Ein Hallo an Euch alle,
Mal angenommen ein Mieter wohnt seit 3/4 Jahr in einer Wohnung. Bei Mietbeginn wurde vertraglich geregelt das der Mieter das Badezimmer saniert und der Vermieter die Materialkosten übernimmt. Als aber dem Vermieter klar war das ihn die Duschkabine ca. 400€ - 800€ kosten würde sollte der Mieter die Hälfte dazugeben, was der aber nicht eingesehen hat, da der Mieter permanent nur Zugeständnisse gemacht aber nichts zurückbekommen hat, und sich auch dafür nicht zuständig gefühlt hat.Im Gegenteil.
Das Ende vom Lied wäre jetzt das zwar Dusche vorhanden aber nicht benutzbar ist (Badewanne gibts, aber der Wasserverbrauch…), da sonst das ganze Bad unter Wasser stehen würde.
Nach 9 Monaten Befall von Silberfischen im gesamten Haus, keine nutzbare Dusche, extremer Gestank (nach Fäkalien) aus dem Waschbecken und Toilette bei Regenwetter, einer nicht funktionierenden Heizung im SZ (Man kann ja die Tür offen lassen) und der Ankündigung des Hausverkaufs hat der Mieter die faxen dicke. Er hätte in diesem Fall auch schon mehrfach den Vermieter auf die Mängel angesprochen, aber nix wurde behoben.
Könnte der Mieter theoretisch die Miete mindern, und wenn ja auch rückwirkend?
Na Gott sei Dank ist dieser Fall fiktiv. So einen Vermieter würde ich nicht haben wollen…
Vielen Dank für Eure Beiträge
Claudia
Moin
Ein Hallo an Euch alle,
Mal angenommen ein Mieter wohnt seit 3/4 Jahr in einer
Wohnung. Bei Mietbeginn wurde vertraglich geregelt das der
Mieter das Badezimmer saniert und der Vermieter die
Materialkosten übernimmt. Als aber dem Vermieter klar war das
ihn die Duschkabine ca. 400€ - 800€ kosten würde sollte der
Mieter die Hälfte dazugeben, was der aber nicht eingesehen
hat, da der Mieter permanent nur Zugeständnisse gemacht aber
nichts zurückbekommen hat, und sich auch dafür nicht zuständig
gefühlt hat.Im Gegenteil.
Das Ende vom Lied wäre jetzt das zwar Dusche vorhanden aber
nicht benutzbar ist (Badewanne gibts, aber der
Wasserverbrauch…), da sonst das ganze Bad unter Wasser
stehen würde.
Nach 9 Monaten Befall von Silberfischen im gesamten Haus,
keine nutzbare Dusche, extremer Gestank (nach Fäkalien) aus
dem Waschbecken und Toilette bei Regenwetter, einer nicht
funktionierenden Heizung im SZ (Man kann ja die Tür offen
lassen) und der Ankündigung des Hausverkaufs hat der Mieter
die faxen dicke. Er hätte in diesem Fall auch schon mehrfach
den Vermieter auf die Mängel angesprochen, aber nix wurde
behoben.
Könnte der Mieter theoretisch die Miete mindern, und wenn ja
auch rückwirkend?
schwierig würd ich sagen, da ja Wanne da ist, für Silberfische wohl eher nicht und Gestank ist immer Streitsache, weil jeder anderes darauf reagiert. Ich hantiere ab und an mal im Keller mit Nitroverdünnung, ich rieche das schon gar nicht mehr, dagegen mein bester Hausfeind reagiert immer seher gereizt drauf:smile:
und rückwirkend geht schon gar nicht…
Na Gott sei Dank ist dieser Fall fiktiv. So einen Vermieter
würde ich nicht haben wollen…
Vielen Dank für Eure Beiträge
Claudia
LG
Mikesch
Hallo,
Fragen dieses Umfanges müßte ein
Mieterverein oder ein Anwalt durch örtliche Besichtigung klären.
Mangels wohl ausreichender Vereinbarung ist rückwirkend eine Mietminderung kaum möglich, allerdings wären die vorhandenen Mängel durchaus ein Grund zur Mietminderung.
Gruss Günter
Mal angenommen ein Mieter wohnt seit 3/4 Jahr in einer
Wohnung. Bei Mietbeginn wurde vertraglich geregelt das der
Mieter das Badezimmer saniert und der Vermieter die
Materialkosten übernimmt. Als aber dem Vermieter klar war das
ihn die Duschkabine ca. 400€ - 800€ kosten würde sollte der
Mieter die Hälfte dazugeben, was der aber nicht eingesehen
hat, da der Mieter permanent nur Zugeständnisse gemacht aber
nichts zurückbekommen hat, und sich auch dafür nicht zuständig
gefühlt hat.Im Gegenteil.
Das Ende vom Lied wäre jetzt das zwar Dusche vorhanden aber
nicht benutzbar ist (Badewanne gibts, aber der
Wasserverbrauch…), da sonst das ganze Bad unter Wasser
stehen würde.
Nach 9 Monaten Befall von Silberfischen im gesamten Haus,
keine nutzbare Dusche, extremer Gestank (nach Fäkalien) aus
dem Waschbecken und Toilette bei Regenwetter, einer nicht
funktionierenden Heizung im SZ (Man kann ja die Tür offen
lassen) und der Ankündigung des Hausverkaufs hat der Mieter
die faxen dicke. Er hätte in diesem Fall auch schon mehrfach
den Vermieter auf die Mängel angesprochen, aber nix wurde
behoben.
Könnte der Mieter theoretisch die Miete mindern, und wenn ja
auch rückwirkend?
Na Gott sei Dank ist dieser Fall fiktiv. So einen Vermieter
würde ich nicht haben wollen…
Vielen Dank für Eure Beiträge
Claudia
Hallo,
ob die tatsächlichen Voraussetzungen einer Mietminderung hier vorliegen, kann so nicht beurteilt werden.
Grundsätzlich ist gem. BGH, Urteil vom 16.07.2003, Az.: VIII ZR 274/02 eine Mietminderung jedoch auch rückwirkend möglich.
Gruß
Dea
Ein Hallo an Euch alle,
Mal angenommen ein Mieter wohnt seit 3/4 Jahr in einer
Wohnung. Bei Mietbeginn wurde vertraglich geregelt das der
Mieter das Badezimmer saniert und der Vermieter die
Materialkosten übernimmt. Als aber dem Vermieter klar war das
ihn die Duschkabine ca. 400€ - 800€ kosten würde sollte der
Mieter die Hälfte dazugeben, was der aber nicht eingesehen
hat, da der Mieter permanent nur Zugeständnisse gemacht aber
nichts zurückbekommen hat, und sich auch dafür nicht zuständig
gefühlt hat.Im Gegenteil.
Das Ende vom Lied wäre jetzt das zwar Dusche vorhanden aber
nicht benutzbar ist (Badewanne gibts, aber der
Wasserverbrauch…), da sonst das ganze Bad unter Wasser
stehen würde.
Nach 9 Monaten Befall von Silberfischen im gesamten Haus,
keine nutzbare Dusche, extremer Gestank (nach Fäkalien) aus
dem Waschbecken und Toilette bei Regenwetter, einer nicht
funktionierenden Heizung im SZ (Man kann ja die Tür offen
lassen) und der Ankündigung des Hausverkaufs hat der Mieter
die faxen dicke. Er hätte in diesem Fall auch schon mehrfach
den Vermieter auf die Mängel angesprochen, aber nix wurde
behoben.
Könnte der Mieter theoretisch die Miete mindern, und wenn ja
auch rückwirkend?
Na Gott sei Dank ist dieser Fall fiktiv. So einen Vermieter
würde ich nicht haben wollen…
Vielen Dank für Eure Beiträge
Claudia
Ein Hallo an Euch alle,
wie ja schon vorgetragen, rückwirkend durchaus möglich, unter dem Aspekt, dass mietvertragliche Vereinbarungen nicht nur nicht eingehalten, sondern sich zudem durch „Unsachgemässes“ verschlechtert hat. Silberfische sind m.E. nicht der ausschlaggebendste Grund, dürfe nach einer erfolgreichen Sanierung nicht vorkommen, aber Fäkaliengestank muß nicht hingenommen werden.
Fehlende Heizung Mietminderung, aber im SZ wohl erst mit der nächsten Heizperiode; würde dem Vermieter unter Androhung einer Mietminderung Frist zur Nachbesserung geben und gleichzeitig/sofort die angedrohte Mietminderung einbehalten; ACHTUNG!!! Würde ich persönlich machen, da ich mich hier „etwas auskenne“, sicherlich wird gleich, auch mit Recht, davon abgeraten. Also, würde i c h , kann aber dazu nicht raten, nur: Fakaliengestank, dem würde ich „Beine“ machen,
mfg
)
peter
Mal angenommen ein Mieter wohnt seit 3/4 Jahr in einer
Wohnung. Bei Mietbeginn wurde vertraglich geregelt das der
Mieter das Badezimmer saniert und der Vermieter die
Materialkosten übernimmt. Als aber dem Vermieter klar war das
ihn die Duschkabine ca. 400€ - 800€ kosten würde sollte der
Mieter die Hälfte dazugeben, was der aber nicht eingesehen
hat, da der Mieter permanent nur Zugeständnisse gemacht aber
nichts zurückbekommen hat, und sich auch dafür nicht zuständig
gefühlt hat.Im Gegenteil.
Das Ende vom Lied wäre jetzt das zwar Dusche vorhanden aber
nicht benutzbar ist (Badewanne gibts, aber der
Wasserverbrauch…), da sonst das ganze Bad unter Wasser
stehen würde.
Nach 9 Monaten Befall von Silberfischen im gesamten Haus,
keine nutzbare Dusche, extremer Gestank (nach Fäkalien) aus
dem Waschbecken und Toilette bei Regenwetter, einer nicht
funktionierenden Heizung im SZ (Man kann ja die Tür offen
lassen) und der Ankündigung des Hausverkaufs hat der Mieter
die faxen dicke. Er hätte in diesem Fall auch schon mehrfach
den Vermieter auf die Mängel angesprochen, aber nix wurde
behoben.
Könnte der Mieter theoretisch die Miete mindern, und wenn ja
auch rückwirkend?
Na Gott sei Dank ist dieser Fall fiktiv. So einen Vermieter
würde ich nicht haben wollen…
Vielen Dank für Eure Beiträge
Claudia
Hallo,
ob die tatsächlichen Voraussetzungen einer Mietminderung hier
vorliegen, kann so nicht beurteilt werden.
Grundsätzlich ist gem. BGH, Urteil vom 16.07.2003, Az.: VIII
ZR 274/02 eine Mietminderung jedoch auch rückwirkend möglich.
Der Hinweis ist richtig, trifft aber auf diesen Fall nicht zu. Das Bad kann benutzt werden. Es mag auch richtig sein, dass Mieter und VM sich über dne Preis der Duschkabine streiten. Gerade aber hier liegt das Problem. Ich erlebe es zu oft in den Beratungen, dass zwar etwas mündlich vereinbart ist, aber niemand sprach über die Höhe der Kosten. Wenn der VM also nur einen Teil zahlen will, hat er wohl seine Verpflichtung erfüllt, wril er von einer billigen Duschkabine ausging.
Der Mieter kann deshalb, weil er sich etwas Besseres vorstellen konnte, die Miete nicht mindern. Letztlich liegt der „Schwarze Peter“, daß der Mieter das Bad nicht so nutzen kann wie er es möchte sogar beim Mieter. Keine Mietminderung.
Rückwirkende Mietminderungen gelten z.B. bei Sturmschäden, die dem VM bekannt sind, bei Feuerschäden oder Wasserschaden, nicht allerdings bei nicht völlig fertig gestellten Außen - und Innenarbeiten, oder am Garten, wenn der Mieter bei Einzug die Schäden/Mängel kennt.
Gruss Günter
Hallo
Der Hinweis ist richtig, trifft aber auf diesen Fall nicht zu.
Das habe ich auch nie behauptet. Gerade deshalb schrieb ich ja, dass im konkreten Fall nicht festgestellt werden kann, ob ein Minderungsrecht besteht.
Ich hatte allein auf die abstrakte Frage geantwortet, ob Mietminderungen rückwirkend möglich sind, und das ist der Fall. Folglich, immer dann, wenn der Mieter früher einmal mindern konnte (was hier von mir nicht festgestellt werden kann), kann er diese auch rückwirkend geltend machen.
Gruß
Dea