Im Zuge der Modernisierung/Sanierung eines Reihenhauses (12 Parteien je Eingang, 4 Eingänge je Haus) wurde das Gebäude komplett neu gedämmt und danach je Partei ein neuer Balkon angebracht. Unverständlich ist dabei, dass der neue Balkon breiter als der Alte ist. Der an der Hauswand angebrachte neue Balkonbalken fängt daher nun genau mit dem Wohnzimmerfenster links an und versperrt somit ca. 20 cm des Fensters. Die Frage dazu ist: kann man aufgrund dessen eine Mietminderung vornehmen oder muss man es „hinnehmen“? Vielen Dank für Hilfe bzw. Antworten im Voraus! LG
hi
breiter als der Alte ist. Der an der Hauswand angebrachte neue
Balkonbalken fängt daher nun genau mit dem Wohnzimmerfenster
links an und versperrt somit ca. 20 cm des Fensters.
Wenn der Balkonbalken genau mit dem Wohnzimmerfenster anfängt, wieso versperrt er dann 20 cm des Fensters oder meinst Du die Aussicht aus dem Fenster?
Gruß
Edith
Hallo, Juhuuu,
Unverständlich ist dabei, dass der neue Balkon
breiter als der Alte ist.
Da frag ich mal ganz anders:
Da der Balkon jetzt größer ist hat sich die Wohnfläche vergrößert. Muss der Mieter nun mehr Miete bezahlen?
Grüße,
Tinchen
Der an der Hauswand angebrachte neue
Balkonbalken fängt daher nun genau mit dem Wohnzimmerfenster
links an und versperrt somit ca. 20 cm des Fensters. Die Frage
dazu ist: kann man aufgrund dessen eine Mietminderung
vornehmen oder muss man es „hinnehmen“?
da eine Mietminderung angemessen sein muß wäre vorher zu klären wieviel % der Fensterfläche der neue Balken abdeckt/verdunkelt.