Mietminderung

Hallo Leute,

Wieviel Miete würdet ihr in folgendem Fall mindert:

Meine Tochter (schwanger) und mein Schweigersohn wohnen seit Sommer 2001 in einem Mehrfamilienhaus. Direkt unter ihnen ein Mann zusammen mit seiner Mutter. Dieser Mann hatte wohl früher mal ein Alkoholproblem, war jahrelang trocken, und scheitn jetzt wieder zu trinken. Etwa seit dem Zeitpunkt, als die beiden eingezogen sind.

Er hört dann in betrunkenem Zustand täglich und zu jeder Tageszeit extrem laut Musik.

Alle Versuche, auch über die Vermietergesellschaft, dies abzustellen scheitern. Der Mieter versteht es wohl nicht mehr und die Vermietergesellschaft interessiert es nicht.

Nun ist es allerdings schon zwei Mal vorgekommen, dass nach dem Klingeln an der Wohnungstür dieser Mieter mit einer Pistole geöffnet hat.

Ein Mal bei einem Besucher meines Schwiegersohnes, der versehentlich auf die falsche Klingel drückte und vor einigen Tagen bei meinem Schwiegersohn selbst, der sich über den Lärm beschweren wollte.

Zwar kam die Polizei, doch stellte der Mieter die Sache so dar, dass mein Schwiegersohn mit einem Holzstück bewaffnet ihn bedroht habe.

Zeugen stehen auf beiden Seiten nicht zur Verfügung. Gegenseitige Strafanzeigen wurden von der Polizei - zumindest in jener Nacht- nicht aufgenommen.

Frage 1: Wieviel Miete kann gemindert werden
Frage 2: Ist eine Strafanzeige sinnvoll
Frage 3: Ist ggf. ein Schmerzensgeld für meine (schwangere)
Tochter zu zahlen wg. der Ruhestörung.

Geld scheint bei diesem Mieter vorhanden zu sein.

Gruß
Gisela

Hallo

zur ruhestörung gibts weiter unten doch gerade einen aktuellen thread.ein ganz langer, eigentlich nicht zu übersehn.

aber,
beim nächsten mal gehst du oder jemand als zeuge mit da runter, und wenn er wieder mit der pistole da steht habt ihr ihn.

anzeige wegen bedrohung,wegen dem schock das er deine(offensichtlich) schwangere, tochter mit der pistole bedroht noch ein schmerzensgeld,aber von ihm nicht von dem vermieter:wink:

aber anzeige würde ich in jedemfall stellen,das ist unmöglich.

im extremfall ist die waffe sogar echt,und er hat keinen waffenschein(was bei einem alkoholiger wohl sehr warscheinlich ist),dan kommt da natüerlich noch illegaler waffenbesitz dazu.
das kann sehr(!) teuer werden…

aber anzeige bringt wirklich mit einem zeugen natuerlich aufjedenfall etwas.

ciaoSven.

Hallo Gisela,

Wieviel Miete würdet ihr in folgendem Fall mindert:

Meine Tochter (schwanger) und mein Schweigersohn wohnen seit
Sommer 2001 in einem Mehrfamilienhaus. Direkt unter ihnen ein
Mann zusammen mit seiner Mutter. Dieser Mann hatte wohl früher
mal ein Alkoholproblem, war jahrelang trocken, und scheitn
jetzt wieder zu trinken.

Nachfrage, trinkt er wieder oder nehmt ihr nur an, dass ertrinkt ? Du schreibst „scheint wieder zu trinken“, weiter unten „in betrunkenen Zustand“.

Etwa seit dem Zeitpunkt, als die

beiden eingezogen sind.

Er hört dann in betrunkenem Zustand täglich und zu jeder
Tageszeit extrem laut Musik.

Alle Versuche, auch über die Vermietergesellschaft, dies
abzustellen scheitern. Der Mieter versteht es wohl nicht mehr
und die Vermietergesellschaft interessiert es nicht.

Was soll der Mieter nicht verstehen und weshalb kümmert sich die Vermietergesellschaft nicht um das Problem ? Fehlen da nicht einige Informationen, die man benötigt, um Deine Fragen beantworten zu können ?

Nun ist es allerdings schon zwei Mal vorgekommen, dass nach
dem Klingeln an der Wohnungstür dieser Mieter mit einer
Pistole geöffnet hat.

Ein Mal bei einem Besucher meines Schwiegersohnes, der
versehentlich auf die falsche Klingel drückte und vor einigen
Tagen bei meinem Schwiegersohn selbst, der sich über den Lärm
beschweren wollte.

Zwar kam die Polizei, doch stellte der Mieter die Sache so
dar, dass mein Schwiegersohn mit einem Holzstück bewaffnet ihn
bedroht habe.

Zeugen stehen auf beiden Seiten nicht zur Verfügung.
Gegenseitige Strafanzeigen wurden von der Polizei - zumindest
in jener Nacht- nicht aufgenommen.

Wer andere mit eienr Pistole bedroht und steht der Polizei als Zeuge zur Verfügung, wird erkennen, dass die Beamten eine Anzeige aufnehmen und ggfls.wegen Gefahr im Verzug sogar die Wohnung betreten. Weshalb steht eine aussenstehende Person nicht als Zeuge zur Verfügung ?

Frage 1: Wieviel Miete kann gemindert werden

Wenn der Vorwurf berechtigt ist und nachgewiesen werden kann zwischen 20 und 40 % der Kaltmiete. Diese Mietminderung muss jedoch schriftlich erklärt werden und kann nur durchgesetzt werden, wenn der Mangel nicht behoben wird. Also Liste aufstellen über die Mängel und was die Polizeikontrollen betrifft gibt es dort ein Tagebuch mit der Tagebuchnummer, wo solche Vorfälle nachweisbar sind (Einsatz der Polizei)

Frage 2: Ist eine Strafanzeige sinnvoll

Versteh ich jetzt nicht. Oben schreibst Du, es sei keine Anzeige aufgenommen worden. Anzeige nur wenn der Grund auch bewiesne werden kann.

Frage 3: Ist ggf. ein Schmerzensgeld für meine (schwangere)
Tochter zu zahlen wg. der Ruhestörung.

Geld scheint bei diesem Mieter vorhanden zu sein.

Ich habe hier ein grundsätzliches Problem. Was hat das Vermögen dieses Mieters mit Schadenersatz zu tun ? Und ein weiteres. es geht hier offenbar Deinem Schwiegersohn um eine Mietminderung und um Geld. Wenn das die Mitbewohner und die Vermieter und die Polizei auch so erkennen, sind die Aussichten, dass jemand tätig wird, sehr kritisch zu beurteilen. Wir stellen z.B. bei solchen Fragestellungen in der Beratung die Frage, ob die Miete erst um den 10 d. Monats bezhalt wird oder wie hoch sind die Mietrückstände. Ich möchte hier nur signalisieren, dass nicht die Frage, wie kann man solch einen Zustand beendet „scheinbar in Vordergrund“ steht, sondern für einen Aussenstehenden sich durchaus auch spekulieren lässt, ob hier nur Geld gespart werden soll.

Die Frage nach Mietminderung und Schmerzensgeld ist zu stark betont, die Frage, wie bekommen wir Ruhe ist zu gering gewichtet.

Gruss Günter