Mietminderung angekündigt

Hallo,
angenommen, jemand hat Anfang April 2012 seine Vermieterin wegen Schimmelbefall in der Wohnung per Einschreiben/ Rückschein angemahnt.
Weiterhin angenommen, dieser Mieter hat darauf hingewiesen, ab 1.5. 2012 seine Miete deshalb zu kürzen.
Weiterhin angenommen, 7 Tage nach Eingang des Schreibens bei der Mieterin war die Dame mit einem Vertreter eines Handwerkers vor Ort.
Dem Mieter wurde mündlich zugesichert, dass ein Fenster ausgetauscht werden muß.
Angenommen, der Mieter hat sich darauf eingelassen und die Miete NICHT zum 1.5. und auch nicht zum 1.6. gekürzt.
Eine Nachricht irgendwelcher Art hat der Mieter in der Zwischenzeit nicht bekommen.
Frage: Angenommen, Der Mieter möchte zum nächsten Monatsbeginn die Miete ohne weitere Anschreiben an die Vermieterin kürzen,
ist das möglich oder muß das Prozedere von Anfang an neu aufgezogen werden?
Danke für die Antwort/en.
Netten Gruß
*S*

Hallo !

Eine Mietminderung wegen eines angekündigten Mangels ist bereits sofort machbar und das soll ja auch so sein,denn ist das einzige Druckmittel des Mieters,die Mängelbeseitigung zu beschleunigen oder überhaupt einzufordern.
Es genügt die Mängelanzeige und die Ankündigung die Miete deshalb zu mindern.

Es sind keine Fristen zu beachten.
Es kann sofort gemindert werden.

MfG
duck313