss es sogar, weil diese Zähler geeicht sind und eine bestimmte Laufzeit haben. Das hat mit dem Vermieter nichts zu tun, den siese Zähler gehören dem EIgentümer-in diesem Fall dem Stromanbieter.
MfG Waldi64

Hallo , Arkovacs
Durch Erkrankung an Leukämie konnte ich deine Anfrage nicht beantworten. Deshalb möchte ich die bitte, mir dies nachzusehen und zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen Willi