Liebe/-r Experte/-in,
ich war gestern bei meiner Oma (sie wohnt 250 km entfernt) und war erschrocken über den Zustand der Wohnung. Sie war schon immer eine Frau, die ihre Wohnung in einem einwandfreien Zustand hatte. Rein haushalttechnisch ist das auch heute noch so. Sie hat aber wirklich in jedem Zimmer Schimmel an der Wand. Ganz schlimm ist es in der Schlafstube. Da ist die ganze Außenecke schwarz ( wahrscheinlich durch das Fallrohr der Dachrinne ). Am Lüften kann es meiner Meinung nicht liegen, denn sie lüftet wirklich den ganzen Tag. Sie bezahlt für 48 qm 366 € Miete. Nun meine Frage. Um wieviel Prozent darf sie ihre Miete kürzen? Sie hat sich auch schon mit dem Verwalter in Verbindung gesetzt, der reagiert aber praktisch gar nicht drauf. Da kommt noch nicht mal einer vorbei, um sich den Zustand anzusehen. Auf ihre Frage, ob mal einer vorbei kommen könnte, um sich das anzuschauen und um zu entscheiden, was man da machen könnte, bekam sie die Antwort: Renoviert wird sowieso nicht mehr, ssie kann ja in ein betreutes Wohnen gehen!!! Eine respektlose Frechheit ist das!!!
Sie schreiben, dass ihre Oma ständig lüftet. Genau das ist das Problem. Dadurch kühlen mit Sicherheit die Wände zu sehr aus, so dass Feuchtigkeit an ihnen kondensieren kann. Sie müssen ermitteln, welche Temperaturen und welche Luftfeuchtigkeit in den entsprechenden Räumen herrschen. Dazu kaufen Sie sich ein Thermometer und ein Hygrometer. Diese stellen sie im Mitte des Raumes in 1 m 30 Höche auf. Die Temperatur Darf nicht unter 20° fallen, weder Tag noch Nacht. Die Luftfeuchtigkeit das nicht über 55 % steigen. Erst wenn sie das nachgewiesen haben und das für mehrere Räume und einen längeren Zeitraum, dann können Sie sicher sein, dass Der Schimmelbefall nicht durch ihren Oma verursacht wurde.
Wenn der Schimmel also nicht von ihrer Oma verursacht wurde, dann, und zwar erst dann, muss der Vermieter aktiv werden. Sie sollten ihm Mess Protokolle Zusenden. Mit Nachweis. Schreiben Sie in diesem Schreiben, dass ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung von 14 Tagen setzen. Nach Ablauf dieser Frist beauftragen sie auf eigene Kosten einen Handwerker, der den Schimmel beseitigt. Die Kosten dafür ziehen sie dann von der Miete ab. Gleichzeitig können sie die Miete ab dem Zeitraum mindern, ab dem der Vermieter Kenntnis von dem Mangel hat.Räume mit starkem Schimmelbefall sind unbewohnbar. Für Und wohnbare Räume brauchen sie auch keinerlei Miete bezahlen. Natürlich sollten sie zuvor den Schimmelbefall durch Fotos und mit Zeugen dokumentieren. Und dann Mindern Sie Die Miete um 100 % für jeden Raum, der vom Schimmel stark gefallen ist.
Hallo,
wenn die auftretenden Mängel mit großer Wahrscheinlichkeit vom Objekt ausgehen, Baumängel, Schäden an Bauteilen, die sich in der Wohnung auswirken, mangelhafte Einrichtungen für die der Vermieter verantwortlich ist o.Ä., dann sind Mietminderungen möglich und auch sinnvoll, damit eine Abstellung erzwungen werden kann.
Aber!!
Dazu sind verfahrenstechnische Voraussetzungen:
- schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter, an den Verwalter nur, wenn dieser auch die rechtliche Vertretung des Vermieters ist
ggf. zur Info an den Verwalter - immer eine Frist setzen zur Abstellung, hier max. 2 Wochen, da Gesundheitsgefährdung
- auch Mietminderung ankündigen und sofort!! wirksam werden lassen
Wenn man einem Vermieter Geld vorenthält reagiert dieser meist schneller!
Bei extremer Situation mit Schimmel kann auch das Gesundheitsamt eingeschaltet werden, das den Schaden begutachtet und das damit bestätigt, ist als Beweis sinnvoll, falls es zum Rechtsstreit kommt.
Auf jeden Fall Druck aufbauen gegenüber dem Vermieter.
Gruß suver