Hallo zusammen,
es gibt ja schon mehrere Artikel zum Thema Bauarbeiten und Mietminderung, aber ich hoffe, daß mir jemand speziell zu diesem Problem helfen kann.
Mal angenmommen, gestern hat die Verwaltungsfirma eines Wohnhauses angekündigt, daß ab Montag auf Beschluß der Eigentümerversammlung der Boiler augetauscht wird. Die Bauarbeiten sollen ca. 5 Werktage dauern, in dieser Zeit gibt es weder Heizung noch Warmwasser.
Könnte man in so einem Fall die Miete mindern? Wenn ja, wieviel? Und sind Vermieter in so einem Fall entgegenkommend oder müsste man das durchpauken?
Danke für die Hilfe!
Hallo xchrischx,
Die Bauarbeiten sollen ca. 5 Werktage dauern, in dieser Zeit gibt
es weder Heizung noch Warmwasser.
Könnte man in so einem Fall die Miete mindern? Wenn ja,
wieviel?
eine Übersicht über die % Mietninderung findet man hier:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Da es zur Zeit noch relativ warm ist, so könnte ein Minderungsgrund für den Ausfall der Heizung möglicherweise nicht gegeben sein.
Die Unterbrechnung der Warmwasserversorgung würde wohl ungefähr bei 10% liegen.
Setzt man eine Miete inkl. Betriebskosten von 500 € voraus, so würde sich die Minderungshöhe bei 5 Tagen auf 8,33 € belaufen. Das macht nicht wirklich Sinn.
Und sind Vermieter in so einem Fall entgegenkommend
oder müsste man das durchpauken?
Naja, Vermieter sind in der Regel nicht so schlimm wie ihr Ruf, ich kann mir jedoch vorstellen, wenn ein Mieter die Miete um 8,33 € kürzt, der Vermieter bei der nächsten Gelegenheit auch etwas kleinlicher wird.
Gruß
Joschi
Danke für die Hilfe!