Wenn ein Mieter einer Wohnung unverschuldet einen Wasserschaden im Bad hat, weswegen die Dusche herausgerissen werden muss und sich plötzlich rausstellt, dass aus angekündigten 2 Tagen ohne Dusche ganze 10 Tage werden, während derer der Mieter keine andere Duschmöglichkeit nutzen kann.
Angenommen, dass während 5 der 10 Tage auch noch 2 Strom fressende Trocknungsgeräte Tag und Nacht in Betrieb sein werden, auf (Strom-)Rechnung des Mieters.
Nun die Frage:
Was kann der Mieter rechtlich tun? Mietminderung? Wenn ja: Wieviel % der (Kalt-?) Miete?
Wenn ein Mieter einer Wohnung unverschuldet einen
Wasserschaden im Bad hat, weswegen die Dusche herausgerissen
werden muss und sich plötzlich rausstellt, dass aus
angekündigten 2 Tagen ohne Dusche ganze 10 Tage werden,
während derer der Mieter keine andere Duschmöglichkeit nutzen
kann.
Da sollte man auf eien ersatzmöglichkeit pochen, eventuell kommt in einen Fall mit Wasserschaden auch zeitweise Unterbringung im Hotel in Frage, was auch der Vermieter bezahlen müsste.
Angenommen, dass während 5 der 10 Tage auch noch 2 Strom
fressende Trocknungsgeräte Tag und Nacht in Betrieb sein
werden, auf (Strom-)Rechnung des Mieters.
Die Rechnung muss der Vermieter zahlen. es ist sinnvoll, den Verbrauch mit Zwischenzählern zu erfassen.
Nun die Frage:
Was kann der Mieter rechtlich tun? Mietminderung? Wenn ja:
Wieviel % der (Kalt-?) Miete?
Mietminderung wegen Duscheß Sicher. wieviel? Mieterverein fragen.