Wieviel Mietminderung kann man ansetzen, wenn sich das Badezimmerfenster nicht öffnen läßt bzw. ab wann kann man selbst einen Handwerker beauftragen (Rechnung an Wohnungsgesellschaft)?
Der Fall: Anfang September 2011 wurde dem Hausmeister Bescheid gegeben, dass das betr. Fenster defekt ist. Nach Inaugenscheinnahme durch ihn wurde ein Handwerker bestellt, der das Fenster verschraubte, da es nicht reparabel war (ließ sich nicht mehr schließen) und ausgetauscht werden sollte. Nach 6 Wochen wurde vom Mieter eine Frist von 2 Wochen für den Austausch gesetzt, danach eine Mietminderung von 10 % abgezogen. Nach weiteren 7 Wochen ist noch immer kein Austauch erfolgt.
Hallo,
die 10% Minderung sind O.K.
Ich hoffe, Du hast die Mnderung schriftlich mit Fristsetzung angekündigt. Denn nur dann hast Du das Recht auf Minderung.
Viel mehr kannst Du nicht tun.
Frag doch mal den Handwerker, warum es so lange dauert.
Gruss Huftier
Guten Morgen.
Leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG