Mietminderung - 10 Tage oder länger keine Dusche

Liebe Leute, hier eine ganz hypothetische Frage:

Hypothetische Ausgangsbedingungen:

  • Wenn ein Mieter einer Wohnung unverschuldet einen Wasserschaden im Bad hat, weswegen die Dusche herausgerissen werden muss und sich plötzlich rausstellt, dass aus angekündigten 2 Tagen ohne Dusche ganze 10 Tage werden, während derer der Mieter keine andere Duschmöglichkeit nutzen kann.
  • Angenommen, dass während 5 der 10 Tage auch noch 2 Strom fressende Trocknungsgeräte Tag und Nacht in Betrieb sein werden, auf (Strom-)Rechnung des Mieters.

Nun die Frage:

  • Was kann der Mieter rechtlich tun? Mietminderung? Wenn ja: Wieviel % der (Kalt-?) Miete?

Merci merci schon im Voraus für Eure Tipps.

Liebe Leute, hier eine ganz hypothetische Frage:

Hypothetische Ausgangsbedingungen:

  • Wenn ein Mieter einer Wohnung unverschuldet einen
    Wasserschaden im Bad hat, weswegen die Dusche herausgerissen
    werden muss und sich plötzlich rausstellt, dass aus
    angekündigten 2 Tagen ohne Dusche ganze 10 Tage werden,
    während derer der Mieter keine andere Duschmöglichkeit nutzen
    kann.

Da sollte man auf eien ersatzmöglichkeit pochen, eventuell kommt in einen Fall mit Wasserschaden auch zeitweise Unterbringung im Hotel in Frage, was auch der Vermieter bezahlen müsste.

  • Angenommen, dass während 5 der 10 Tage auch noch 2 Strom
    fressende Trocknungsgeräte Tag und Nacht in Betrieb sein
    werden, auf (Strom-)Rechnung des Mieters.

Die Rechnung muss der Vermieter zahlen. es ist sinnvoll, den Verbrauch mit Zwischenzählern zu erfassen.

Nun die Frage:

  • Was kann der Mieter rechtlich tun? Mietminderung? Wenn ja:
    Wieviel % der (Kalt-?) Miete?

Mietminderung wegen Duscheß Sicher. wieviel? Mieterverein fragen.